Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 11.07.2019 und der hiermit verbundenen Satzung über die Verringerung der Vertreterzahl auf 36 Stadtverordnete sind wie bereits für die vergangenen Kommunalwahlen 18 Wahlbezirke zu bilden, aus denen die Direktbewerber hervorgehen; die weiteren 18 Vertreter werden aus den Reservelisten der Parteien/Wählergruppen  gewählt.

 

Bei der Wahlbezirkseinteilung ist gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu beachten und zu berücksichtigen, dass räumliche Zusammenhänge nach Möglichkeit gewahrt werden und die dort festgelegten Höchst- bzw. Untergrenzen in Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke eingehalten werden.

 

Nach dem aktuell zu berücksichtigenden Bevölkerungsstand der Stadt Wassenberg zum 30.04.2019 sind 18.126  Einwohner (Deutsche & EU-Angehörige; vgl. § 4 Abs. 2 Satz 4 KWahlG) für die Berechnung zugrunde zu legen.

Die durchschnittliche Zahl der Einwohner je Wahlbezirk beläuft sich somit auf 1.007 Einwohner. Da die Abweichung von dieser Durchschnittzahl nicht größer als 25%+/25%- sein darf (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG) ergibt sich als

Höchstgrenze > 1.258 Einwohner

Untergrenze >    755 Einwohner

für den jeweiligen Wahlbezirk.

 

Bei der Überprüfung der bisherigen Wahlbezirkseinteilung wurde festgestellt, dass diese Grenzen infolge der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl in den Wahlbezirken 3 und 6 (Wassenberg) überschritten, im Wahlbezirk 16 (Myhl) unterschritten werden und der Wahlbezirk 15 (Birgelen) nur noch knapp über der Untergrenze liegt.

 

Da die Nichtbeachtung der v.g. genannten Bestimmungen über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl i.S. des § 40 Abs. 1 lit.b KwahlG und einen Anfechtungsgrund für die Gültigkeit einer Wahl im Bezirk darstellen kann, ist eine Korrektur der seit der letzten Wahl bestehenden Einteilung für die Kommunalwahl im Jahre 2020 zwingend erforderlich.

 

Ein stimmiger Ausgleich unter Berücksichtigung räumlicher Zusammenhänge kann erreicht werden durch nachfolgende Änderungen/Verschiebungen:

 

 

Stadtteil Wassenberg:   Staufenstraße (bisher WB 3)                       neu: WB 1

                                                               Am Roßtor (bisher WB 3)                             neu: WB 2

                                                               Am Ersten Sportplatz (bisher WB 6)         neu: WB 7

                                                               Am Segelberg (bisher WB 6)                       neu: WB 7

 

Stadtteil Myhl:                  Am Schwanderberg (bisher WB 17)          neu: WB 16

 

Stadtteil Birgelen:                           Lambertusstraße  (bisher WB 14)              (Splitting)

-          Rechte Seite (von Wassenberg aus gesehen) alle geraden Hausnummern nach WB 15

-          Linke Seite (verbleibt im WB 14) alle ungeraden Hausnummern

 

Die Neueinteilung mit den sich daraus (neu) ergebenden Einwohnerzahlen ergibt aus den beigefügten Anlagen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Wahlausschuss vor, die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 gemäß der beigefügten Aufstellung zu beschließen.

 

Auf Anfrage der Stadtverordnete Konarski erläutert Herr Schiefke die maßgeblichen Gründe für die Neuaufteilung in der Ortschaft Birgelen; Stadtverordneter Winkens bittet darum, zukünftig die politischen Parteien und Wählergruppen im Vorfeld von Wahlbezirkseinteilungen nach Möglichkeit einzubinden.

 


Beschluss: (einstimmig)


Das Wahlgebiet für die Kommunalwahl 2020 wird gem. der beigefügten Wahlbezirkseinteilung beschlossen.