Sitzung: 07.11.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/098/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin mit Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Wassenberg hat am 09. Mai 2019 die Einleitung eines 2. vereinfachten
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der
Ortschaft Wassenberg beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr.
39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2.
vereinfachten Änderungsverfahrens mit den nachfolgenden Zielen geändert:
-
Reduzierung
der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation dieser
reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. Teilablösung
-
Geringfügige
Reduzierung der Verkehrsfläche
-
Festsetzung
der Grundflächenzeit von 0,8 auf 0,9 mit Anpassung der überbaubaren
Grundstücksflächen in einem Teilbereich
Die entsprechende
Bekanntmachung über die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wurde
im Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch fand vom 18.07. – 19.08.2019 statt; es wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit –öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) - wurde im Amtsblatt Nr. 10/2019 am 21.08.2019 öffentlich
bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 29.08. – 30.09.2019; es wurden
keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum
vom 18.07. bis 19.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2019 wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die 2. vereinfachte
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft
Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.