Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin mit Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 09. Mai 2019 die Einleitung eines 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2. vereinfachten Änderungsverfahrens mit den nachfolgenden Zielen geändert:

 

-          Reduzierung der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation dieser reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. Teilablösung

-          Geringfügige Reduzierung der Verkehrsfläche

-          Festsetzung der Grundflächenzeit von 0,8 auf 0,9 mit Anpassung der überbaubaren

Grundstücksflächen in einem Teilbereich

 

Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand vom 18.07. – 19.08.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit –öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wurde im Amtsblatt Nr. 10/2019 am 21.08.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 29.08. – 30.09.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss: (einstimmig) 


a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 18.07. bis 19.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)     Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.