Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 06.10.2011 richtet Herr Horst Stangier, Am Justusberg 30, 41849 Wassenberg namens der Arbeitsgemeinschaft 60 + im Ortsverein der SPD in der Stadt Wassenberg eine Anregung an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO NRW.

 

Dieser Schriftsatz wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 13.10.2011 unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekanntgegeben.

 

Über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 09.03.2006.

 

Die Anregung beinhaltet, dass die Treppenanlage von der St.-Johannes-Str. bis zum Grottenweg ebenso mit einer Beleuchtung ausgestattet werden soll, wie die Fortführung des Wegestücks oberhalb des Grottenweges bis zur Straße „Am Justusberg“.

 

Zur Historie ist zunächst zu berichten, dass mit dieser fußläufigen Wegeverbindung seinerzeit lediglich in einfacher Ausführung eine Wegeverbindung angelegt wurde, die nicht den umlagefähigen Aufwendungen des dort geschaffenen Baugebietes „Justusberg“ zugeordnet werden konnte. Beide Wegeteilstücke wurden seinerzeit bewusst auch nicht mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgestattet, da bei Dunkelheit aufgrund der Ausbauweise die Verkehrssicherheit dort nicht umfassend gewährleistet ist und auch nicht gewährleistet werden kann (zudem erfolgt auf diesen Flächen analog zu vergleichbaren Flächen auch kein Winterdienst). Die Errichtung von einigen Straßenleuchten ohne gleichzeitig einen vollständigen Ausbau mit entsprechender Wasserführung dort vorzunehmen, würde gleichzeitig die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erhöhen.

Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren ein Ausbau der Treppenanlage in die künftigen Überlegungen zur Umgestaltung der St.-Johannes-Straße (Erstellung der Planung im Zuge des nächsten Abschnitts der B 221 n angedacht) einbezogen. Der Ausbau dieser Wegeverbindung im Zuge eines umzugestaltenden Ortskerns Myhl mit dem Anlaufziel „Grotte“ würde zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen  einer Städtebauförderungsmaßnahme zählen.

Darüber hinaus muss zu dem zweiten Teilbereich dieses Wegeabschnitts vom Grottenweg bis zur Straße „Am Justusberg“ mitgeteilt werden, dass es sich hierbei um eine durch eine Waldparzelle geschaffene fußläufige Wegeverbindung handelt, die aufgrund der dortigen Ausspülungen von Oberflächenwasser in einer noch einfacheren Form befestigt wurde. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage würde auch hier eine Sicherheit vortäuschen, die bei Dunkelheit dort nicht gegeben ist.

 

Lässt man bei der Betrachtungsweise die erhöhte Anforderung an die Verkehrssicherheit bei einer beleuchteten Wegeanlage außer Betracht, dann würde die Errichtung einer Beleuchtungsanlage für den Teilbereich St.-Johannes-Str. bis Grottenweg die Installation von zwei Stück Trilux-Laternen mit einem Investitionsumfang von brutto rd. 3.400,00 Euro und für das zweite Wegestück (vom Grottenweg bis zur Straße „Am Justusberg“) vier Stück Trilux-Laternen mit Investitionskosten von rd. 7.000,00 Euro umfassen.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu entsprechen und den Ausbau der fußläufigen Wegeverbindung einschl. Beleuchtungsanlage in die künftige Städtebauförderungsmaßnahme Ortskerngestaltung Myhl (Umbau St.-Johannes-Str.) einzubeziehen.

 

Nach einer kurzen Aussprache beantrag Stadtverordneter Peters die Entscheidung bis zur Ratssitzung zurückzustellen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig so zu verfahren.