Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB5/081/2011
Sachverhalt:
Mit dem beigefügten
Schreiben vom 06.10.2011 richtet Herr Horst Stangier, Am Justusberg 30, 41849
Wassenberg namens der Arbeitsgemeinschaft 60 + im Ortsverein der SPD in der
Stadt Wassenberg eine Anregung an den Rat der Stadt Wassenberg gem. § 24 GO
NRW.
Dieser Schriftsatz
wurde dem Rat bereits in der Sitzung am 13.10.2011 unter „Mitteilungen des
Bürgermeisters“ bekanntgegeben.
Über Anregungen und
Beschwerden nach § 24 GO NRW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss gem. §
4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung vom 09.03.2006.
Die Anregung
beinhaltet, dass die Treppenanlage von der St.-Johannes-Str. bis zum Grottenweg
ebenso mit einer Beleuchtung ausgestattet werden soll, wie die Fortführung des
Wegestücks oberhalb des Grottenweges bis zur Straße „Am Justusberg“.
Zur Historie ist
zunächst zu berichten, dass mit dieser fußläufigen Wegeverbindung seinerzeit
lediglich in einfacher Ausführung eine Wegeverbindung angelegt wurde, die nicht
den umlagefähigen Aufwendungen des dort geschaffenen Baugebietes „Justusberg“
zugeordnet werden konnte. Beide Wegeteilstücke wurden seinerzeit bewusst auch
nicht mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgestattet, da bei Dunkelheit
aufgrund der Ausbauweise die Verkehrssicherheit dort nicht umfassend
gewährleistet ist und auch nicht gewährleistet werden kann (zudem erfolgt auf
diesen Flächen analog zu vergleichbaren Flächen auch kein Winterdienst). Die
Errichtung von einigen Straßenleuchten ohne gleichzeitig einen vollständigen
Ausbau mit entsprechender Wasserführung dort vorzunehmen, würde gleichzeitig
die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erhöhen.
Aus diesem Grund wurde
bereits vor einigen Jahren ein Ausbau der Treppenanlage in die künftigen
Überlegungen zur Umgestaltung der St.-Johannes-Straße (Erstellung der Planung
im Zuge des nächsten Abschnitts der B 221 n angedacht) einbezogen. Der Ausbau
dieser Wegeverbindung im Zuge eines umzugestaltenden Ortskerns Myhl mit dem
Anlaufziel „Grotte“ würde zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen einer Städtebauförderungsmaßnahme zählen.
Darüber hinaus muss zu
dem zweiten Teilbereich dieses Wegeabschnitts vom Grottenweg bis zur Straße „Am
Justusberg“ mitgeteilt werden, dass es sich hierbei um eine durch eine
Waldparzelle geschaffene fußläufige Wegeverbindung handelt, die aufgrund der
dortigen Ausspülungen von Oberflächenwasser in einer noch einfacheren Form
befestigt wurde. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage würde auch hier eine
Sicherheit vortäuschen, die bei Dunkelheit dort nicht gegeben ist.
Lässt man bei der
Betrachtungsweise die erhöhte Anforderung an die Verkehrssicherheit bei einer
beleuchteten Wegeanlage außer Betracht, dann würde die Errichtung einer
Beleuchtungsanlage für den Teilbereich St.-Johannes-Str. bis Grottenweg die
Installation von zwei Stück Trilux-Laternen mit einem Investitionsumfang von
brutto rd. 3.400,00 Euro und für das zweite Wegestück (vom Grottenweg bis zur
Straße „Am Justusberg“) vier Stück Trilux-Laternen mit Investitionskosten von
rd. 7.000,00 Euro umfassen.
Aufgrund der
vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, der Anregung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu entsprechen und den Ausbau der fußläufigen Wegeverbindung
einschl. Beleuchtungsanlage in die künftige Städtebauförderungsmaßnahme
Ortskerngestaltung Myhl (Umbau St.-Johannes-Str.) einzubeziehen.
Nach einer kurzen Aussprache beantrag Stadtverordneter Peters die Entscheidung bis zur Ratssitzung zurückzustellen.
Der Ausschuss
beschließt einstimmig so zu verfahren.