Sitzung: 26.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/FB5/096/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 02.09.2019 (Anlage) eine rechtzeitige
Überprüfung vorhandener und die Planung möglichst sicherer Radwegeverbindungen
zwischen Ober- und Unterstadt unter besonderer Berücksichtigung einer CO2-neutralen
und vor allen Dingen sicheren Mobilität für Kinder und Jugendliche zwischen
Oberstadt und dem Sportzentrum in Wassenberg-Orsbeck.
Zum konkreten
Antragsinhalt und der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
beiliegende Anlage verwiesen.
Stellungnahme:
--------------------
Einleitend erfolgt zum vorliegenden Antrag zunächst der Hinweis, dass die dem
beigefügten Antrag beiliegende Skizze, aus der fünf Streckenführungen
ersichtlich sein sollen, nicht lesbar ist; dies ist für die weitere Beurteilung
des Antragsinhaltes allerdings auch unerheblich.
Für den konkreten
Bedarfsfall werden auch keine fünf Streckenführungen benötigt, um mit dem
Fahrrad die Wegstrecke zwischen dem Schulzentrum und dem neuen Sportpark
erreichen zu können.
Auch die im
Schriftsatz textlich beschriebene „attraktive Fahrweg-Variante“ ist weder
attraktiv, noch unter rechtlichen und wirtschaftlichen (auch
haushaltsrechtlichen) Kriterien umsetzbar, darüber hinaus gänzlich entbehrlich.
In einem Stadtgebiet,
das zu mehr als 30 % bewaldet ist und zudem über ein innenstadtnahes großes,
zusammenhängendes Waldgebiet verfügt, bedarf es keiner zusätzlichen
Versiegelungen, Einbauten wie Brückenbauwerken (zudem überhaupt nicht
umsetzbar), um vielfältige Streckenführungen Radfahrern anbieten zu können. Es
gilt, sofern ein Bedarf überhaupt besteht, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen
und ggf. miteinander zu verbinden; dies ist gleichsam ökonomisch und ökologisch
sinnvoll.
Unterstellt, der neue
Sportpark, der -im Gegensatz zur heutigen Sportanlage Wingertsberg- über DIN-gerechte Sportanlagen
verfügen wird, insbesondere für den Bereich der Leichtathletik, ist dann für
den Schulsport der Gesamtschule tatsächlich von gesteigertem Interesse und
Nutzungszeiten werden nachgefragt, so ist dieser Sportpark neben den
ÖPNV-Anbindungen an unterschiedlichen Straßen und Zugängen und dem
ausgewiesenen Haltepunkt und Einstellplatz für den Schülerspezialverkehr auch
für einen zunächst fiktiv angenommenen Radwegeverkehr im Bedarfsfall vom Schulzentrum
über folgende Strecke erreichbar:
- Abfahrt Mensa-Gebäude
- Querung Erkelenzer Straße im Bereich der Querungshilfe
- Forckenbeckallee im Judenbruch
- Pontorsonplatz
- Parkstraße
- Nutzung neue Querungshilfe Graf-Gerhard-Str. (wird 2020 im Zuge
des Rückbaues der Graf-Gerhard-Str. errichtet)
- Straßenstück „Am Gasthausbach“ (Sackgasse)
- Breiter Weg (Nutzung der Wegefläche in dem Grünzug neben der
Straße)
- Radweg Heinsberger Straße
- Querung der L 117 im Bereich der Ampelanlage
- Radweg Heinsberger Straße (Fortführung nach Querung L 117 bis zur
Einfahrt Sportpark; im Zuge der Baumaßnahme wird die Heinsberger Straße in
diesem Bereich umgebaut und mit einer zusätzlichen großen Querungshilfe
für das gesamte Gebiet ausgestattet)
Die Strecke umfasst
insgesamt rd. 2,71 km und ist bei normaler Radfahrgeschwindigkeit in 9 Minuten
inkl. einer Rotphase von 75 Sekunden problemlos leistbar.
Rein nachrichtlich
wird an dieser Stelle (beispielsweise für den Fall einer Sperrung von
Teilstrecken der vorstehend genannten Wegeführung) auch noch eine alternativ
vorhandene Strecke genannt, die ebenfalls problemlos eine sichere
Erreichbarkeit des Sportparks gewährleistet.
- Abfahrt Mensa-Gebäude
- Nutzung Querungshilfe Erkelenzer Straße
- durch das Judenbruch (am Wildgehege vorbei) bis Parkplatz
Wingertsmühle
- Querung in die Sackgassen „An der Windmühle/In der
Strupp/Ackerstraße“
- Querung der Jülicher Straße (im Bereich Edeka)
- Nutzung des dort gelegenen ehemaligen Radweges entlang der
Grundstücke der Verbrauchermärkte Edeka und Rossmann bis zur Ampelanlage L
117
- Querung der L 117 im Bereich dieser Ampelanlage
- Ankunft am Sportpark im Bereich des an der Weilerstraße gelegenen
rückwärtigen Zugangs
Der Vollständigkeit halber und damit abschließend zu diesem Antrag wird berichtet, dass der Sportpark sowohl im Bereich der Heinsberger Straße als auch im Bereich der Weilerstraße an das ÖPNV-Netz angebunden ist und darüber hinaus der Sportpark auch über Busse des Schülerspezialverkehrs jederzeit anfahrbar ist.
Beschluss: (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Der Antrag wird
abgelehnt, da aufgrund der vorhandenen Wegeverbindungen und den bereits
feststehenden baulichen Anpassungen (im Zuge des Umbaus des II. Abschnitts der
Graf-Gerhard-Str. und der mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmten und
genehmigten Anbindung des Sportparks an das Straßen- und Wegenetz) kein
zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.