Sitzung: 26.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: BV/FB5/094/2019
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein
beantragt mit Schreiben vom 07.08.2019 zum Ausbau der Ratheimer Straße im
Stadtteil Luchtenberg die Durchführung einer Bürgerbeteiligung.
Der Antrag ist
abzulehnen.
Begründung:
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In der Ratssitzung am
09.05.2019 wurde beschlossen (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Ausbau eines Teilstücks der Ratheimer Straße (Einmündung Rurweg bis Ortsende),
abweichend von der ursprünglichen Planung (2023), nunmehr vorgezogen im Zuge
des laufenden Fernwärmenetzausbaues auszubauen. Der Ausbau wurde ausdrücklich
beschränkt auf die nachmalige Wiederherstellung des verbleibenden Bereichs der
Fahrbahn mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung.
Auf der Grundlage
dieses Beschlusses zur vorgezogenen Ausführung der Maßnahme in diesem
Teilbereich und das dazu in der Sitzung beschlossene Bauprogramm, wurden die
notwendigen Arbeiten vergeben. Mit der Begrenzung der Leistungen im Bauprogramm
auf den unbedingt notwendigen Umfang werden Stadt und beitragspflichtige
Grundstückseigentümer in einem untergeordneten Umfang belastet.
Die
Grundstückseigentümer wurden in einem gesonderten Schriftsatz über diese
begrenzte Maßnahme schriftlich informiert.
Die Forderung des
Antragstellers (dessen Unterzeichner war bei der Ratssitzung anwesend) zu einer
nachträglichen Informationsveranstaltung entbehrt somit jeglicher Grundlage.
Zum Antragsinhalt noch
kurz einige Anmerkungen:
·
Eine
Bürgerbeteiligung findet nie zu einer Straßenausbaumaßnahme statt, lediglich
Informationsveranstaltungen für Grundstückseigentümer bei umfassenden
Ausbaumaßnahmen mit umfassender Planungsgrundlage und Variantenwahl.
·
Die
Maßnahme erfasst nur einen Teilbereich der Ratheimer Straße. In diesem
Ausbaubereich waren eine Steigungsstrecke, vorhandene Grundstückszufahrten,
künftig gekennzeichnete Aufstellflächen für Gelenkbusse an den
ÖPNV-Haltepunkten, unterschiedliche Fahrbahnbreiten sowie die Beibehaltung der
größtmöglichen Zahl von Stellplätzen auf der Fahrbahn zu berücksichtigen;
unabhängig von der Tatsache, dass es sich lediglich um den Ausbau eines
Teilbereiches einer Straße handelte, verblieben unter Berücksichtigung vorgegebener
Fakten ohnehin keinerlei Gestaltungsspielräume für Einbauten auf der Fahrbahn,
deren Kosten -ebenso wie die dann notwendigen Planungskosten- die
Ausbaubeiträge erhöht hätten.
Nach grober Kenntnis
des von der WEP für die Flächen der Verlegung der Fernwärmeleitung zu
übernehmenden Ausbaukostenanteils wurden die Grundstückseigentümer im
Ausbaubereich der Ratheimer Straße mit Schreiben vom 04.10.2019 über die
Beitragsanteile je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche, getrennt nach
Straßenbeleuchtungsanlage und nachmalige Wiederherstellung der Fahrbahn,
informiert.
Danach betragen die
Einheitssätze für die Straßenbeleuchtung ca. 0,44 Euro/qm beitragspflichtiger
Fläche und für den Fahrbahnausbau einschl. Straßenentwässerung ca. 1,73 Euro/qm
beitragspflichtiger Fläche. Diese Beitragssätze belegen, dass für alle
Beteiligten eine wirtschaftliche Ausführung festgelegt und hier die schriftlich
begleitend erfolgten Informationen mehr als ausreichend waren.
Stadtverordneter Thissen
verliest eine Stellungnahme, die der Niederschrift beigefügt wird. (Anlage 1)
Herr Darius äußert sich, dass die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung
überprüft werde. Zu dem Punkt, wann die Baumaßnahme beendet sein werde, könne
Herr Darius zum heutigen Tage keinen verbindlichen Fertigstellungstermin
benennen, da noch Hausanschlüsse gemacht werden müssten und Witterung
mitspielen müsse. (Stand: 04.12.2019). Es sei aber das Ziel, dass die die
Baumaßnahme schnellstmöglich abgeschlossen werde. Herr Darius teilt zudem mit,
dass der Frostschutz der Straßen immer überprüft werde. Es werden durch
Ingenieurbüros Bohrkerne gezogen. Grundsätzlich könnten die
Grundstückseigentümer nach der Beitragserhebung alle Unterlagen einsehen oder
dann Klage einreichen.
Beschluss: (21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Antrag wird
abgelehnt.