Sitzung: 11.07.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: BV/FB3/064/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mtigeteilt:
Sachverhalt:
Die nächste Kommunalwahl findet
im September 2020 statt. Die Wahlzeit des am 25.05.2014 gewählten Rates der
Stadt Wassenberg endet somit am 31.10.2020.
Die Wahlperiode des am
25.05.2014 gewählten Rates der Stadt Wassenberg begann am 01.06.2014. Für die
allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden
spätestens bis zum 29. Februar 2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein,
wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in
Wahlbezirken zu wählen sind.
Diesbezüglich ist für die
Kommunalwahl 2020 der Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht gemäß § 2 Abs. 3
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)
1. aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und
2. vier, sechs, acht oder zehn
Beisitzern, die gemäß § 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom Rat der Stadt zu
wählen sind.
zu 1.: Gemäß § 2 Abs. 2 KWahlG ist Wahlleiter für
das Wahlgebiet der Gemeinde der Bürgermeister, stellvertretender Wahlleiter ist
sein Vertreter im Amt. Bürgermeister und ihre Vertreter können im Falle ihrer
Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter
oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich
bewerben; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt. Bürgermeister
und ihre Vertreter können auf ihr Amt als Wahlleiter oder stellvertretender
Wahlleiter verzichten; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt.
Zu 2.: Dem Wahlausschuss können neben den
Ratsmitgliedern auch andere sachkundige Bürger angehören, sofern sie dem Rat
angehören können (§ 2 Abs. 3 KWahlG i.V.m. § 58 Abs. 3 GO). Die Zahl der
sachkundigen Bürger darf jedoch die Zahl der Mitglieder des Rates nicht
erreichen. Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll der Rat einen
Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1 KWahlO).
Die Aufgaben des Wahlausschusses
sind gemäß § 2 Abs. 1 KWahlO:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 des
Gesetzes),
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei
der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den
Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes),
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§
18 Abs. 3 des Gesetzes),
4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 des
Gesetzes).
Für die Kommunalwahl 2009 haben
dem Wahlausschuss acht Beisitzer/innen und acht Stellvertreter/innen und für
die Kommunalwahl 2014 zehn Beisitzer/innen und zehn Stellvertreter/innen
angehört. Das Zugriffsrecht der
Parteien/Fraktionen auf die Besetzung orientiert sich am Ergebnis der
jeweiligen Kommunalwahl.
Sofern der Rat der Stadt
Wassenberg in der Ratssitzung am 11.07.2019 von seiner Möglichkeit zur
Verringerung der Anzahl der Vertreter Gebrauch macht (siehe hierzu
BV/FB1/062/2019), beträgt die Zahl der Vertreter im Rat der Stadt Wassenberg
dann 36 Stadtverordnete.
Nach dem Höchstzahlenverfahren
Hare-Niemeyer (§ 2 Abs. 3 KWahlG i.V. m.
§ 50 Abs. 3 Satz 3 GO) entfiele unter Berücksichtigung einer Besetzung des
Wahlausschusses mit 8 Beisitzer/innen auf die Fraktion der FDP sowie der
fraktionslosen Stadtverordneten Frau Sarah Niethen kein Vorschlagsrecht für
einen Beisitzer (s. Tabelle)
Berechnung
Höchstzahlverfahren nach Hare-Niemeyer bei 8 Mitgliedern |
||||||||
Mandate |
2014 |
Ausgangs-zahl |
Gesamt-stimmenzahl
|
Anteil |
Sitze nach
ganzen Zahlen |
Zusatz-sitz |
Sitze nach dem
größten Rest |
Sitze |
CDU |
18 |
8 |
36 |
4,00000 |
4 |
|
0 |
4 |
SPD |
5 |
8 |
36 |
1,11111 |
1 |
|
0 |
1 |
WfW |
4 |
8 |
36 |
0,88889 |
0 |
|
1 |
1 |
Die Linke |
3 |
8 |
36 |
0,66667 |
0 |
|
1 |
1 |
Grüne |
3 |
8 |
36 |
0,66667 |
0 |
|
1 |
1 |
FDP |
2 |
8 |
36 |
0,44444 |
0 |
|
0 |
0 |
Fr. Niethen |
1 |
8 |
36 |
0,22222 |
0 |
|
0 |
0 |
Gesamt: |
8 |
Bei einer Besetzung des
Wahlausschusses mit 10 Beisitzern entfiele auf die fraktionslose
Stadtverordnete Frau Sarah Niethen kein Vorschlagsrecht für einen Beisitzer (s.
Tabelle)
Berechnung
Höchstzahlverfahren nach Hare-Niemeyer bei 10 Mitgliedern |
||||||||
Mandate |
2014 |
Ausgangs-zahl |
Gesamt-stimmenzahl
|
Anteil |
Sitze nach
ganzen Zahlen |
Zusatz-sitz |
Sitze nach dem
größten Rest |
Sitze |
CDU |
18 |
10 |
36 |
5,00000 |
5 |
|
0 |
5 |
SPD |
5 |
10 |
36 |
1,38889 |
1 |
|
0 |
1 |
WfW |
4 |
10 |
36 |
1,11111 |
1 |
|
0 |
1 |
Die Linke |
3 |
10 |
36 |
0,83333 |
0 |
|
1 |
1 |
Grüne |
3 |
10 |
36 |
0,83333 |
0 |
|
1 |
1 |
FDP |
2 |
10 |
36 |
0,55556 |
0 |
|
1 |
1 |
Fr. Niethen |
1 |
10 |
36 |
0,27778 |
0 |
|
0 |
0 |
Gesamt: |
10 |
Unter Berücksichtigung der aktuellen
Fraktionsstruktur wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Zahl bei zehn
Beisitzer/innen und zehn Stellvertreter/innen zu belassen. Die rechnerische
Verteilung der 10 Sitze nach dem Hare-Niemeyer ergibt
folgendes Ergebnis:
CDU: 5 Beisitzer/innen 5
Stellvertreter/innen
SPD: 1 Beisitzer/innen 1 Stellvertreter/innen
WfW: 1 Beisitzer/innen 1
Stellvertreter/innen
Die Linke: 1 Beisitzer/innen 1
Stellvertreter/innen
Grüne: 1 Beisitzer/innen 1
Stellvertreter/innen
FDP: 1 Beisitzer/innen 1 Stellvertreter/innen
Die fraktionslose
Stadtverordnete Frau Sarah Niethen hat kein Vorschlagsrecht.
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 KWahlG
sollen nach Möglichkeit alle vertretenen Parteien und Wählergruppen einer
Kommune bei der Bildung von Wahlorganen berücksichtigt werden. Durch die
Besetzung mit zehn Beisitzern wird der Intention des Gesetzgebers gefolgt,
möglichst allen in der Vertretung und ggf. auch sonst im Wahlgebiet vorhandenen
Parteien und Wählergruppen zu einem Sitz im Wahlausschuss zu verhelfen.
Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung vor, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 mit 10
Beisitzer/innen zu besetzen.
Nach § 2 Abs. 3 KWahlG i. V. m.
§ 50 Abs. 3 der GO NRW hat der Rat bei der Besetzung des Wahlausschusses die
Möglichkeit, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. In der
Regel und bisher auch üblich wurde die Besetzung über einen einheitlichen und
einvernehmlichen Wahlvorschlag vorgenommen. Hierfür werden die Fraktionen mit
dieser Vorlage gebeten, entsprechende Vorschläge zu machen. Der Wahlausschuss
könnte dann bereits nach entsprechendem Ratsbeschluss frühzeitig die
Neueinteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2020 vornehmen.
Fraktion |
Beisitzer |
Stellvertreter |
CDU |
Frank
Winkens |
Silke
Vieten |
CDU |
Peter Weyermanns |
André
Ruhrberg |
CDU |
Marcel
Maurer |
Ingo
Ramakers |
CDU |
Hermann-Josef
Kohnen |
Rainer
Peters |
CDU |
Volker
Heinen |
Hans-Peter
Albrecht |
SPD |
Heike
Simons |
Maria
Hasert |
WFW |
Horst
Vaßen |
Mario Gehr |
Die Linke |
Sylke
Konarski |
Dr.-Ing.
Wolfgang Feix |
Grüne |
Robert
Seidl |
Inge
Kandziorra-Rongen |
FDP |
Dr. med.
Susanne Beckers |
Manfred
Storms |
Beschluss: (einstimmig)
Für die Kommunalwahl 2020 wird ein
Wahlausschuss mit insgesamt 10 Beisitzern und Beisitzerinnen sowie
Stellvertretern und Stellvertreterinnen wie folgt gebildet:
Fraktion |
Beisitzer |
Stellvertreter |
CDU |
Frank Winkens |
Silke Vieten |
CDU |
Peter Weyermanns |
André Ruhrberg |
CDU |
Marcel Maurer |
Ingo Ramakers |
CDU |
Hermann-Josef Kohnen |
Rainer Peters |
CDU |
Volker Heinen |
Hans-Peter Albrecht |
SPD |
Heike Simons |
Maria Hasert |
WFW |
Horst Vaßen |
Mario Gehr |
Die Linke |
Sylke Konarski |
Dr.-Ing. Wolfgang Feix |
Grüne |
Robert Seidl |
Inge Kandziorra-Rongen |
FDP |
Dr. med. Susanne Beckers |
Manfred Storms |