Sitzung: 27.06.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/058/2019
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 39 C „GIB Wassenberg-Süd“ in der
Ortschaft Wassenberg ist seit dem Jahre 2002 rechtsverbindlich.
Unter Bezug auf den Beschluss zur Einleitung eines 2.
vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“
(Sitzung des Stadtrates am 09.05.2019) ist dieser jetzige Beschluss zur
Einleitung eines 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zu sehen.
Für die in diesem Bereich jetzt in Bearbeitung befindlichen
konkreten Bauantragsunterlagen einer großflächigen Firmenansiedlung ist es
erforderlich, einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 C „GIB
Wassenberg-Süd“ (Kopfgrundstück als Teilfläche, die unmittelbar an den
Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ angrenzt) in einem 1. vereinfachten
Änderungsverfahren anzupassen.
Ziel dieses Änderungsverfahrens sind die konkret im
Beschlussvorschlag genannte Ausweitung der bestehenden Baufenster sowie die
Reduzierung der festgesetzten Grünflächen.
Das rein rechnerisch entstehende ökologische Defizit wird im
Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde innerhalb des selben
Kompensationsraumes 2 abgelöst; die Ersatzmaßnahme ist bereits durchgeführt.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Einleitung eines 1.
vereinfachten Änderungsverfahrens für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.
39 C „GIB Wassenberg-Süd“ und der bereits eingeleiteten 2. vereinfachten
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ soll in den
anstehenden Sommerwochen die parallele Behördenbeteiligung erfolgen, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte bedeutsame
Unternehmensansiedlung zu schaffen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 39 C „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem Teilbereich (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3,
Flurstücke 85, 86 und 87) in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahrens mit den
nachfolgenden Zielen geändert:
-
Ausweitung
der bestehenden Baufenster
-
Reduzierung
der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation dieser
reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. durch Teilablösung.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.