Sitzung: 27.06.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/056/2019
Sachverhalt:
Durch entsprechende Beschlüsse des Stadtrates vom 01.06. bzw.
06.07.2017 erfolgte die Anordnung zur Durchführung des Umlegungsverfahrens Nr.
28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck unter Benennung des konkreten
Plangebietes.
In den zurückliegenden 2 Jahren gelang es der Verwaltung
durch teils schwierige und intensive Grundstücksverhandlungen durch Kauf- und
Tauschverträge zu sichern, dass die Stadt Wassenberg zwischenzeitlich im Besitz
aller künftigen Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigenden
Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ ist.
Aus den dargelegten Gründen ist somit das ursprünglich
vorgesehene Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck
entbehrlich und die Aufhebung der Anordnung zur Durchführung eines
Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Das vom Stadtrat am 01.06. bzw. 06.07.2017 angeordnete
Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck ist
aufzuheben, da die Bereiche der künftigen Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigenden
Ausgleichsflächen zwischenzeitlich durch entsprechende Kauf- und Tauschverträge
nunmehr in den Besitz der Stadt Wassenberg übergegangen sind.
Folglich ist das ursprünglich eingeleitete Umlegungsverfahren
aufzuheben.