Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Durch entsprechende Beschlüsse des Stadtrates vom 01.06. bzw. 06.07.2017 erfolgte die Anordnung zur Durchführung des Umlegungsverfahrens Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck unter Benennung des konkreten Plangebietes.

In den zurückliegenden 2 Jahren gelang es der Verwaltung durch teils schwierige und intensive Grundstücksverhandlungen durch Kauf- und Tauschverträge zu sichern, dass die Stadt Wassenberg zwischenzeitlich im Besitz aller künftigen Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigenden Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ ist.

Aus den dargelegten Gründen ist somit das ursprünglich vorgesehene Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck entbehrlich und die Aufhebung der Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.


Beschlussvorschlag an den Rat:                (einstimmig)

Das vom Stadtrat am 01.06. bzw. 06.07.2017 angeordnete Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck ist aufzuheben, da die Bereiche der künftigen Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigenden Ausgleichsflächen zwischenzeitlich durch entsprechende Kauf- und Tauschverträge nunmehr in den Besitz der Stadt Wassenberg übergegangen sind.

Folglich ist das ursprünglich eingeleitete Umlegungsverfahren aufzuheben.