Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung ‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 5.043.700,00 € beziffert werden und ist damit geringer als in den Vorjahren.

Die Kalkulation der Abwassergebühren 2012 führt in den Teilbereichen Nieder­schlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr zu unterschiedlichen Ergeb­nissen:

a) Niederschlagswassergebühr

Durch die Überprüfung der befestigten Flächen durch nochmalige Aufforderung zur Selbsterklärung und die in 2010 und 2011 durchgeführten Überprüfungen durch den Unternehmensbereich Tiefbau des Stadtbetriebes haben insgesamt zu einer größeren Gesamtfläche geführt und begünstigt durch die auch rückwirkend vorgenommenen Veranlagungen konnte im Jahr 2010 ein Überschuss erzielt werden.

Die Gebührenabrechnung ‚Niederschlagswasser‘ schließt zwar im Jahr 2010 mit einem positivem Ergebnis von 8.079,92 € ab, dadurch konnte jedoch lediglich der bestehende Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 in Höhe von 160.091,65 € teilweise reduziert werden. Für das Jahr 2011 wird mit einer ähnlichen Entwicklung gerechnet, so dass lediglich der aus 2009 verbleibende Fehlbetrag in die Gebührenkalkulation eingestellt wurde. Die positiven Abschlüsse 2010 und erwartet 2011 sowie die gestiegenen Bemessungseinheiten lassen im Ergebnis eine Gebührensenkung für das Jahr 2012 auf 1,80 €/m² (Vorjahr 1,90 €/m²) zu.

Da aus Sicht der Verwaltung die „Dunkelziffer“ dennoch weiterhin ein erhebliches Potential nicht erfasster Flächen beinhaltet und somit Gebührengerechtigkeit nicht gewährleistet ist, sollen ab 2013 zunächst Vorausleistungen nach den bisher vorliegenden Flächenangaben erhoben und im Folgejahr 2014 eine Abrechnung auf der Grundlage einer Luftbildauswertung erfolgen. Im Laufe des Jahres 2012 wird die Stadt über entsprechende Auswertungen des Kreises verfügen und dieses Daten­material mit einem geeigneten und auf diesem Gebiet bereits erfahrenen Ingenieur­büro aufbereiten und über einen rd. 15-monatigen Zeitraum mit den Grundstücks­eigentümern abstimmen. Die endgültigen Ergebnisse dienen dann als Abrechnungs­grundlage ab dem Jahr 2013 (die Abrechnung des Jahres 2013 erfolgt allerdings erst in 2014).

b) Schmutzwassergebühr

Die Gebührenabrechnung ‚Schmutzwasser‘ schließt auch im Jahr 2010 mit einem Fehlbetrag von 11.178,83 € ab. Der schon bestehende Fehlbetrag erhöht sich damit weiter auf insgesamt rd. 182.200,00 €. Im Jahr 2012 ist nunmehr zwingend gem. § 6 Abs. 2 KAG NW der in 2009 entstandene Fehlbetrag von 171.000,00 € zu veran­schlagen. Dies führt trotz nahezu gleichbleibendem Aufwand bei gesunkenen Bemessungseinheiten (die Verbrauchswerte haben sich von 734.000 m³ auf rd. 720.00 m³ reduziert) zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz muss für das Jahr 2012 für die Entsorgung des Schmutzwassers 3,22 €/m³ (Vorjahr 2,99 €/m³) betragen.

Nach einer ausführlichen Aussprache, in der Kämmerer Darius die weitere Vorgehensweise für die Gebührenabrechnung Niederschlagswasser erläutert, ergeht folgender  


Beschlussvorschlag: (einstimmig)

Die Gebührenbedarfs­berechnung zur Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen, die 4. Änderungssatzung (Anlage) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.