Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/069/2011
Sachverhalt:
Das
Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung ‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit
einem umlagefähigen Aufwand von 5.043.700,00 € beziffert werden und ist damit
geringer als in den Vorjahren.
Die
Kalkulation der Abwassergebühren 2012 führt in den Teilbereichen Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr zu
unterschiedlichen Ergebnissen:
a)
Niederschlagswassergebühr
Durch die Überprüfung
der befestigten Flächen durch nochmalige Aufforderung zur Selbsterklärung und
die in 2010 und 2011 durchgeführten Überprüfungen durch den Unternehmensbereich
Tiefbau des Stadtbetriebes haben insgesamt zu einer größeren Gesamtfläche
geführt und begünstigt durch die auch rückwirkend vorgenommenen Veranlagungen
konnte im Jahr 2010 ein Überschuss erzielt werden.
Die Gebührenabrechnung
‚Niederschlagswasser‘ schließt zwar im Jahr 2010 mit einem positivem Ergebnis
von 8.079,92 € ab, dadurch konnte jedoch lediglich der bestehende Fehlbetrag
aus dem Jahr 2009 in Höhe von 160.091,65 € teilweise reduziert werden. Für das
Jahr 2011 wird mit einer ähnlichen Entwicklung gerechnet, so dass lediglich der
aus 2009 verbleibende Fehlbetrag in die Gebührenkalkulation eingestellt wurde.
Die positiven Abschlüsse 2010 und erwartet 2011 sowie die gestiegenen
Bemessungseinheiten lassen im Ergebnis eine Gebührensenkung für das Jahr 2012
auf 1,80 €/m² (Vorjahr 1,90 €/m²)
zu.
Da aus Sicht der
Verwaltung die „Dunkelziffer“ dennoch weiterhin ein erhebliches Potential nicht
erfasster Flächen beinhaltet und somit Gebührengerechtigkeit nicht
gewährleistet ist, sollen ab 2013 zunächst Vorausleistungen nach den bisher
vorliegenden Flächenangaben erhoben und im Folgejahr 2014 eine Abrechnung auf
der Grundlage einer Luftbildauswertung erfolgen. Im Laufe des Jahres 2012 wird
die Stadt über entsprechende Auswertungen des Kreises verfügen und dieses Datenmaterial
mit einem geeigneten und auf diesem Gebiet bereits erfahrenen Ingenieurbüro
aufbereiten und über einen rd. 15-monatigen Zeitraum mit den Grundstückseigentümern
abstimmen. Die endgültigen Ergebnisse dienen dann als Abrechnungsgrundlage ab
dem Jahr 2013 (die Abrechnung des Jahres 2013 erfolgt allerdings erst in 2014).
b) Schmutzwassergebühr
Die Gebührenabrechnung
‚Schmutzwasser‘ schließt auch im Jahr 2010 mit einem Fehlbetrag von 11.178,83 €
ab. Der schon bestehende Fehlbetrag erhöht sich damit weiter auf insgesamt rd.
182.200,00 €. Im Jahr 2012 ist nunmehr zwingend gem. § 6 Abs. 2 KAG NW der in
2009 entstandene Fehlbetrag von 171.000,00 € zu veranschlagen. Dies führt
trotz nahezu gleichbleibendem Aufwand bei gesunkenen Bemessungseinheiten (die
Verbrauchswerte haben sich von 734.000 m³ auf rd. 720.00 m³ reduziert)
zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz muss für das Jahr 2012
für die Entsorgung des Schmutzwassers 3,22
€/m³ (Vorjahr 2,99 €/m³) betragen.
Nach einer ausführlichen Aussprache, in der Kämmerer Darius die weitere Vorgehensweise für die Gebührenabrechnung Niederschlagswasser erläutert, ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen, die 4. Änderungssatzung (Anlage) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.