Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/068/2011
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung
2010 endete mit einem Fehlbetrag von 69.708,06 €. Dieser Fehlbetrag ist in den
folgenden Jahren auszugleichen. In die Gebührenkalkulation 2012 wird bereits
ein Teilbetrag von 40.000,00 € eingerechnet. Trotz dieses zusätzlichen
Aufwandes bleibt der Gesamtaufwand in der Abfallentsorgung gegenüber dem
Vorjahr nahezu konstant. Die seitens des Kreises Heinsberg in der Presse
dargestellte Reduzierung der Entsorgungsgebühren wird u.a. durch eine Minderung
der Weitergabe der Verkaufserlöse Altpapier erreicht.
Gleichzeitig haben
alle beauftragten Entsorgungsunternehmen eine Anpassung der Vergütung
entsprechend der vertraglichen Regelung beantragt. Hierbei spielen tarifliche
Lohnerhöhungen und die gestiegenen Energiekosten eine wesentliche Rolle.
Auch unter
Berücksichtigung dieser Faktoren bleiben die Gebühren bleiben gegenüber dem
Vorjahr konstant.
Ohne Aussprache ergeht
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird beschlossen.