Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung 2010 endete mit einem Fehlbetrag von 69.708,06 €. Dieser Fehlbetrag ist in den folgenden Jahren auszugleichen. In die Gebührenkalkulation 2012 wird bereits ein Teilbetrag von 40.000,00 € eingerechnet. Trotz dieses zusätzlichen Aufwandes bleibt der Gesamtaufwand in der Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Die seitens des Kreises Heinsberg in der Presse dargestellte Reduzierung der Entsorgungsgebühren wird u.a. durch eine Minderung der Weitergabe der Verkaufserlöse Altpapier erreicht.

Gleichzeitig haben alle beauftragten Entsorgungsunternehmen eine Anpassung der Vergütung entsprechend der vertraglichen Regelung beantragt. Hierbei spielen tarifliche Lohnerhöhungen und die gestiegenen Energiekosten eine wesentliche Rolle.

 

Auch unter Berücksichtigung dieser Faktoren bleiben die Gebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Ohne Aussprache ergeht


Beschlussvorschlag: (einstimmig)

 

Die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung wird beschlossen.