Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Bei dem in der Lagekarte eingezeichneten Teilbereich (siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 60 m langen Teilbereich des heutigen Wirtschaftsweges „Sportplatzweg“, der zwischenzeitlich im Wege einer Erschließungsvereinbarung zu einer Straße ausgebaut wurde und somit rein formal für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden soll. 

 

Auf Grund dessen ist die vorgenannte Erschließungsanlage nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) – zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) – für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die gewidmete Straße soll als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW eingestuft werden. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wassenberg

 

Voraussetzung hierfür ist, dass der Rat der Stadt Wassenberg einen entsprechenden Widmungsbeschluss fasst.

 

Ferner ist für die Stichstraße eine Straßenbezeichnung erforderlich. Um eine eindeutige Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der an dieser Straße gelegenen Liegenschaften zu gewährleisten, sollte die Stichstraße ebenfalls den Straßennamen „Schleidstraße“ erhalten.

 


Beschluss:  (einstimmig)

 


Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt, die auf dem Lageplan dargestellte Teilfläche des heutigen „Sportplatzweges“ als öffentliche Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung - dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der zu widmende Teilbereich der Erschließungsanlage (Stichstraße) erhält ebenfalls den Straßennamen „Schleidstraße“.