Sitzung: 09.05.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB3/043/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Bei dem in der Lagekarte
eingezeichneten Teilbereich (siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 60 m
langen Teilbereich des heutigen Wirtschaftsweges „Sportplatzweg“, der
zwischenzeitlich im Wege einer Erschließungsvereinbarung zu einer Straße
ausgebaut wurde und somit rein formal für den öffentlichen Verkehr gewidmet
werden soll.
Auf Grund dessen ist die vorgenannte
Erschließungsanlage nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
(GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) – zuletzt geändert durch Artikel
182 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) – für den öffentlichen
Verkehr zu widmen.
Die gewidmete Straße soll als
Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW eingestuft werden. Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Wassenberg
Voraussetzung hierfür ist, dass der
Rat der Stadt Wassenberg einen entsprechenden Widmungsbeschluss fasst.
Ferner ist für die Stichstraße eine
Straßenbezeichnung erforderlich. Um eine eindeutige Auffindbarkeit und
Erreichbarkeit der an dieser Straße gelegenen Liegenschaften zu gewährleisten,
sollte die Stichstraße ebenfalls den Straßennamen „Schleidstraße“ erhalten.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt
Wassenberg beschließt, die auf dem Lageplan dargestellte Teilfläche des
heutigen „Sportplatzweges“ als öffentliche Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung
- dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der zu widmende Teilbereich der
Erschließungsanlage (Stichstraße) erhält ebenfalls den Straßennamen
„Schleidstraße“.