Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld beschlossen. Zielsetzung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf den Grundstücken Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187.

 

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wurde im Amtsblatt Nr. 11/2016 am 21.09.2016 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 statt; in den Stellungnahmen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 01/2019 am 16.01.2019  veröffentlicht und erfolgte im Zeitraum vom 25.01.2019 bis 26.02.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 


Beschluss:  (einstimmig)


a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 25.01.2019 – 26.02.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.