Sitzung: 09.05.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/044/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft
Effeld beschlossen. Zielsetzung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf den Grundstücken Gemarkung
Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187.
Die Bekanntmachung über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der
Ortschaft Effeld wurde im Amtsblatt Nr. 11/2016 am 21.09.2016 veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
fand vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 statt; in den Stellungnahmen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung über die
Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 01/2019 am 16.01.2019 veröffentlicht und erfolgte im Zeitraum vom
25.01.2019 bis 26.02.2019; es wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten
Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen
auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 25.01.2019 – 26.02.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Schleidstraße“ in der
Ortschaft Effeld wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.