Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/071/2011
Sachverhalt:
Anfang
des Jahres 2011 wurde für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg ein
Einsatzleitwagen (ELW) angeschafft, der im Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe
Wassenberg stationiert ist.
Aus
diesem Grund ist es erforderlich, den Kostentarif für die Inanspruchnahme des
Fahrzeuges in die bestehende Feuerwehrgebührensatzung vom 18. Dezember 2009
aufzunehmen.
Die
Ermittlung des Tarifes erfolgte in Anlehnung an die Berechnungen der Tarife für
die übrigen Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Erlass der o. g. Satzung.
Der
Tarif für den ELW ergibt sich wie folgt:
Ausgehend
von den
Anschaffungskosten inkl. Beladung u.
Wärmebildkamera für das Fahrzeug (77.500,-- €)
wurden
unter Berücksichtigung von
1. der Laufzeit im Rahmen der Abschreibung (20
Jahre),
2. den kalkulatorischen Zinsen (6% von der Hälfte
des Anschaffungswertes),
3. den pauschalierten Unterhaltungskosten (15 %
von AfA u. kalk. Zinsen) ,
4. dem öffentlichen Interesse (60 %),
die
kalkulatorischen Kosten ermittelt (Summe der sich aus den Ziffern 1-3
ergebenden Beträge abzgl. des Betrages zu Ziffer 4 = 2.852).
Der
sich hieraus ergebende Betrag wurde durch die ermittelten Betriebsstunden
(Einsatzstunden) der Löschgruppe Wassenberg im Jahre 2010 = 77 Stunden
dividiert, so dass sich letztendlich ein Stundensatz von 37,-- € ergibt.
Dieser
Betrag wird seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit der
Feuerwehrleitung, als realistisch und angemessen angesehen.
Des Weiteren
wurden die Kostentarife für die übrigen Fahrzeugkategorien gem. des
Ratsbeschlusses vom 17. Dezember 2009 entsprechend der Preisindizes für die
Jahre 2010 (1,1 %) u. 2011 (2,3 %) angepasst.
Auf
Grund der Änderung des Wortlautes des § 41 Abs. 2 Ziffern 4 u. 5 des Gesetzes
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung erfolgte zudem eine
Anpassung des Textes in der Satzung, hier § 2 Abs. 1 Ziffern 4 u. 5, an den
vorgegebenen Gesetzestext.
Ohne Aussprache ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig bei 2 Enthaltungen)
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg vom 18. Dezember 2009 wird beschlossen.