Sitzung: 09.05.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB5/040/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die WEP in Hückelhoven
verfügt über einen Konzessionsvertrag zur Versorgung des Stadtgebietes
Wassenberg mit Fernwärme. In den nächsten Wochen beginnt dieser
Fernwärmenetzausbau mit der Verlegung einer entsprechenden Leitung in der
Ratheimer Straße im Stadtteil Orsbeck.
Da der Ausbau der
Ratheimer Straße (Teilstück Ortsende bis Einmündung Rurweg) erst in 2023
vorgesehen ist, macht es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Stadt
und die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer Sinn, die Maßnahme vorzuziehen
und diese dabei allerdings auf den unbedingt notwendigen Umfang zu begrenzen.
Dies bedeutet, dass
auf jeden Fall die Fahrbahn in diesem Teilstück auszubauen ist, da diese sich
in einem schlechten Zustand befindet und zudem über keinen frostsicheren
Unterbau verfügt. Wenn die Fahrbahn im Zuge des Ausbaues des Fernwärmenetzes
gleichzeitig mit erneuert wird, begrenzen sich die Ausbaukosten für dieses
Teilstück auf rd. 160.000,00 Euro. Mit diesem Kostenanteil wäre dann
gewährleistet, dass die Fahrbahn dieses Straßenteilstücks einschl.
Straßenentwässerung den einschlägigen Richtlinien für den Straßenausbau
entspricht.
Im Zuge dieser
Straßenausbaumaßnahme wird dann auch im Ausbauteilstück die Straßenbeleuchtung
erdverkabelt und erstmalig eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung erstellt. Die
Verlegung des Erdkabels erfolgt in den überwiegend vorhandenen einseitigen
Sicherheitsstreifen, dessen Oberfläche im Zuge der Maßnahme dann gleichzeitig
mit instandgesetzt wird.
Unabhängig vom
Straßenausbau werden in diesem Teilstück der Ratheimer Straße vorgezogen die
Kanalhausanschlüsse untersucht und ggf. im jeweiligen Einzelfall aufgrund des
Schadensbildes erneuert.
Der Ausbau der Fahrbahn in dem Teilstück der Straße und der Bau der Straßenbeleuchtungsanlage auf der gesamten Ratheimer Straße ist beitragspflichtig. Der Beitragssatz beträgt 50 v. H. Zusätzlich werden im Einzelfall, sofern ein Kanalhausanschluss erneuert werden muss, die dafür anfallenden Aufwendungen im Wege eines Kostenersatzes geltend gemacht.
Im Folgenden beantwortet Stadtkämmerer Darius die aus dem Rat gestellten Fragen.
Beschluss: (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
1. Die Straße „Ratheimer Straße“ (Teilstück
Einmündung Rurweg bis Ortsende) im Stadtteil Orsbeck wird wie folgt ausgebaut:
Bauprogramm:
·
Fahrbahnteil,
der von der Verlegung der Wärmeversorgungsleitung nicht betroffen ist,
bituminös
·
DIN-gerechte
LED-Straßenbeleuchtung
2. Da die Straßenbeleuchtung auf der gesamten
Ratheimer Straße hergestellt werden soll, wird das vorstehend unter Ziffer 1
aufgeführte Bauprogramm um den Bau einer DIN-gerechten LED-Straßenbeleuchtung
auch für das Teilstück Einmündung Rurweg bis Einmündung Luchtenberger Straße
erweitert.
3. Zu einer vorgezogenen Durchführung der
Straßenausbaumaßnahme (Fahrbahn und Straßenbeleuchtung) werden im Haushaltsjahr
2019 insgesamt 260.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.