Sitzung: 21.03.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/006/2019
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat
nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2018 in das
Haushaltsjahr 2019 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW
zur Kenntnis.
Der
Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 GemHVO NRW die rechtlichen
Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen die
kontinuierliche Aufgabenerfüllung und die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen
auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Auf diesem
Weg wird die Ermächtigung (Erlaubnis) des abgeschlossenen Haushaltsjahres zur
Leistung von bislang noch nicht in Anspruch genommenen Aufwendungen und
Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Eine erneute
Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragungen ist nicht erforderlich, da
die Ermächtigung zur Leistung dieser Mittel für den vorgesehenen Zweck bereits
mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Vorjahres erfolgt ist.
Dem Rat
ist jedoch gem. §§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht der Übertragungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres
vorzulegen. (Anlage 1)
Von der
Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 8.843.600 € entfallen
8.524.000 € auf investive Maßnahmen und 319.600 € auf konsumtive Maßnahmen.
Während
durch die nicht erfolgte Inanspruchnahme das Haushaltsjahr 2018 entlastet
worden ist, werden die Finanzrechnung und die Liquidität des Haushaltsjahres
2019 und ggf. auch der Folgejahre durch
die Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen (8.524.000 €) mehrbelastet.
Auswirkungen
auf die Ergebnisrechnung 2019 hat jedoch nur die Umsetzung der
Ermächtigungsübertragungen für lfd. Aufwendungen (319.600 €).
Die
Finanzierung der investiven Ermächtigungsübertragungen wird nochmals in der
gesonderten Anlage 2 dargestellt.