Sitzung: 21.03.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/002/2019/1
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Inhalt
der Mitteilungsvorlage:
----------------------------------------
Die in der
Ratssitzung am 13.12.2018 bei der Verabschiedung des Haushalts 2019
vorgetragenen Haushaltsreden wurden ausgewertet und die darin enthaltenen
Anträge und Fragen, soweit möglich, nach Sachthemen gegliedert (vgl. Vorlage
vom 06.02.2019 für die Haupt- und Finanzausschusssitzung 19.02.2019).
Mit der
heutigen Vorlage werden zudem die aus 2018 noch verbliebenen vier offenen
Punkte nachstehend eingefügt und zu diesen Punkten wird nunmehr abschließend
berichtet. Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um die Zusammenfassung der bei den Fachbereichen
zu den einzelnen Punkten vorgenommenen Abfrage.
1.
Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen
Altfall
Der
seinerzeitige Antrag der SPD-Fraktion vom 15.12.2016 wurde zuletzt in der 2.
aktualisierten Fassung (vgl. dazu dortige Ziffer 2.2.), Stand 01.12.2017 nach
Auffassung der Verwaltung zumindest bis auf die Auswirkungen des demografischen
Wandels, zu dem ein Hinweis auf die beim Kreis Heinsberg eingerichtete
Stabs-Stelle erfolgte, erledigt.
In der
Stellungnahme zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 hat die SPD-Fraktion
dann die
eigentliche Zielsetzung des seinerzeitigen Antrags dahingehend konkretisiert,
dass man seitens der SPD-Fraktion die Darstellung der städtebaulichen Maßnahmen
in der Stadt Wassenberg (für Stadtkern und Außenorte) im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes erwartet, das auch für Dritte auf der Homepage der Stadt
einsehbar ist. Dieses Konzept soll
dann durch Zu- und Abgänge, ggf. mit ergänzenden Erläuterungen und Hinweisen fortgeschrieben
werden.
Anmerkung:
Innerhalb
des Jahres 2019 wird die Verwaltung die städtebaulichen Maßnahmen in der Stadt
Wassenberg entsprechend auflisten unter Angabe des jeweiligen
Entwicklungsstandes.
Altfall
Die
Fraktion der Partei „DIE LINKE“ bittet in der Stellungnahme zum
Haushaltsentwurf 2018 als
Entwicklungsziele nach 2021 den Bau einer öffentlichen Toilette (dieser
wiederholende Antrag erfolgt in Kenntnis der Mitteilung der Verwaltung in der
II. aktualisierten Fassung vom 01.12.2017 unter dortiger Ziffer 2.4) und ein
Entwicklungskonzept für die Flächen der alten Eisenbahntrasse aufzunehmen.
Anmerkung
a) Zu
dem Bau einer öffentlichen Toilettenanlage wurde bereits im Jahre 2017 (II.
aktualisierte Fassung) abschließend Stellung genommen.
b) Zu
der Möglichkeit einer Nutzung der im Einschnitt gelegenen Bahntrasse in dem
Teilbereich
vom Naturparktor/Pontorsonplatz als auszubauende Verbindung für Wanderer und
Radwanderer zum Birgelener Pützchen und damit gleichzeitig auch als Einstieg in
den Birgeler Urwaldweg wurde eine Grobplanung erstellt, für die allerdings noch
eine geeignete Förderung ausgelotet wird. An anderer Stelle in
Wassenberg-Birgelen bzw. Rosenthal wurden ehemalige Bahnflächen in den Birgeler
Urwaldweg eingebunden.
Über
das Ergebnis einer möglichen Förderung der geplanten Verbindung zwischen
Naturparktor/Pontorsonplatz/Judenbruch und dem Pützchenswald mit direkter
Anbindung an den Birgeler Urwaldweg wird nach Vorlage eines Ergebnisses
gesondert berichtet.
1.1 Die
SPD-Fraktion beantragt, das Radwegenetz im Stadtgebiet Wassenberg zu überplanen
und tourismusfördernd und anwohnerfreundlich auszubauen.
Anmerkung:
Das
Radwegenetz im Stadtgebiet Wassenberg ist Bestandteil des überörtlichen und mit
Knotenpunkten ausgestatteten Radwegenetzes. Mit den anstehenden Maßnahmen „II.
Bauabschnitt GV 36“ und dem beantragten Förderprojekt „Lückenschluss Bau eines
Radweges niederländische Grenze/Amici Beach bis Kreisstraße 21“ werden die in
der Planung noch fehlenden Anbindungen an das überörtliche Radwegenetz zu den
Stadtteilen Ophoven/Effeld/niederländische Grenze geschlossen. Ein ergänzender
Handlungsbedarf und dies erst recht unter dem Gesichtspunkt „tourismusfördernd“
ergibt sich im Bereich der Straßen, die sich in der Straßenbaulast der Stadt
befinden, nicht.
Bezieht
man die Neuregelung des Gesetzgebers zur Ausweisung von Radwegen außerhalb und
innerhalb von Ortschaften in die Betrachtung ein, gilt es festzustellen, dass
für nahezu alle früheren Radwege im Bereich der Ortslagen die Bindungswirkung
entfallen ist und der Radfahrer entscheiden kann, ob er diese früheren Wege,
heute handelt es sich nur noch um Gehwege, noch mit nutzt oder nicht; insoweit
ist dem Antrag „zu einem anwohnerfreundlichen“ Ausbau von Radwegen die
Grundlage entzogen, unabhängig davon wäre auch bei Bestehen der Altregelung
kein Handlungsbedarf gegeben.
In diesem
Zusammenhang gilt es festzustellen, dass bereits die Unterhaltung des
vorhandenen Radwegenetzes, sofern in der Baulast der Stadt liegend, aufgrund
der Abnutzungen Personalressourcen und Sachkosten in immer stärkerem Maße
bindet.
1.2 Die
WFW-Fraktion regt an, über ein Verkehrskonzept 2025 (alternativer ÖPNV) Ideen
entwickeln zu lassen, um eine flexible Anbindung an umliegende Städte zu
ermöglichen und damit Alternativen zum zweiten und dritten Fahrzeug in privaten
Haushalten zu schaffen.
Anmerkung:
Zu diesem
Punkt gilt es zunächst klarzustellen, dass Aufgabenträger für den ÖPNV Kreise
und kreisfreie Städte sind. Im Gegensatz zu einigen anderen Kommunen im Kreis
Heinsberg ist die Stadt Wassenberg im Rahmen des leistbaren ÖPNVs gut an die
Mittelzentren Erkelenz und Heinsberg und damit auch an die dortigen Bahnhöfe
angebunden. Der Aufgabenträger ÖPNV entwickelt das bestehende Verkehrskonzept
regelmäßig fort, u. a. zur Zeit durch die probeweise Einführung von einigen
innerörtlichen Verkehrslinien in ausgewählten Städten. Die Ergebnisse dieser
Ortsverkehre werden zeigen, ob beispielsweise eine derartige rein innerörtliche
Linie auch auf Wassenberg übertragbar ist. Darüber hinaus laufen parallel
Überlegungen des Verkehrsunternehmens, in verschiedenen Städten, darunter auch
Wassenberg, Carsharing-Standorte über Drittanbieter einzurichten. Zu diesem
Baustein wird man sicherlich in den nächsten 2 – 3 Jahren über belastbare
Ergebnisse verfügen. Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass es
vermutlich auch in Zukunft keinen „Königsweg“ im Bereich ÖPNV geben wird,
sondern eine bessere Flexibilität entsprechend der vorgetragenen Anregung nur
über verschiedene Bausteine möglich sein wird. Diese Entwicklung liegt
allerdings im Bereich des Aufgabenträgers ÖPNV. Im regionalen Beirat dieses
Aufgabenträgers ist die Stadt Wassenberg Mitglied und somit über anstehende
Versuche und Entwicklungen informiert.
1.3 Die
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält die Forderung, dass
neue Baugebiete in Wassenberg im Sinne einer Klimakommune nur noch mit
ökologischen Standards geplant werden sollen und diese hierzu mit dezentraler
Energieversorgung, mit Photovoltaik, Erdwärme, Windkraft, Blockheizkraftwerk
oder Fernwärme ausgestattet werden sollen.
Darüber
hinaus soll eine Begrünung festgeschrieben und eine Infrastruktur vorgehalten
werden, die E-Mobilität oder schadstoffarme Autos fördert; in diesen
Baugebieten soll das soziale Gefüge und das Zusammenleben der Generationen
unterstützt und ortsnah Einkaufsmöglichkeiten eröffnet werden.
Anmerkung:
Die in der
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltene Forderung ist ein
Bündel der Einzelforderungen, die die Fraktion anlässlich verschiedener
Bebauungspläne bereits in den vergangenen Jahren eingebracht hat. Diese
Forderungen sind in der Vergangenheit auch regelmäßig mehrheitlich
zurückgewiesen worden. Die Mehrheit des Rates lehnt bisher bei den
Festsetzungen für Bebauungsplangebiete eine derart einengende Reglementierung
für ein Bebauungsplangebiet und/oder die einzelnen Grundstückseigentümer -und
damit Bauherren- ab.
Es ist zu
klären, wie mit der vorliegenden Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
umzugehen ist. Zum einen kann man das Paket der Forderungen einmalig mit der
Fragestellung, ob bei künftigen Bebauungsplänen derartige Festsetzungen
vorzusehen sind, zur Abstimmung stellen oder im Zusammenhang mit künftigen
Bebauungsplänen erfolgt in jedem Einzelfall ein Hinweis auf die vorliegende
Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
1.4 In
der Stellungnahme der Fraktion der Partei „Die Linke“ wird beantragt, bis Ende
2019 dem Rat den Vorschlag zur Graduierung der Stadt als Luftkurort bzw.
Erholungsort zur Beratung und Annahme vorzulegen.
Anmerkung:
Der
vorliegende Antrag der Partei „Die Linke“ ist entbehrlich, da die Verwaltung
bereits seit Jahren die Zielsetzung zur Erlangung der Artbezeichnung
„Erholungsort“ nach § 12 des Kurortegesetzes NRW ausgesprochen hat. Diese
Zielsetzung ist deshalb auch Bestandteil des integrativen Handlungskonzeptes
der Stadt Wassenberg geworden.
Unabdingbare Voraussetzung um Maßnahmen
zur Zielerreichung einzuleiten, ist das Vorliegen einer entsprechenden
Luftqualität in dem räumlich abzugrenzenden innerstädtischen Erholungsbereich.
Dies setzt bekanntermaßen voraus, dass eine innerstädtische Verkehrsentlastung
über die B 221n erreicht wird. Sobald dies nachhaltig feststellbar ist, können
in einem ersten Schritt die zur Feststellung der Luftqualität sehr
differenziert durchzuführenden Messungen mit erheblichem finanziellen Aufwand
vorgenommen werden.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden
und dem Grunde nach bekannten Ausführungen ist sicherlich nachvollziehbar, dass
es zum einen zur Erreichung der Zielsetzung keines Antrags bedarf (der
Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass in
früheren Jahren auch die FDP diese Zielsetzung ausgesprochen hat) und zum
anderen keinerlei Maßnahmen bis Ende 2019 aufgrund der bekannten Fakten
eingeleitet werden können.
Dieser
Bericht ist damit zunächst abschließend.
1.5 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ bringt den Vorschlag ein, dass 2019 der Rat in
einer Ratssitzung durch die Verwaltung über den Verbrauch und die Reserven an
Flächen für den Wohnungsbau und für die Gewerbeflächen informiert wird.
Anmerkung:
Zu dem
Vorschlag der Partei „Die Linke“ wird ausgeführt, dass die Gewerbeflächen in
der Stadt Wassenberg umfassend veräußert bzw. für Restflächen Optionen vergeben
sind. Bereits in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und
Grundstücksausschusses am 21.02.2019 wurde auf Nachfrage ergänzend berichtet,
dass die Stadt Wassenberg frühestens mit dem Abschluss des laufenden
Änderungsverfahrens zum Regionalplan (vermutlich Ende 2022) über verlässliche
Ergebnisse zum Potential künftig aus dem Flächennutzungsplan noch
entwickelbarer Gewerbeflächen erhält. Kleingewerbe muss deshalb in zulässiger
Weise auf erschlossene Mischbauflächen zurückgreifen. Die Bebauungsplangebiete
und die Innenbereichsflächen mit den entsprechenden Darstellungen zu Wohnbau-
und Mischbauflächen können von jedem Stadtverordneten dem Flächennutzungsplan
entnommen werden und eine Aktualisierung aller Bebauungspläne der Stadt ist für
Ende März/Mitte April 2019 angestrebt und damit auf der Homepage der Stadt
einsehbar.
Mit den
vorstehenden Ausführungen ist zu diesem Punkt abschließend berichtet.
1.6 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage nach dem Stand im sozialen
Wohnungsbau und bittet darum, dass kompetente Vertreter aus den zuständigen
Fachbereichen über den Sachstand – denkbar Mai/Juni 2019 – den Rat informieren.
Anmerkung:
Nachdem
die Verwaltung bereits in den vergangenen Jahren ausführlich zu der Entwicklung
des sozialen Wohnungsbaues in der Stadt Wassenberg berichtet und in diesem
Zusammenhang belegt hat, dass die Stadt Wassenberg im Kreisgebiet in diesem
Bereich führend ist. In diesem Zusammenhang wird zum aktuellen Stand berichtet,
dass der in dem letzten Jahr im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bereits 124
Wohneinheiten fertiggestellt wurden und sich derzeit weitere 94 Wohnungen im
Bau sowie zusätzlich 20 Wohneinheiten sich im Stadium der Planung befinden.
Darüber hinaus wird ergänzend auf die für
den Kreis Heinsberg erarbeitete Wohnungsmarktanalyse verwiesen, die Ende
Februar im Kreistag präsentiert wurde. Diese Studie belegt, dass ein Mehrbedarf
zum Bau von Mehrfamilienhäusern bestehe und dies mit Ausnahme von Erkelenz und Wassenberg vernachlässigt werde. Auch
diese Wohnungsmarktstudie zeigt, dass die Bautätigkeit in Wassenberg alle
Segmente abdeckt, allenfalls wäre sicherlich der Bau von Mehrfamilienhäusern
mit Kleinwohnungen, beispielsweise bis 40 qm – wie in der Vergangenheit auch
bereits durch die FDP angemerkt wurde – wünschenswert ist.
Über diese
vorstehenden Ausführungen hinaus, mit denen zu diesem Punkt abschließend
berichtet wird, kann ein Vertreter des zuständigen Fachbereichs Planen und
Bauen keine ergänzenden Ausführungen liefern.
2.
Tourismus, Kunst und Stadtmarketing
Altfall
1.
Bergfried
1.1
Antrag der
FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen Finanzierung
für den Bergfried
Stand 04.08.2017:
Nach
Installierung der Aufzugsanlagen und einer gebotenen Abstimmung von künftigen
gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg wird die Verwaltung im Laufe des Jahres
2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.
Stand:
04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
Anmerkung:
Zwischenzeitlich
hat die neu gegründete gGmbH den
Bergfried als Veranstaltungsfläche zur Umsetzung ihres Jahresprogramms
einbezogen. Darüber hinaus wird es im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des
Hotelbetriebes der Burg Wassenberg noch ergänzende Nutzungen geben.
Mit den
Initiativen der gGmbH, die dem herausgegebenen Programm 2019 entnommen werden
können, ist zu diesem Punkt nunmehr abschließend berichtet.
2.1 Die
WFW-Fraktion beantragt mittels „Augmented Reality“ der Stadt für Tourismus und
Einwohner ein neues Gesicht zu geben.
Anmerkung:
Augmented
Reality bedeutet übersetzt “erweiterte Realität“, in Kurzform „AR“. Der Nutzer
sieht über die dazugehörende App die reale Welt und es werden zusätzlich
Informationen eingeblendet. Diese werden in Form von Texten, Grafiken,
Animationen, Videos, statischen oder bewegten 3D-Objekten gezeigt. Zum Erleben
dieser Technologie werden u.a. ein Smartphone, Tablet oder eine Augmented
Reality Brille benötigt.
Das
Unternehmen „EXCIT3D“ aus Solingen hat bereits mehrere AR-Apps entwickelt und
zuletzt für Schloss Burg in Solingen einen virtuellen Rundgang geschaffen, im
Rahmen dessen ein Kapitel der Bergischen Geschichte lebendig werden: die
Schlacht von Worringen, die interaktiv übers Smartphone erzählt wird. „Schloss
Burg AR“ heißt die App, mit der Besucher sich die Geschichte und die
Hintergründe der Schlacht von Graf Adolf V. erklären lassen können.
Die
Entwicklung einer ähnlichen App, z.B. eine Führung durch Wassenberg mit Graf
Gerhard, wäre eine attraktive Möglichkeit, um Besucherinnen und Besucher von
Wassenberg zu begeistern und auf interessante Art die Geschichte Wassenbergs zu
vermitteln. Auch, um Kindern und Jugendlichen geschichtliche Hintergründe zu
vermitteln, wäre eine AR-App eine gute Option. Zeitnah soll ein erster
Gesprächstermin mit dem Unternehmen vereinbart werden, um Möglichkeiten für
Wassenberg auszuloten.
2.2 Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die Anschaffung von Skulpturen in
den Haushalten 2019 bis 2021 jährlich jeweils 50.000,00 Euro einzuplanen.
Anmerkung:
Wie
bereits interfraktionell besprochen und zudem auch in der Haushaltsberatung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen berichtet, erfolgt unter Beachtung der
Haushaltsgrundsätze keine Einplanung von Haushaltsmitteln zur „Ansparung eines
Erwerbs von Skulpturen“. Im konkreten Einzelfall besteht die Möglichkeit,
entsprechende Haushaltsmittel durch entsprechenden Ratsbeschluss außerplanmäßig
bereitzustellen.
Die
Ausführungen sind zu diesem Punkt abschließend.
2.3 Die
FDP-Fraktion beantragt die Möglichkeiten des Programms der Heimatförderung zu
prüfen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.
Anmerkung:
Die
Stabsstelle des Dezernates I ist u.a. als zentrale Stelle für das
Fördermittelscouting sowie die Förderberatung und die entsprechende
Projektsteuerung bei der Stadt Wassenberg zuständig. Der Auftrag zur Analyse
möglicher Förderpotenziale wurde an diese Stelle weitergegeben, um eine
entsprechende Aufarbeitung zu erstellen und diese dann mittels
Mitteilungsvorlage in einer der kommenden Sitzungen darzustellen.
3.
Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Einrichtungen
3.1 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, dass die Verwaltung bis September
2019 ein Konzept zur Realisierung des Abbaus der Kita-Gebühren für Familien mit
niedrigen Einkommen, schrittweise beginnend ab 2020/2021, erarbeiten soll.
Anmerkung:
Der Punkt fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich der Stadt Wassenberg. Die Erhebung von „Kita-Gebühren“
(Elternbeiträge) und in Zusammenhang damit auch eine soziale Staffelung unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern erfolgt
durch das Jugendamt (§ 23 KiBiz NRW) und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes Heinsberg. Das Kreisjugendamt refinanziert sich über eine
Mehrbelastung der Kreisumlage.
3.2 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, ob die Verwaltung über ein
schulisches Medienkonzept verfügt. Die dazu ergänzenden Fragen lauten: Wie hoch
sind die Kosten für die Medienausstattung, der zeitlichen Einordnung der
Ausstattung bzw. Vervollkommnung der Bildungseinrichtung und zur Qualifizierung
des Lehrpersonals usw.
Anmerkung:
Bereits im Jahre 2018 hat die Verwaltung sich
verstärkt mit der kommenden Digitaloffensive an den Schulen beschäftigt,
nachdem die Thematik bereits in den Jahren zuvor gemeinsam mit den Schulen
thematisiert wurde, und hat hierzu erste Abstimmungs- und Sondierungsgespräche
mit den Schulen geführt.
Hierbei
wurde ein grober Ablauf festgelegt.
In einem ersten
Schritt sollen zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen an
den Schulen geschaffen werden, da, insbesondere an den Grundschulen die
vorhandene Infrastruktur für einen digitalen Ausbau nicht ausreichend ist (z.B.
Trennung Verwaltungs- und pädagogisches Netz, Vernetzung der einzelnen Rechner,
zentrale Datenablage und Datensicherung, Einrichtung von WLAN). Hierzu erfolgt
zunächst eine Erfassung des IST-Zustandes der einzelnen Schule. Zur Umsetzung
wurden hierfür im Haushalt 2019 bereits Haushaltsmittel von insgesamt €
104.800,00 eingestellt (auch für die Planjahre sind Beträge zur Fortführung
bereits im Haushalt eingeplant).
Hierauf
aufbauend werden dann die weiteren Schritte gemeinsam mit den Schulen
abgestimmt.
Zielsetzung
der Verwaltung ist es, bis Ende 2019 ein grobes Konzept (einschließlich
Zeitplan) über den aktuellen Sachstand der jeweiligen Schule und über die
angedachte weitere Vorgehensweise zu erstellen.
Im Zuge
des Gesamtprozesses werden parallel hierzu Medienkonzepte durch die jeweiligen
Schulen erstellt (pädagogische Konzepte für den Einsatz digitaler Medien in den
Schulen), die sodann in einem ganzheitlichen Medienentwicklungsplan
zusammengeführt werden.
Auch
bleibt abzuwarten, welche konkreten Förderprogramme durch Bund und Land
aufgelegt und ausgestaltet werden, die zur Mitfinanzierung genutzt werden
können. So soll mit Hilfe des „Digitalpaktes“ des Bundes lediglich eine
digitale Grundausstattung ermöglicht werden. Folgekosten einschließlich Support
und Ersatzbeschaffungen fallen ausdrücklich nicht hierunter.
Verkompliziert
wird die Umsetzung durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten (auch
Finanzzuständigkeiten) zwischen Land und Kommune als Schulträger
(Unterscheidung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten). Hier steht
eine Novellierung der Schulfinanzierung im Raum.
Insgesamt
handelt es sich um einen komplexen Prozess, der wachsen muss und schrittweise
fortgeführt werden soll.
Über die schrittweise
Weiterentwicklung der komplexen Thematik wird der Rat über den Haupt- und
Finanzausschuss regelmäßig informiert.
3.3 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, wie der Stand der
Ganztagsbetreuung in den Schulen ist.
Anmerkung:
Die Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule –
ist eine gebundene Ganztagsschule; d.h. eine Teilnahme ist mit dem Schulbesuch
verpflichtend.
Im
Gegenzug werden an allen 4 städtischen Grundschulen Angebote der Offenen
Ganztagsschule vorgehalten. Hier ist eine Teilnahme freiwillig. Diese
freiwilligen außerunterrichtlichen Angebote werden zum Schuljahr 2018/2019 wie
folgt angenommen:
GGS Am
Burgberg: 220
Schülerinnen und Schüler
KGS
Birgelen:
147 Schülerinnen und Schüler
KGS Myhl:
108 Schülerinnen und Schüler
KGS
Orsbeck:
131 Schülerinnen und Schüler
Die
Teilnahmequote ist seit der Einführung zum Schuljahr 2004/2005 kontinuierlich
gestiegen und liegt im Schuljahr 2018/2019 bei knapp über 80 % der Schülerinnen
und Schüler und stellt damit einen Spitzenwert in NRW dar (zuletzt festgestellt
im Bericht der GPA-2017).
4.
Ratsangelegenheiten
4.1 Die
WFW-Fraktion schlägt vor, ein Projekt ins Leben zu rufen, in dem jungen
Menschen aus Wassenberg Kommunalpolitik nähergebracht werden soll. Hierzu soll
die Verwaltung beispielsweise mit der Leitung der Betty-Reis-Gesamtschule ein
Projekt initiieren, dass Schüler für Politik vor Ort begeistern und zum
Mitmachen anregen soll. Wie und in welchem Umfang die einzelnen Fraktionen sich
in dieses Projekt mit einbringen können, soll in einer interfraktionellen
Sitzung geklärt werden.
Anmerkung:
Die
politische Bildung von Kindern und Jugendlichen wird von den Schulen forciert.
Daher sollten Projekte, die auf eine verstärkte Begeisterung von jungen
Menschen für das politische Geschehen vor Ort abzielen, auch von Schulen und
anderen Trägern der Jugendförderung initiiert und vorangetrieben werden. Der
Vorschlag der WFW-Fraktion wurde an die Schulleitung der
Betty-Reis-Gesamtschule weitergegeben. Darüber hinaus war auch das
Jugendzentrum der Stadt Wassenberg in der Vergangenheit in diesem Bereich aktiv,
sodass der WFW-Vorschlag auch an die Leitung des Jugendzentrums weitergeleitet
wurde.
5.
Verwaltung
5.1 Die
SPD-Fraktion bringt den Antrag zu einer „geschlechtsneutralen Sprache in
Formularen und Publikationen der Stadt Wassenberg“ ein.
Anmerkung:
§ 4 LGG
NRW weist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau hin. Die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wassenberg hat am 19. Februar 2019 allen
Beschäftigten der Stadt eine E-Mail zukommen lassen, mit dem Hinweis auf die
„Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele der Gleichstellung von Frau und Mann in
der Rechtssprache“ des Justizministeriums NRW, mit der Bitte um
Übernahme/Berücksichtigung in allen neuen und zu überarbeitenden Formulare,
Satzungen etc.
Die
Ausführungen zur sprachlichen Gleichbehandlung des dritten Geschlechts sind
derzeit noch nicht festgelegt. Bis zu einer allgemeinverbindlichen Regelung
wird die allgemeine Anrede „sehr geehrte Damen und Herren“ beibehalten. Da ein
Namenszusatz wie „Herr/Frau“ für die Anrede diverser Personen in der deutschen
Sprache noch nicht existiert, sollen, soweit Titel oder Sonderbezeichnungen
fehlen, hinter dem Ausdruck der Wertschätzung unmittelbar Vor- und Nachname der
betreffenden Person genannt werden.
5.2 Die
SPD-Fraktion beantragt bei einer anstehenden Neuanschaffung von Fahrzeugen auch
Angebote für Elektrofahrzeuge einzuholen; der Antrag bezieht sich auch auf
städtische Gesellschaften. Dieser in der Haushaltsrede vom 06.12.2018
enthaltene Antrag wurde mit ergänzendem Schreiben vom 13.12.2018 inhaltlich
dahingehend erweitert, dass die Angebote für Elektrofahrzeuge dem Rat
vorzulegen sind. Der in diesem Schreiben enthaltene Beschlussvorschlag steht
inhaltlich im Widerspruch zur Begründung, denn nach der Begründung sollen die
Angebote den zuständigen Ausschüssen sowie dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.
Anmerkung:
Die Stadt
hält nur wenige Dienstwagen vor, von denen kurzfristig keins ersetzt werden
muss. Sobald eine Neuanschaffung ansteht bzw. bestehende Leasingverträge
auslaufen, werden selbstverständlich auch Angebote für adäquate E-Fahrzeuge
eingeholt.
Zu dem
Bereich der Beteiligung „Stadtbetrieb Wassenberg (AöR)“ wird berichtet, dass
der Stadtbetrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgrund der geringen
Kilometerleistung eingesetzter Fahrzeuge bei anstehenden Ersatzbeschaffungen
nur Gebrauchtfahrzeuge in sehr gutem Zustand erwirbt und im Übrigen auch nicht
über einen Funktionswagen zur Bewässerung von Pflanzen verfügt. Die Bewässerung
von Einzelbäumen im Bereich des Straßenbegleitgrüns erfolgt über Wassertanks,
mit denen die Pritschenwagen der Gärtnergruppen im Bedarfsfall bestückt werden.
Mit
den vorstehenden Ausführungen wird zu diesem Punkt zunächst abschließend
berichtet.
5.3 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ stellt die Frage, welche positiven Auswirkungen
die im Jahr 2019 auslaufende erhöhte Gewerbesteuerumlage hat.
Anmerkung:
Die
Gewerbesteuerumlage wird in der Weise ermittelt, dass das
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen im Erhebungszeitraum durch den von der Stadt für
dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Gewerbesteuer (411 v. H.) geteilt und
mit dem festgesetzten Bundesvervielfältiger 14,5 % und dem
Landesvervielfältiger 49,5 % multipliziert wird. Ein Zuschlag (Erhöhungszahl)
zur Finanzierungsbeteiligung "Fonds Deutsche Einheit" (Vorjahr 4,3 %)
fällt ab dem Jahr 2019 weg.
Bei
Anwendung der Erhöhungszahl des Jahres 2018 von 4,3% auf das geplante
Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2019 würde sich die Finanzierungsbeteiligung
"Fonds Deutsche Einheit" (Konto 534200) von nun geplant 248.400 € um
36.800 € auf dann 285.200 € erhöhen.
Ab dem
Jahr 2020 ist der vollständige Wegfall des Umlageanteils für den "Fonds
Deutsche Einheit" vorgesehen.
Bei
Anwendung der Umlagesätze 2019 auf das geplante Gewerbesteueraufkommen des
Jahres 2020 wäre eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 256.600 € zu leisten
gewesen.
Bei
Anwendung der Umlagesätze 2018 (einschl. Erhöhungszahl) wäre im Jahr 2020 eine
Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 294.600 € zu leisten gewesen.
Mit den
vorstehenden Ausführungen ist die Berichtspflicht zu diesem Punkt erfüllt.
5.4 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, für Forstarbeiten in Wassenberg in
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt einen Ticker auf der Homepage
einzurichten, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Maßnahmen und deren
Hintergrund zu informieren.
Anmerkung:
Die
Waldflächen im Stadtgebiet befinden sich im Eigentum einiger weniger großer
Waldbesitzer, überwiegend im Eigentum unzähliger kleiner Waldbesitzer. Die
Interessenlagen dieser Waldeigentümer sind sehr unterschiedlich und nach den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind alle Waldbesitzeigentümer berechtigt,
forstwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen ohne
diese vorher ankündigen oder bekanntgeben zu müssen. Da die Stadt selbst nur
über einen Anteil von weniger als 25 v. H. der Waldfläche im Eigentum verfügt,
wäre die bloße Einstellung der städtischen Maßnahmen auf der Internetseite der
Stadt Wassenberg zum einen nicht repräsentativ und zum anderen nicht
zielführend, da in diesem Fall zu Maßnahmen privater Eigentümer der Eindruck
entstehen würde, es handele sich um einen rechtswidrigen Eingriff, obwohl diese
Maßnahmen den forstrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich entsprechen. Diese
Auffassung vertritt deckungsgleich der zuständige Landesbetrieb Wald und Holz
5.5 Die
Fraktion der Partei „Die Linke“ beantragt, dass die Fraktionen über die
Tätigkeiten der einzelnen Fachbereiche der Verwaltung mehr informiert werden –
denkbar auch als Newsletter per E-Mail-.
Anmerkung:
Informationen
über die Tätigkeiten in der Verwaltung werden bereits auf vielfältige Art und
Weise veröffentlicht à Pressemitteilungen, auf der Internetseite unter
„Aktuelles“, Sitzungsvorlagen für die Rats- und Ausschusssitzungen. Darüber
hinaus kann bei expliziten Nachfragen auch der direkte Kontakt zum
entsprechenden Fachbereichsleiter, Dezernent oder zum Bürgermeister gesucht
werden.
Ein
regelmäßiger „Tätigkeitsbericht“ aller Fachbereiche würde zeitliche und
personelle Ressourcen bündeln, die dann wiederum für die originäre
Aufgabenerledigung fehlt.
Stadtverordneter
Schnorrenberg verliest eine Stellungnahme zu Abschnitt 5.1 (Anlage 1).
Bürgermeister
Winkens gibt die Stellungnahme der Stabsstelle zum Heimatförderungsprogramm
„Heimat, Zukunft, Nordrhein-Westfalen. – wir fördern, was Menschen verbindet“
bekannt (Anlage 2). Des Weiteren teilt er mit, dass heute der Förderbescheid
für den Heimatkreis eingetroffen sei.