Sitzung: 19.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1
Vorlage: BV/FB5/014/2019
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit
folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 12.01.2019 beantragt der SPD-Ortsverein Wassenberg eine
Erweiterung der Satzung über die Abfallentsorgung auf nicht bündelbare
Kleingartenabfälle und hierzu beschränkt auf das Jahr 2019 gebührenfrei einen
Testlauf durchzuführen, um Daten und sonstige Erkenntnisse zur
Gebührenkalkulation und Akzeptanz der Bevölkerung zu erlangen. Zum
vollständigen Inhalt des Antrags wird auf das dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beiliegende Schreiben
verwiesen.
Stellungnahme:
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Abgesehen
von dem formalen Hinweis, dass der Rat der Stadt Wassenberg mangels
Zuständigkeit allenfalls eine Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung
anregen kann, ist der Rat bei dem vorliegenden Antrag dennoch vorrangig
zuständig, da eine Annahme dieses Antrags finanzielle Auswirkungen hat.
Da der
Sachverhalt dem Grunde nach bereits aufgrund einer Eingabe eines Bürgers in der
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.11.2018 abschließend behandelt wurde,
wird an dieser Stelle auf die seinerzeitige Beschlussvorlage verwiesen.
Bereits in
der November-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde im Rahmen der
Erörterung festgestellt, dass ein „belastbarer Testlauf“, der allerdings auch
über den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft zu finanzieren ist, nur Sinn macht,
wenn die Abfuhren und deren Umfang einschl. Kenntlichmachung einer Neuregelung
auch im Abfallkalender, der allen Haushalten gesondert zugestellt wird,
enthalten ist. In der November-Sitzung wurde bereits durch die Verwaltung
berichtet, dass sich der Abfallkalender 2019 in der Zustellung befindet und
deshalb bestand dem Grunde nach Einvernehmen darüber, diese Anregung mit der
Beratung der Gebührenbedarfsberechnung 2020 erneut ergebnisoffen aufzugreifen.
Eine
Erweiterung des Holsystems im Bereich der Abfallwirtschaft ohne dieses erweiterte Angebot in dem Abfallkalender anzukündigen,
macht keinen Sinn, da man die Abfallbesitzer nur unzureichend informieren kann
und man deshalb bei der im Antrag angeregten Vorgehensweise keine belastbaren
Daten erhält. In diesem Zusammenhang gilt es zudem klarzustellen, dass
Leistungen im Rahmen einer kostenrechnenden Einrichtung (Gebührenhaushalt) auch
umfassend über Gebühren zu decken sind, d. h., auch die Aufwendungen eines
Testlaufs, beispielsweise im Falle einer Annahme dieses Antrags für 2019 mit
unzureichender Information oder für 2020 mit Aufnahme in den Abfallkalender
- die
erforderlichen Satzungsänderungen gleichzeitig unterstellt – sind über die
Erzielung von Gebühren kostendeckend zu gestalten.
Stadtverordnete
Konarski regt an, dass man die Abholung der braunen Bio-Tonne mit Intervallen
einschränken sollte, da die Tonne im Winter kaum rausgestellt wird und man sich
dagegen im Sommer eine Abholung in kürzeren Abständen wünschen würde.
Stadtkämmerer Darius teilt mit, dass der Vorschlag zur Einführung von
Intervallen zur Abholung der braunen Bio-Tonne für die Beratung über die
Gebührenbedarfsberechnung 2020 für den Bereich der Abfallwirtschaft mit
aufgenommen wird.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Antrag wird zurückgestellt bis zur
Beratung über die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für den Bereich der
Abfallwirtschaft.