Sitzung: 19.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: BV/FB5/012/2019
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der
Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der
SPD-Ortsverein Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 12.01.2019 die Umsetzung
der im 2005er Planungskonzept für das Parkbad enthaltenen räumlichen Optionen
für ein Schwimmerbecken und ein Kinderbecken im Außengelände. Zum Inhalt des
vorliegenden Antrags wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die der
Beratungsvorlage beiliegende Anlage 1
verwiesen.
Stellungnahme:
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Die Stadt
Wassenberg hat mit dem 2008 in Betrieb genommenen Parkbad eine moderne und
zeitgemäße Infrastruktureinrichtung in diesem Bereich geschaffen, deren
Besucherzahl im Mittelwert über 125.000 Besucher/Jahr liegt. Nach Ablauf von
rd. 11 Betriebsjahren kann festgestellt werden, dass die damalige
Investitionsentscheidung nicht nur haushaltswirtschaftlich für eine Größenordnung
Wassenbergs vertretbar, sondern zudem auf Nachhaltigkeit ausgerichtet war.
Zudem
wurde in den letzten Jahren zusätzlich am Effelder Waldsee ein ansprechendes
Badeangebot für die Sommermonate geschaffen. Damit wird in der Stadt Wassenberg
ein ganzjähriges und saisonales Angebot vorgehalten, das selbst Städte mit
40.000 Einwohnern bis 50.000 Einwohnern nicht immer vorhalten.
Eine
Umsetzung des Antragsinhaltes zur Erweiterung des Parkbades um ein
Schwimmerbecken und ein Kinderbecken im Außenbereich würde zum einen ein
Investitionsvolumen von geschätzt rd. 2,5 Mio. Euro erfordern (für eine
genauere Kostenschätzung müsste ein fünfstelliger Betrag bereitgestellt werden)
und zum anderen die laufenden jährlichen Kosten um einen Nettobetrag im unteren
sechsstelligen Bereich erhöhen; dabei wurde bereits unterstellt, dass die
Finanzierung der vorgeschlagenen Investition in voller Höhe durch die Stadt
erfolgt und somit das Ergebnis des Parkbades nicht um weitere
Abschreibungsbeträge (werden in dem unterstellten Fall durch die betragsgleiche
Auflösung des Sonderpostens neutralisiert) und Zinsaufwendungen belastet wird.
Neben den in diesem unterstellten Fall dann von der Stadt zusätzlich zu
finanzierenden jährlichen Folgekosten gilt es zudem zu berücksichtigen, dass
auch beim bestehenden Parkbad in den Folgejahren aufgrund der Abnutzung der
technischen Betriebsausstattung zusätzliche Mittel benötigt werden, um einen
Sanierungsstau zu vermeiden.
Der im
Antrag enthaltene Hinweis, der Kreditmarkt biete historisch günstige Kredite
und deshalb könne die Stadt auch Investitionen stärker angehen als bislang, ist
deutlich zu kurz gegriffen. Zum einen gibt es im Rat der Stadt Wassenberg eine
eindeutige Mehrheit für eine nachhaltige Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen
ausschließt und zudem die zugegebenermaßen bereits niedrige Verschuldung der
Stadt noch weiter zurückführen, ergänzt um die weitere Vorgabe, möglichst mit
eigenen Mitteln einen Sanierungsstau in der gesamten städtischen Infrastruktur
durch zeitnahe Maßnahmen zu vermeiden. Deshalb setzt die Stadt bereits seit
Jahren hohe Millionenbeträge jährlich zur Erhaltung, Erneuerung und
Modernisierung der städtischen Infrastruktur ein, und dies ohne
Kreditaufnahmen. Ziel dieser mit Augenmaß eingesetzten Investitionen ist
allerdings nicht die Herbeiführung zusätzlicher jährlicher Folgekosten für den
Haushalt der Stadt, die beispielsweise mit der Erweiterung des Parkbades in
nennenswerter Höhe entstehen und den Haushalt jährlich belasten würden.
Auch die
im Antrag angesprochene gute Haushaltslage der Stadt dient vorrangig dazu, zum
einen die sich in den nächsten Jahren abzeichnenden Einnahmerückgänge ebenso
aufzufangen wie die noch ausstehenden bekannten und eingeplanten vielfältigen
Investitionsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbau als auch der Finanzierung der noch
konzeptionell zu entwickelnden Dorferneuerungsmaßnahmen in den Stadtteilen
Ophoven und Myhl in den nächsten Jahren; bei all diesen Maßnahmen darf man
darüber hinaus die sich bereits in den beiden letzten Jahren abzeichnenden
drastischen Baukostensteigerungen bei Tief- und Hochbaumaßnahmen als für die
städtische Haushaltswirtschaft derzeit nicht einschätzbare zusätzliche
Risikofaktoren nicht außer Acht lassen.
Beschluss: (15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)
Der
Antrag wird abgelehnt.