Sitzung: 24.01.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister
Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen bekannt:
- Schreiben
des Landrates des Kreises Heinsberg vom 07.01.2019 betreffend die
Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage
1)
- E-Mail
der Stadtverordneten Heike Simons vom 23.01.2019 betreffend die Wahl des
Fraktionsvorstandes der SPD Wassenberg (Anlage 2)
- Antrag
der Aktionsgemeinschaft „Birgelen hat Zukunft“ vom 14.12.2018 auf
Bezuschussung 2018, AN/FB1/038/2018 (Anlage 3)
- Anregung
des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 19.12.2018 betreffend
die Gemeindeverbindungsstraße 36, Birgelen-Effeld-Ophoven, 1.
Bauabschnitt, AN/FB6/039/2018 (Anlage 4)
- Anregung
des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend
die Vervollständigung des Wassenberger Bäderkonzeptes aus 2005,
AN/SBW/001/2019 (Anlage 5)
- Anregung
des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend
die Baumaßnahme Lückenschluss Burgberg, Errichtung von
Wohnmobilstellplätzen, AN/FB6/002/2019 (Anlage 6)
- Anregung
des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend
die Erweiterung der Satzung über die Abfallentsorgungssatzung auf nicht
bündelbare Kleingartenabfälle, AN/FB5/003/2019 (Anlage 7)
Stadtverordneter
Thissen bittet um Mitteilung, wie der Sachstand des in der Ratssitzung am
03.05.2018 bekanntgegebenen Antrages der SPD-Fraktion vom 23.03.2018,
AN/FB3/002/2018, (Anlage 8) sei.
Anmerkung der Verwaltung:
Seitens
des Fachbereiches 3 – Ordnung und Soziales wurde mit E-Mail vom 29.01.2019
hierzu wie folgt Stellung genommen:
Aufgrund
einer Rücksprache mit der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung
des Kreises Heinsberg wurde folgendes mitgeteilt:
Auf
der Grundlage der Landespflegegesetzgebung NRW hat der Kreis Heinsberg seit
1996 eine Trägerunabhängige Beratungs- und Vermittlungsstelle (kurz:
Pflegeberatungsstelle) für Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit
Bedrohte, Behinderte, Senioren und deren Angehörige eingerichtet. Mit der
Gründung der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung im November
2012 beim Kreis Heinsberg wurde diese Beratungsstelle ein
verwaltungsorganisatorischer Bestandteil der Stabsstelle Demografischer Wandel
und Sozialplanung.
Die
Bewerbung als Modellkommune zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren
Angehörigen im Sinne von § 123 SGB XI richtete sich seinerzeit unmittelbar an
interessierte Kreise oder kreisfreie Städte. Diesem Verfahren hat sich auch der
Kreis Heinsberg gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes NRW hat mit Rundverfügung vom 19. Februar 2018 mitgeteilt, dass das
Land NRW den Weg der Modellkommunen nicht weiterverfolgt.