Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen bekannt:

 

  1. Schreiben des Landrates des Kreises Heinsberg vom 07.01.2019 betreffend die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1)

 

  1. E-Mail der Stadtverordneten Heike Simons vom 23.01.2019 betreffend die Wahl des Fraktionsvorstandes der SPD Wassenberg (Anlage 2)

 

  1. Antrag der Aktionsgemeinschaft „Birgelen hat Zukunft“ vom 14.12.2018 auf Bezuschussung 2018, AN/FB1/038/2018 (Anlage 3)

 

  1. Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 19.12.2018 betreffend die Gemeindeverbindungsstraße 36, Birgelen-Effeld-Ophoven, 1. Bauabschnitt, AN/FB6/039/2018 (Anlage 4)

 

  1. Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend die Vervollständigung des Wassenberger Bäderkonzeptes aus 2005, AN/SBW/001/2019 (Anlage 5)

 

  1. Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend die Baumaßnahme Lückenschluss Burgberg, Errichtung von Wohnmobilstellplätzen, AN/FB6/002/2019 (Anlage 6)

 

  1. Anregung des SPD-Ortsvereins Wassenberg nach § 24 GO NRW vom 12.01.2019 betreffend die Erweiterung der Satzung über die Abfallentsorgungssatzung auf nicht bündelbare Kleingartenabfälle, AN/FB5/003/2019 (Anlage 7)

 

Stadtverordneter Thissen bittet um Mitteilung, wie der Sachstand des in der Ratssitzung am 03.05.2018 bekanntgegebenen Antrages der SPD-Fraktion vom 23.03.2018, AN/FB3/002/2018, (Anlage 8) sei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Seitens des Fachbereiches 3 – Ordnung und Soziales wurde mit E-Mail vom 29.01.2019 hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Aufgrund einer Rücksprache mit der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung des Kreises Heinsberg wurde folgendes mitgeteilt:  

 

Auf der Grundlage der Landespflegegesetzgebung NRW hat der Kreis Heinsberg seit 1996 eine Trägerunabhängige Beratungs- und Vermittlungsstelle (kurz: Pflegeberatungsstelle) für Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte, Behinderte, Senioren und deren Angehörige eingerichtet. Mit der Gründung der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung im November 2012 beim Kreis Heinsberg wurde diese Beratungsstelle ein verwaltungsorganisatorischer Bestandteil der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung.

 

Die Bewerbung als Modellkommune zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen im Sinne von § 123 SGB XI richtete sich seinerzeit unmittelbar an interessierte Kreise oder kreisfreie Städte. Diesem Verfahren hat sich auch der Kreis Heinsberg gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Rundverfügung vom 19. Februar 2018 mitgeteilt, dass das Land NRW den Weg der Modellkommunen nicht weiterverfolgt.