Sitzung: 13.12.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB6/117/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07.09.2016 die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft
Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, die bisher im nördlichen Plangebiet
gekennzeichneten Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
teilweise zu streichen. Ferner werden das Baufenster sowie die Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dementsprechend
angepasst.
Die Bekanntmachung
über die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg erfolgte im Amtsblatt
Nr. 11/2016 am 21.09.2016.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 08.05. bis 12.06.2018 statt.
Der Kreis Heinsberg
hat in seiner Stellungnahme vom 07.06.2018 für die Bereiche der Unteren
Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde Anregungen vorgebracht, die
nunmehr in den Hinweisen gemäß Punkte 4.1 und 4.2 ihre Berücksichtigung in den
textlichen Festsetzungen finden. Den Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde
sowie der Unteren Wasserbehörde wird somit gefolgt (siehe Beschlussvorschlag zu
a).
Aufgrund der Übernahme
der Punkte 4.1 und 4.2 wurden im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.08. bis 19.09.2018 (öffentliche
Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 13/2018 am 10.08.2018)
seitens des Kreises Heinsberg keine weiteren Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Der beigefügte
Übersichtsplan grenzt den Bereich des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg ab. Des
Weiteren zählen zu den Anlagen dieser Beschlussvorlage (siehe hierzu das
entsprechende Anlagenverzeichnis) die Begründung sowie der geänderte
Bebauungsplan.
Diese Anlagen können
auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Stellungnahme des Landrates des Kreises
Heinsberg vom 07.06.2018;
-Untere Bodenschutzbehörde und Untere Wasserbehörde-
Die vorgebrachten Anregungen
seitens der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Heinsberg werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung als
Hinweise gemäß Punkte 4.1 und 4.2 in den textlichen Festsetzungen.
Beschluss:
Die vorgebrachten Anregungen seitens des Kreises Heinsberg vom
07.06.2018 durch die Untere Bodenschutzbehörde sowie durch die Untere
Wasserbehörde werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung als Hinweise
gemäß Punkte 4.1 und 4.2 in den textlichen Festsetzungen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 20.08. bis 19.09. 2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschluss:
Die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB
Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) als Satzung beschlossen.