Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 19.10.2009 zur Kenntnis.
Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Gemäß
§ 58 (5) GO NRW ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden
Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der
Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der
Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die
Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus der Mitte
der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine
Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in
der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen
können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los,
das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse,
deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und
bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der
Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum
Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Unter der Voraussetzung, dass die zurzeit
bestehenden Ausschüsse (hier: § 10 der Hauptsatzung i.V.m. § 3 der
Zuständigkeitsordnung) auch in der kommenden Wahlzeit des Stadtrates wieder
gebildet werden, findet das „Zugreifverfahren“ für folgende Ausschüsse
Anwendung:
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Personalausschuss
Bauausschuss
Wirtschaftsförderungs-
und Grundstücksausschuss
Planungs-
und Umweltausschuss
Kultur-
und Sportausschuss
Schulausschuss
Sozial-
und Jugendausschuss
Hinweis: Für die Verteilung des
Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine
Anwendung; maßgebend ist die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:
„Den
Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im
Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere
Vertreter des Vorsitzenden.“
Im Hinblick auf die Verteilung und Zuteilung der
stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren
fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.
Aufgrund
der Zusammensetzung des Stadtrates ergibt sich folgende Höchstzahlenberechnung:
Teiler |
CDU 18 |
SPD 8 |
FDP 3 |
Bündnis
90 / Die Grünen 3 |
Die
Linke 2 |
1 |
(1) 18,00 |
(3) 8,00 |
LE /8/9/10) 3,00 |
LE (8/9/10) 3,00 |
2,00 |
2 |
(2) 9,00 |
(6) 4,00 |
1,50 |
1,50 |
1,00 |
3 |
(4) 6,00 |
(11) 2,67 |
1,00 |
1,00 |
0,67 |
4 |
(5) 4,50 |
2,00 |
0,75 |
0,75 |
0,50 |
5 |
(7) 3,60 |
1,60 |
0,60 |
0,60 |
0,40 |
6 |
LE (8/9/10) 3,00 |
1,33 |
0,50 |
0,50 |
0,33 |
7 |
(12) 2,57 |
1,14 |
0,43 |
0,43 |
0,28 |
Die Ausschussvorsitze und die stellvertretenden
Ausschussvorsitze werden nach entsprechender
Bestimmung durch die Fraktionen wie folgt zugeteilt:
|
Ausschuss |
Vorsitz |
stellvertretender Vorsitz |
1. |
Planungs- und Umweltausschuss |
CDU |
SPD |
2. |
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss |
CDU |
CDU |
3. |
Bauausschuss |
SPD |
CDU |
4. |
Kultur- und Sportausschuss |
CDU |
CDU |
5. |
Sozial- und Jugendausschuss |
CDU |
CDU |
6. |
Personalausschuss |
SPD |
SPD |
7. |
Schulausschuss |
CDU |
CDU |
8. |
Rechnungsprüfungsausschuss |
FDP* |
FDP* |
9. |
Wahlprüfungsausschuss |
CDU* |
CDU* |
*Anmerkung: Die Zuteilung erfolgte durch Losentscheid.