Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 19.09.2018 wurde durch den Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche (ca. 800 m²) des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 121, Auf dem Dörchen, beantragt. Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 27.09.2018 bekanntgegeben.

 

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses.

Anschreiben und Lageplan sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.

 

Die noch notwendige Erschließung (Kanalhausanschluss und Straßenausbau) erfolgt durch einen Erschließungsvertrag auf Kosten des Antragstellers.

 

Stadtverordneter Seidl erklärt, dass er eine Bebauung der dortigen Grünfläche ablehne.

 


Beschluss des Ausschusses:                       (13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Für einen Teilbereich (ca. 800 m²) des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 121, Auf dem Dörchen, in der Ortschaft Birgelen ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zu schaffen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß § 13b BauGB sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 93 „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen.

 

Die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Grünfläche ist für den betroffenen Änderungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes anzupassen.