Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der vorliegende Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Ratheimer Straße 101, war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 05.09.2018. Auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.08.2018, TOP 3., wird verwiesen.

 

Im Rahmen der Ausschussberatung am 05.09.2018 wurde der Wunsch geäußert, dass das Projekt in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt werde.

 

In Abstimmung mit dem Vorhabenträger sowie dem Planungsbüro Christian Hernicke, Neuss, wird dies nun in der Sitzung am 28.11.2018 erfolgen.

 

Herr Dipl.-Ing. Hernicke, Neuss, stellt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausführlich vor.

 

Der Ausschuss begrüßt grundsätzlich eine Überplanung des Bereiches und die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes.

 

Stadtverordneter Schiefke regt an, die geplante Bebauung etwas aufzulockern, da die Planung sehr kompakt sei.

 

Des Weiteren regt Stadtverordneter Seidl an, Festsetzungen zu erneuerbaren Energien aufzunehmen, wie z.B. ein Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlagen sowie Speicher für den erzeugten Strom. Auch wäre eine Vorgabe zur Begrünung von 40 % der Vorgärten wünschenswert.

 

Herr Dipl.-Ing. Hernicke sagt zu, die Anregungen aufzunehmen.

 

Alle weiteren Rückfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.

 

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581 (Ratheimer Straße 101), ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohngebäude zu schaffen; dieser Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Orsbeck; dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Festsetzung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.