Beschluss: zurückgestellt

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Die Einkaufsgemeinschaft KoPart eG ist eine Einkaufsgemeinschaft der Kommunen in NRW, die auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW gegründet wurde.

 

Die KoPart eG schreibt im Wege der e-Vergabe europaweit aus. Je mehr Kommunen als Besteller auftreten, desto bessere Preise werden durch interessante Mengen erzielt.

 

Langfristig dient der Katalogverkauf dazu, die Prozesskosten innerhalb der Verwaltung zu senken, die Mitarbeiter durch einfache Beschaffungsvorgänge zu entlasten und die Beschaffung vergabekonform zu sichern.

 

Seit dem 01.01.2015 besteht für Mitglieder der KoPart die Möglichkeit des elektronischen Katalogeinkaufs für alle Verbrauchsgüter.

 

Über ein Onlineportal erhalten die Mitglieder Zugriff auf die Produkte der Rahmenverträge. Die Kataloge der KoPart umfassen folgende Produktgruppen:

 

  • Büromaterialien (z.B. Schreibwaren, hier aber auch Lebensmittel wie Kaffee, Plätzchen etc.)
  • Tinte und Toner
  • Kopierpapier
  • Reinigungs-/Hygieneartikel (z.B. Hygienepapiere, Flüssigseife, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Müllsäcke, Seifenspender)
  • Artikel des Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitshandschuhe, Schuhe, Arbeitskleidung, Mundschutz, Warnwesten)
  • KiTa/KiGa Bedarf (z.B. Windeln, Babynahrung, Kindertee, Pflegeprodukte, Bastelbedarf, Hygieneartikel)
  • Schulbedarf (z.B. Kreide, Tafelschwämme, Tafelzubehör)
  • Feuerwehrbedarf
  • Möblierung von Asylbewerber
  • Hausrat für Asylbewerberunterkünfte (Geschirr, Besteck, Töpfe)
  • Bettwaren für Asylbewerberunterkünfte (Matratzen, Bezüge, Wäsche)
  • Weißware für Asylbewerberunterkünfte (Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner)

 

Um der Einkaufsgemeinschaft KoPart eG beitreten zu können ist ein Beitrittsbeschluss des Rates erforderlich. Danach muss die Bezirksregierung den Beitritt genehmigen. Nach erfolgter Genehmigung kann die Mitgliedschaft mit Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (Anlage 1) und einer Stammeinlage von 750,00 € abgeschlossen werden.

 

Die sonstigen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

Bereitstellungspreis

(Preis für die technische Zurverfügungstellung des Systems)

 

Beträge (brutto) in €

Bereitstellungspreis je anzulegender Verwaltung kleiner < 25.000 Einwohner

einmalig

119,00

Einrichtungspreis

(Preis für die techn. Einrichtung des Systems mit Bestellern, Administratoren etc.)

 

 

je Administrator

einmalig

59,50

je Besteller*

einmalig

36,30

je Kostenstelle*

einmalig

18,45

je Genehmiger

 

Abrechnung nach Aufwand

Einrichten eines Genehmigungskonzepts

 

Abrechnung nach Aufwand

Änderung der Bestellerstammdaten je Bestellung/Kostenstelle/Kostenträger

 

18,45

Betreuungspreis

(Preis für die Unterhaltung und Betreuung des Systems ; bestehend aus einem Grundpreis und der Umsatzbeteiligung)

 

 

Grundsatzpreis je Verwaltung kleiner < 25.000 Einwohner

 

jährlich

119,00/Monat

Umsatzbeteiligung

Vierteljährlich, prozentual am Brutto-Bestellumsatz

8,41 %

Sonderleistungen

 

 

 

Bearbeitung einer Reklamation

 

16,10

 

Programmierung einer Schnittstelle zur Datenübergabe in die Finanzsoftware

 

Abrechnung nach Aufwand

 

Kosten einer Schnittstelle zur Datenübergabe in die Finanzsoftware

monatlich

Abrechnung nach Aufwand

 

Stundensatz Programmieraufwand und Beratungsleistungen

 

142,80

 

Stundensatz sonstige Dienstleistungen

 

132,39

 

Fahrkostenpauschale pro Fahrtkilometer

 

1,00

 

 

 

Die Abrechnung der Kosten erfolgt zum Quartalsende.

 

Hierbei ist anzumerken, dass, wenn das monatliche Bestellvolumen einen Betrag von 1.000,00 € übersteigt, der jeweilige Grundpreis für diesen Monat nicht anfällt. Wenn ein Jahresbestellvolumen von 12.000,00 € erreicht wird, entfällt der Betreuungspreis komplett. Erreicht man jedoch zum Stichtag 31.12. nur ein Jahresbestellvolumen von 4.000,00 €, muss ein Grundpreis von 952,00 € entrichtet werden, der einem Anteil von acht Monaten entspricht.

 

Da die Stadt Wassenberg im Jahre 2017 für Verbrauchsgüter 65.575,95 € aufgewendet hat, wird das o. g. Jahresbestellvolumen von 12.000 € in jedem Fall überstiegen und der Betreuungspreis komplett entfallen.

 

Wie in der Liste der anfallenden Kosten aufgeführt, beträgt die Umsatzbeteiligung 8,41 % des Bruttoumsatzes. Ausgehend von den vorgenannten Umsätzen im Jahr 2017 würde die Umsatzbeteiligung 5.515,00 € betragen, die jährlich an die KoPart eG zu zahlen wären.

 

In Anbetracht des Kosten- und Zeitaufwands bei der Beschaffung von Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, erscheint die Nutzung des elektronischen Katalogeinkaufs der KoPart eG trotz der zu zahlenden Umsatzbeteiligung als sinnvoll. Der Beschaffungsaufwand kann auf ein Minimum gesenkt werden und die Produkte sind aufgrund von Sammelausschreibungen zu günstigen Preisen erhältlich. Deshalb wird vorgeschlagen der KoPart eG beizutreten und den Katalogeinkauf zur Beschaffung zu nutzen.

 

Die Kosten für den Beitritt sowie die laufenden Kosten wurden im Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.

 

Um Mitglied werden zu können, benötigt die KoPart eG neben der ausgefüllten Beitrittserklärung eine Kopie des Ratsbeschlusses über den Beitritt mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters, der den Beitritt erklären darf. Gemäß § 113 GO NRW muss auch beschlossen werden, wer (z.B. der Bürgermeister) die Stadt bzw. Gemeinde in der Generalversammlung der Genossenschaft vertreten soll.

 

Bevor die Beitrittserklärung übersendet wird, muss das kommunalaufsichtliche Verfahren nach § 115 GO NRW durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet landesweit in alleiniger Zuständigkeit über die Anzeigen nach § 115 GO NRW.

 

§ 115 GO NRW – Anzeige

 

(1) Entscheidungen der Gemeinde über

 

g)  den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Genossenschaft,

 

sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall aus besonderem Grund die Frist verkürzen oder verlängern.

 

Außerdem wird vorgeschlagen, Bürgermeister Winkens zu bevollmächtigen, den Beitritt zur KoPart eG zu vollziehen.

 

Des Weiteren wird Bürgermeister Winkens als Mitglied für die der Generalversammlung    der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG vorgeschlagen.

 

Die aus der Mitte des Rates gestellten Fragen bezüglich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Beitrittes zur KoPart werden von Fachbereichsleiterin Schmitz umfassend beantwortet.

 

Stadtverordnete Dr. Beckers teilt mit, dass noch Klärungsbedarf bestehe und beantragt, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

 

Bürgermeister Winkens teilt mit, dass die Angelegenheit dann in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung beraten werden müsse.

 

Der Rat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.02.2019 erneut zu beraten.

 


Beschluss:  (xxxxxx)


1. Die Stadt Wassenberg tritt der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG bei.

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Beitritt zu vollziehen

3. Der Bürgermeister wird als Vertreter der Stadt Wassenberg in der Generalversammlung    der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG gewählt.