Sitzung: 13.12.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zurückgestellt
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die
Einkaufsgemeinschaft KoPart eG ist eine Einkaufsgemeinschaft der Kommunen in
NRW, die auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW gegründet wurde.
Die KoPart eG schreibt
im Wege der e-Vergabe europaweit aus. Je mehr Kommunen als Besteller auftreten,
desto bessere Preise werden durch interessante Mengen erzielt.
Langfristig dient der
Katalogverkauf dazu, die Prozesskosten innerhalb der Verwaltung zu senken, die
Mitarbeiter durch einfache Beschaffungsvorgänge zu entlasten und die
Beschaffung vergabekonform zu sichern.
Seit dem 01.01.2015
besteht für Mitglieder der KoPart die Möglichkeit des elektronischen
Katalogeinkaufs für alle Verbrauchsgüter.
Über ein Onlineportal
erhalten die Mitglieder Zugriff auf die Produkte der Rahmenverträge. Die
Kataloge der KoPart umfassen folgende Produktgruppen:
- Büromaterialien
(z.B. Schreibwaren, hier aber auch Lebensmittel wie Kaffee, Plätzchen
etc.)
- Tinte und
Toner
- Kopierpapier
- Reinigungs-/Hygieneartikel
(z.B. Hygienepapiere, Flüssigseife, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel,
Müllsäcke, Seifenspender)
- Artikel des
Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitshandschuhe, Schuhe, Arbeitskleidung,
Mundschutz, Warnwesten)
- KiTa/KiGa
Bedarf (z.B. Windeln, Babynahrung, Kindertee, Pflegeprodukte,
Bastelbedarf, Hygieneartikel)
- Schulbedarf
(z.B. Kreide, Tafelschwämme, Tafelzubehör)
- Feuerwehrbedarf
- Möblierung
von Asylbewerber
- Hausrat für
Asylbewerberunterkünfte (Geschirr, Besteck, Töpfe)
- Bettwaren
für Asylbewerberunterkünfte (Matratzen, Bezüge, Wäsche)
- Weißware für
Asylbewerberunterkünfte (Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner)
Um der Einkaufsgemeinschaft KoPart eG beitreten zu können ist ein
Beitrittsbeschluss des Rates erforderlich. Danach muss die Bezirksregierung den
Beitritt genehmigen. Nach erfolgter Genehmigung kann die Mitgliedschaft mit
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (Anlage 1) und einer Stammeinlage
von 750,00 € abgeschlossen werden.
Die
sonstigen Kosten stellen sich wie folgt dar:
Bereitstellungspreis (Preis für die technische Zurverfügungstellung des
Systems) |
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Beträge
(brutto) in € |
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Bereitstellungspreis je
anzulegender Verwaltung kleiner < 25.000 Einwohner |
einmalig |
119,00 |
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Einrichtungspreis (Preis für die techn.
Einrichtung des Systems mit Bestellern, Administratoren etc.) |
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je Administrator |
einmalig |
59,50 |
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je Besteller* |
einmalig |
36,30 |
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je
Kostenstelle* |
einmalig |
18,45 |
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je Genehmiger |
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Abrechnung
nach Aufwand |
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Einrichten eines
Genehmigungskonzepts |
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Abrechnung nach Aufwand |
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Änderung der
Bestellerstammdaten je Bestellung/Kostenstelle/Kostenträger |
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18,45 |
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Betreuungspreis (Preis für die
Unterhaltung und Betreuung des Systems ; bestehend aus einem Grundpreis und
der Umsatzbeteiligung) |
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Grundsatzpreis je
Verwaltung kleiner < 25.000 Einwohner |
jährlich |
119,00/Monat |
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Umsatzbeteiligung |
Vierteljährlich,
prozentual am Brutto-Bestellumsatz |
8,41
% |
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Sonderleistungen |
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Bearbeitung einer
Reklamation |
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16,10 |
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Programmierung einer
Schnittstelle zur Datenübergabe in die Finanzsoftware |
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Abrechnung
nach Aufwand |
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Kosten einer
Schnittstelle zur Datenübergabe in die Finanzsoftware |
monatlich |
Abrechnung
nach Aufwand |
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Stundensatz
Programmieraufwand und Beratungsleistungen |
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142,80 |
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Stundensatz sonstige
Dienstleistungen |
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132,39 |
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Fahrkostenpauschale pro
Fahrtkilometer |
|
1,00 |
|
Die Abrechnung der Kosten erfolgt zum
Quartalsende.
Hierbei ist anzumerken, dass, wenn das monatliche Bestellvolumen einen Betrag
von 1.000,00 € übersteigt, der jeweilige Grundpreis für diesen Monat nicht anfällt.
Wenn ein Jahresbestellvolumen von 12.000,00 € erreicht wird,
entfällt der Betreuungspreis komplett. Erreicht man jedoch zum Stichtag 31.12.
nur ein Jahresbestellvolumen von 4.000,00 €, muss ein Grundpreis von 952,00 €
entrichtet werden, der einem Anteil von acht Monaten entspricht.
Da die Stadt Wassenberg im Jahre 2017
für Verbrauchsgüter 65.575,95 € aufgewendet hat, wird das o. g.
Jahresbestellvolumen von 12.000 € in jedem Fall überstiegen und der
Betreuungspreis komplett entfallen.
Wie in der Liste der anfallenden
Kosten aufgeführt, beträgt die Umsatzbeteiligung 8,41 % des Bruttoumsatzes.
Ausgehend von den vorgenannten Umsätzen im Jahr 2017 würde die
Umsatzbeteiligung 5.515,00 € betragen, die jährlich an die KoPart eG zu zahlen
wären.
In Anbetracht
des Kosten- und Zeitaufwands bei der Beschaffung von Verbrauchs- und
Gebrauchsgütern, erscheint die Nutzung des elektronischen Katalogeinkaufs der
KoPart eG trotz der zu zahlenden Umsatzbeteiligung als sinnvoll. Der
Beschaffungsaufwand kann auf ein Minimum gesenkt werden und die Produkte sind
aufgrund von Sammelausschreibungen zu günstigen Preisen erhältlich. Deshalb
wird vorgeschlagen der KoPart eG beizutreten und den Katalogeinkauf zur
Beschaffung zu nutzen.
Die Kosten für den Beitritt sowie die
laufenden Kosten wurden im Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.
Um
Mitglied werden zu können, benötigt die KoPart eG neben der ausgefüllten
Beitrittserklärung eine Kopie des Ratsbeschlusses über den Beitritt mit Angabe
des bevollmächtigten Vertreters, der den Beitritt erklären darf. Gemäß § 113 GO
NRW muss auch beschlossen werden, wer (z.B. der Bürgermeister) die Stadt bzw.
Gemeinde in der Generalversammlung der Genossenschaft vertreten soll.
Bevor die
Beitrittserklärung übersendet wird, muss das kommunalaufsichtliche Verfahren
nach § 115 GO NRW durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg
entscheidet landesweit in alleiniger Zuständigkeit über die Anzeigen nach § 115
GO NRW.
§ 115 GO
NRW – Anzeige
(1)
Entscheidungen der Gemeinde über
g) den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer
eingetragenen Genossenschaft,
sind der
Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs,
schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Aufsichtsbehörde kann im
Einzelfall aus besonderem Grund die Frist verkürzen oder verlängern.
Außerdem
wird vorgeschlagen, Bürgermeister Winkens zu bevollmächtigen, den Beitritt zur
KoPart eG zu vollziehen.
Des
Weiteren wird Bürgermeister Winkens als Mitglied für die der
Generalversammlung der
Einkaufsgenossenschaft KoPart eG vorgeschlagen.
Die aus der Mitte des Rates gestellten Fragen bezüglich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Beitrittes zur KoPart werden von Fachbereichsleiterin Schmitz umfassend beantwortet.
Stadtverordnete Dr. Beckers teilt mit, dass noch Klärungsbedarf bestehe und beantragt, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Bürgermeister Winkens teilt mit, dass die Angelegenheit dann in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung beraten werden müsse.
Der Rat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.02.2019 erneut zu beraten.
Beschluss: (xxxxxx)
1. Die Stadt Wassenberg tritt der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG bei.
2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Beitritt zu vollziehen
3. Der Bürgermeister wird als Vertreter der Stadt Wassenberg in der Generalversammlung der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG gewählt.