Sitzung: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/028/2018
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens
wird nunmehr wird der dritte Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2018 zum
Stichtag 30.09.2018 vorgelegt.
Der Bericht soll zu diesem
Zeitpunkt zu den laufenden Beratungen und vor der Beschlussfassung über den
Haushalt des Jahres 2019 nochmals eine aktuelle Einschätzung über die weitere
Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2018 und den kommenden Jahresabschluss
geben.
Die Haushaltsplanung des
Jahres 2018 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,132 Mio. €
aus.
Gemäß der bisherigen lfd.
Entwicklung im Jahr 2018 erscheint wieder eine erhebliche Ergebnisverbesserung
um rd. 1,740 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2018 würde somit einen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,872 Mio. € ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für
die Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Haushaltsplanung und im Vergleich zur
Prognose des vorigen Quartals werden im Bericht ausführlich erläutert.
Für die allgemeine
Ergebnisverbesserung sind hier aber insbesondere die Reduzierungen im Aufwandsbereich,
u. a. bei den Personalaufwendungen und den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
hervorzuheben. Auf der Ertragsseite erfolgen Verbesserungen insbesondere durch
einen erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Der voraussichtliche
Jahresüberschuss hat sich jedoch auch im Vergleich zur Prognose im Bericht zum
II. Quartal 2018 (rd. 0,862 Mio. €) nochmal erheblich verbessert. Die Ursachen
hierfür können auf wenige Sachverhalte eingegrenzt werden. Maßgeblich sind hier
die Verbesserung der Gewerbesteuererträge, Erstattungen aus der Abrechnung der
Kreisumlagen 2017, die Gewinnausschüttung 2017 der ESW GmbH sowie erste
Auflösungen und Herabsetzungen von Rückstellungen. Allein diese Punkte
summieren sich auf eine Ergebnisverbesserung von rd. 0,969 Mio. €.
Der Quartalsbericht zum 30.06.2018 ist im
Ratsinformationssystem abrufbar.