Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/025/2018
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige
Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß §
116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im
Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der
Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW)
GmbH
Andere
Beteiligungen werden nicht konsolidiert, sondern im Gesamtabschluss wie im
Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.
Das vorläufige
Gesamtjahresergebnis 2017 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 1,112 Mio. €.
Der Jahresüberschuss im
konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von rd. 1,112 Mio. € ist um rd. 709.000
€ höher als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 403.000 €).
Das höhere
Gesamtjahresergebnis resultiert aus der Addition des positiven
Jahresergebnisses der ESW GmbH sowie aus einmaligen Konsolidierungseffekten,
womit auch das negative Jahresergebnis des Stadtbetriebes Wassenberg
ausgeglichen werden kann.
Insgesamt weist der
Gesamtabschluss wie in den Vorjahren erneut einen erheblichen Jahresüberschuss
aus, was die weiterhin positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg
unterstreicht.
Die Zuleitung des vorläufigen
Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2017 und der
Gesamtbilanz zum 31.12.2017 sowie aus einer Übersicht der vorgenommenen
Konsolidierungen.
Der Entwurf des
Gesamtschlusses ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten
Wirtschaftsprüferin bereits zugeleitet worden.
Der geprüfte
Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang,
Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2017 vom
Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des
Gesamtabschlusses 2017 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO
fristgerecht in seiner Sitzung am 13.12.2018 erfolgen kann.