Nachtrag: 27.09.2011
Sitzung: 27.09.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/059/2011
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg hatte bereits im Jahre 2004 im
Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan durch ein Fachbüro
das Stadtgebiet auf potenzielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund
der Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zur Wohnbebauung,
Restriktionsflächen u.a. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden. Deshalb
fasste der Planungs- und Umweltausschuss am 10.01.2006 den Beschluss, das diesbezügliche
Verfahren einzustellen und im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsflächen
darzustellen.
Zuletzt wurde zum o.g. Betreff über einen
vorliegenden Einzelantrag im Planungs- und Umweltausschuss am 10.06.2010 (TOP
7.) entschieden; diesem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung wurde nicht zu
entsprochen.
Durch zwischenzeitlich geänderte wesentliche
Rahmenbedingungen (Atomunglück in Japan und Atomausstieg in der Bundesrepublik
Deutschland) hat das Land Nordrhein-Westfalen als ersten Baustein der neuen
Klimaschutzstrategie des Landes den neuen Windenergie-Erlass NRW am 11. Juli
2011 in Kraft gesetzt. Auf die beigefügte Mitteilung der Landesregierung NRW
vom 12.07.2011 wird verwiesen (Anlage 1).
Da nunmehr u.a. durch veränderte Abstandsregelungen
hin zur vorhandenen Wohnbebauung wesentliche Rahmenbedingungen geändert
vorliegen, besteht für die Stadt zeitnah Handlungsbedarf.
Mit dem Ergebnis der Weißenflächenanalyse und einer
nachfolgenden umfassenden Bewertung soll in dem Verfahren zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg die Ausweisung einer
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
mit
Ausschlusswirkung möglich werden, um auf diesem Weg wirksam den „privilegierten Wildwuchs“ einer Errichtung
von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch wirksam
entgegenzuwirken.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben
„lockeren Anfragen“ in jüngster Vergangenheit auch konkrete Bauvoranfragen
hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen vorgelegt wurden; hierzu
wurde bisher seitens der Stadt Wassenberg das gemeindliche Einvernehmen nicht
erteilt mit der Begründung, dass die Stadt anstrebe, eine entsprechende Konzentrationszone
mit Ausschlusswirkung auszuweisen.
In Zusammenhang mit der jetzt vorzunehmenden
Analyse finden auch die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion vom 26.01.2011
sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01. und 15.02.2011 ihre
Berücksichtigung unter Würdigung der touristischen Belange der Stadt
Wassenberg. Auch der Erhalt des prägenden Stadtbildes ( freie Sicht auf Burg
und Stadtkern ) sollte hierbei berücksichtigt werden.
Der mehrfach zitierte neue Windenergie-Erlass NRW
vom 11. Juli 2011 ist im Internet unter www.umwelt.nrw.de / klima /
windenergieerlass abrufbar.
Stadtverordneter Seidl erklärt, dass man nicht nur die
Windkraft im Blick haben solle, sondern auch andere Alternativen (Solar,
Energiepark, Fernwärme) prüfen und umsetzen sollte.
Stadtverordneter Kluth bittet darum, den Ausschuss sowie den
Rat immer über den Stand der Dinge zu unterrichten und in die Entscheidungen zeitnah
mit einzubeziehen.
Stadtverordneter Peters erkundigt sich nach der Höhe der
Kosten für die vorzunehmende Untersuchung und beantragt die Vergabe des
Auftrags rechtzeitig über den Fachausschuss abzuwickeln.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Kosten des Auftrags
derzeit nicht beziffert werden könne, da erst nach erfolgtem Beschluss Anfragen
an verschiedene Büros gerichtet werden. Entsprechend der Festlegung des Rates
erfolgen die Vergaben über den Bauausschuss als zuständiger Fachausschuss. Auch
die Auftragsvergabe zu der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird somit
über den Bauausschuss abgewickelt.
Bürgermeister Winkens berichtet, dass auch
Tochterunternehmen der Versorger EWV und NVV die Ermittlung von
Konzentrationszonen für Kommunen kostenlos durchführen und zusätzlich werde
empfohlen, diese Anlagen auf stadteigenen Flächen zu errichten. So könne ein
durchschnittlicher Pachtzins von 45.000,-- € pro Jahr erzielt werden.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es sich bei der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg nicht nur um eine bloße
Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen handelt, sondern wegen der
vorgegebenen Zielsetzung zur Ausweisung einer Konzentrationszone für
Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung der notwendige Untersuchungsaufwand
erheblich höher sei und sich auch auf die Beachtung der Richtlinien
Artenschutz, Flora-Fauna u.a. bezieht und zudem wegen der späteren Abwägung
auch eine Einbeziehung und Würdigung der touristischen Belange der Stadt
umfassen muss.
Stadtverordneter Seidel sieht in der Vorlage der Verwaltung
die Zielsetzung, möglichst keine Konzentrationsfläche ausweisen zu können.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass über die 51. Änderung
des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für
Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung angestrebt werde, um auf diesem Weg
dem privilegierten Wildwuchs von Windenergieanlagen entgegenzuwirken. Bereits
die im Jahre 2010 abgelehnte Windkraftanlage in Verlängerung des Wohngebietes
„Brucherfeld“ verdeutlicht die Position der Verwaltung, wonach Bürgermeister
Winkens die Zielrichtung vorgegeben hat, dass den Bürgern die in diesem
Wohngebiet gebaut haben, eine Windkraftanlage in dieser Nähe nicht zumutbar
sei. Im Zusammenhang mit dem nunmehr herausgegebenen Windenergieerlass, der zur
Vermeidung von „Wildwuchs“ auf jeden Fall eine Ausweisung einer
Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung im Stadtgebiet fordere, habe
Bürgermeister Winkens in der Fachbereichsleiterbesprechung vor einigen Monaten
nochmals herausgestellt, dass eine Bürgerbeeinträchtigung, wie im Fall
„Brucherfeld“, unbedingt vermieden werden müsse.
Sachkundiger Bürger Poniewas erkundigt sich, ob für die
Durchführung des Verfahrens eine Frist vorgegeben sei.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass der in der
Beschlussvorlage angekündigte Untersuchungsaufwand unter Einbeziehung der
politischen Anträge äußerst umfangreich sei. Vermutlich werde die eine oder
andere Untersuchung noch Nachbearbeitungsbedarf aufzeigen und somit ist eine
Prognose bis zum Abschluss dieses sicherlich zeitaufwendigen Verfahrens nur
schwerlich möglich (vermutlich nicht vor Ende 2012). Allerdings stellt
Stadtkämmerer Darius heraus, dass mit der Einleitung dieses Verfahrens auf
jeden Fall Anträgen auf Errichtung von Windkraftanlagen wirksam entgegengewirkt
und das Einvernehmen der Stadt rechtmäßig versagt werden könne.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
(Windenergie- Erlass NRW ) vom
11. Juli 2011 wird durch Weißflächenanalyse geprüft, ob Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen im Stadtgebiet darstellbar sind. Das in weiteren Schritten
anschließend zu bewertende Ergebnis der Analyse wird Bestandteil der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.
Die Auftragsvergabe hat durch den zustänigen Fachausschuss
(Bauausschuss) zu erfolgen.