Nachtrag: 27.09.2011

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg hatte bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan durch ein Fachbüro das Stadtgebiet auf potenzielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zur Wohnbebauung, Restriktionsflächen u.a. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden. Deshalb fasste der Planungs- und Umweltausschuss am 10.01.2006 den Beschluss, das diesbezügliche Verfahren einzustellen und im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsflächen darzustellen.

Zuletzt wurde zum o.g. Betreff über einen vorliegenden Einzelantrag im Planungs- und Umweltausschuss am 10.06.2010 (TOP 7.) entschieden; diesem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung wurde nicht zu entsprochen.

Durch zwischenzeitlich geänderte wesentliche Rahmenbedingungen (Atomunglück in Japan und Atomausstieg in der Bundesrepublik Deutschland) hat das Land Nordrhein-Westfalen als ersten Baustein der neuen Klimaschutzstrategie des Landes den neuen Windenergie-Erlass NRW am 11. Juli 2011 in Kraft gesetzt. Auf die beigefügte Mitteilung der Landesregierung NRW vom 12.07.2011 wird verwiesen (Anlage 1).

Da nunmehr u.a. durch veränderte Abstandsregelungen hin zur vorhandenen Wohnbebauung wesentliche Rahmenbedingungen geändert vorliegen, besteht für die Stadt zeitnah Handlungsbedarf.

Mit dem Ergebnis der Weißenflächenanalyse und einer nachfolgenden umfassenden Bewertung soll in dem Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen

mit Ausschlusswirkung möglich werden, um auf diesem Weg wirksam den  „privilegierten Wildwuchs“ einer Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch wirksam entgegenzuwirken.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben „lockeren Anfragen“ in jüngster Vergangenheit auch konkrete Bauvoranfragen hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen vorgelegt wurden; hierzu wurde bisher seitens der Stadt Wassenberg das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, dass die Stadt anstrebe, eine entsprechende Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung auszuweisen.

In Zusammenhang mit der jetzt vorzunehmenden Analyse finden auch die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion vom 26.01.2011 sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01. und 15.02.2011 ihre Berücksichtigung unter Würdigung der touristischen Belange der Stadt Wassenberg. Auch der Erhalt des prägenden Stadtbildes ( freie Sicht auf Burg und Stadtkern ) sollte hierbei berücksichtigt werden.

Der mehrfach zitierte neue Windenergie-Erlass NRW vom 11. Juli 2011  ist im Internet unter www.umwelt.nrw.de / klima / windenergieerlass  abrufbar.

Stadtverordneter Seidl erklärt, dass man nicht nur die Windkraft im Blick haben solle, sondern auch andere Alternativen (Solar, Energiepark, Fernwärme) prüfen und umsetzen sollte.

Stadtverordneter Kluth bittet darum, den Ausschuss sowie den Rat immer über den Stand der Dinge zu unterrichten und in die Entscheidungen zeitnah mit einzubeziehen.

Stadtverordneter Peters erkundigt sich nach der Höhe der Kosten für die vorzunehmende Untersuchung und beantragt die Vergabe des Auftrags rechtzeitig über den Fachausschuss abzuwickeln.

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Kosten des Auftrags derzeit nicht beziffert werden könne, da erst nach erfolgtem Beschluss Anfragen an verschiedene Büros gerichtet werden. Entsprechend der Festlegung des Rates erfolgen die Vergaben über den Bauausschuss als zuständiger Fachausschuss. Auch die Auftragsvergabe zu der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird somit über den Bauausschuss abgewickelt.

Bürgermeister Winkens berichtet, dass auch Tochterunternehmen der Versorger EWV und NVV die Ermittlung von Konzentrationszonen für Kommunen kostenlos durchführen und zusätzlich werde empfohlen, diese Anlagen auf stadteigenen Flächen zu errichten. So könne ein durchschnittlicher Pachtzins von 45.000,-- € pro Jahr erzielt werden.

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es sich bei der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg nicht nur um eine bloße Ermittlung von möglichen Konzentrationszonen handelt, sondern wegen der vorgegebenen Zielsetzung zur Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung der notwendige Untersuchungsaufwand erheblich höher sei und sich auch auf die Beachtung der Richtlinien Artenschutz, Flora-Fauna u.a. bezieht und zudem wegen der späteren Abwägung auch eine Einbeziehung und Würdigung der touristischen Belange der Stadt umfassen muss.

Stadtverordneter Seidel sieht in der Vorlage der Verwaltung die Zielsetzung, möglichst keine Konzentrationsfläche ausweisen zu können.

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass über die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung angestrebt werde, um auf diesem Weg dem privilegierten Wildwuchs von Windenergieanlagen entgegenzuwirken. Bereits die im Jahre 2010 abgelehnte Windkraftanlage in Verlängerung des Wohngebietes „Brucherfeld“ verdeutlicht die Position der Verwaltung, wonach Bürgermeister Winkens die Zielrichtung vorgegeben hat, dass den Bürgern die in diesem Wohngebiet gebaut haben, eine Windkraftanlage in dieser Nähe nicht zumutbar sei. Im Zusammenhang mit dem nunmehr herausgegebenen Windenergieerlass, der zur Vermeidung von „Wildwuchs“ auf jeden Fall eine Ausweisung einer Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung im Stadtgebiet fordere, habe Bürgermeister Winkens in der Fachbereichsleiterbesprechung vor einigen Monaten nochmals herausgestellt, dass eine Bürgerbeeinträchtigung, wie im Fall „Brucherfeld“, unbedingt vermieden werden müsse.

Sachkundiger Bürger Poniewas erkundigt sich, ob für die Durchführung des Verfahrens eine Frist vorgegeben sei.

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass der in der Beschlussvorlage angekündigte Untersuchungsaufwand unter Einbeziehung der politischen Anträge äußerst umfangreich sei. Vermutlich werde die eine oder andere Untersuchung noch Nachbearbeitungsbedarf aufzeigen und somit ist eine Prognose bis zum Abschluss dieses sicherlich zeitaufwendigen Verfahrens nur schwerlich möglich (vermutlich nicht vor Ende 2012). Allerdings stellt Stadtkämmerer Darius heraus, dass mit der Einleitung dieses Verfahrens auf jeden Fall Anträgen auf Errichtung von Windkraftanlagen wirksam entgegengewirkt und das Einvernehmen der Stadt rechtmäßig versagt werden könne.



Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung

(Windenergie- Erlass NRW )  vom 11. Juli 2011 wird durch Weißflächenanalyse geprüft, ob Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet darstellbar sind. Das in weiteren Schritten anschließend zu bewertende Ergebnis der Analyse wird Bestandteil der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.

Die Auftragsvergabe hat durch den zustänigen Fachausschuss (Bauausschuss) zu erfolgen.