Nachtrag: 27.09.2011
Sitzung: 27.09.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB4/057/2011
Sachverhalt:
Nachdem zwischenzeitlich die wesentlichen Arbeiten
zum 2. Bauabschnitt der Stadtkernsanierung Wassenberg durchgeführt wurden (
Gartenachse, Gondelweiher, Rosengarten u.a. ),
ist es von weiterer Bedeutung, die sinnvolle Folgenutzung des ehemaligen
Freibades in Wassenberg, Parkstraße, vorzunehmen.
Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung auch auf
wiederholte Forderungen der politischen Gremien
bereits mehrere Abstimmungsgespräche mit den örtlichen Architekturbüros.
In der letzten Erörterung am 1. September 2011
wurden die ersten Planentwürfe vorgestellt und erläutert.
Damit aber auch die politischen Entscheidungsträger
frühzeitig in dieses Verfahren einbezogen werden, wurde sich dafür
ausgesprochen, dass jedes teilnehmende
Büro die Möglichkeit erhält, seine Entwürfe auch in öffentlicher
Ausschusssitzung zu präsentieren. Aus diesem Grunde werden die Entwürfe zur
weiteren politischen Beratung in der entsprechenden Fachausschusssitzung
vorgestellt und erläutert.
Mit diesen Vorstellungen im Ausschuss sollen
Entwicklungsmöglichkeiten und damit gleichzeitig künftige zielorientierte
Realisierungen ( schließt auch die Suche nach geeigneten Investoren ein )
zeitnah angestrebt werden. Bei den Präsentationen, die folglich den Anstoß
geben sollen, bleibt die bestehende Rechtslage ( Darstellungen im FNP,
rechtsverbindliche Bebauungspläne sowie Sanierungssatzung für den historischen
Stadtkern ) außen vor.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die
Folgenutzung des ehemaligen Freibades nicht zur zugesicherten Fördersumme
zählt.
Die zwischenzeitlich nach hier vorgelegten
Stellungnahmen des Kreisvorsitzenden der Jungen Liberalen Heinsberg vom
18.06.2011 sowie von Frau Dagmar Sonnenschein, Wassenberg, vom 06.09.2011, sind
als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden Dohmen
werden die Planentwürfe zur Folgenutzung des ehemaligen Freibades von den
örtlichen Architekturbüros in folgender Reihenfolge vorgestellt:
1. Architekturbüro Cordes+Cohnen, Herr Dipl.-Ing. Cordes
2. Architekturbüro
Rongen, Herr Dipl.-Ing. Wirtz
3. Planungsgemeinschaft
Schädlich + Schiefke, Herr Dipl.-Ing. Schiefke und Herr Dipl.-Ing. Schädlich
Ausschussvorsitzender Dohmen bedankt sich recht herzlich bei
den örtlichen Architekten für die erarbeiteten Planentwürfe.
Er stellt heraus, dass im Kern alle Entwürfe die Fortführung
als Parkgürtel, die Erhaltung des ehemaligen Badewärterhäuschens und die
Verlagerung des Spielplatzes (gegenüber an der Parkstraße) beinhalten.
Stadtverordnete Dr. Beckers erkundigt sich nach den zu
erzielenden Grundstückspreisen, wenn man den derzeitigen Spielplatz zu Bauland
umwandeln würde.
Stadtkämmerer Darius schätzt, dass Grundstückspreise von
150-160 €/m² für vollerschlossenes Bauland in dieser Lage zu erzielen sind.
Stadtverordneter Kluth befürwortet ebenfalls die Erhaltung
des Badewärterhäuschens und die Verlagerung des Spielplatzes.
Er bitte darum, die Planentwürfe den Fraktionen zur
Verfügung zu stellen, damit eine weitere Beratung erfolgen kann.
Auch Stadtverordneter Kliemt sieht noch beratungsbedarf und
bittet darum, die Planentwürfe den Fraktionen auch in digitaler Form zur Verfügung
zu stellen. Gleichzeitig regt er an, wie vom Architekten Schiefke in Aussicht
gestellt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und dabei darauf zu achten, dass
mögliche Fristen gewahrt werden.
Dies wird von den anwesenden Architekten zugesagt.
Bürgermeister Winkens führt aus, dass es mittlerweile viele
gute Ideen gebe, auch von Bürgern der Stadt. Ob das Bademeisterhäuschen zu
erhalten ist, müsse noch genau geprüft werden, da das Häuschen sehr baufällig
sei.
Alle Fördermöglichkeiten würden geprüft, da aber die Töpfe
leer sind, solle man sich nicht zu viel Hoffnung machen. Auch Inverstoren gebe
es leider bislang nicht.
Abschließend erklärt Ausschussvorsitzender Dohmen, dass nun
ein schnelles Handeln erforderlich sei, um den Missstand endlich zu beseitigen.
Die Beratungen in den Fraktionen sollten kurzfristig erfolgen um spätestens in
der übernächsten Sitzung eine Entscheidung herbeizuführen.