Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die vom Stadtrat am 24.09.2009 beschlossene und am 22.10.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ tritt mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 22.10.2011 außer Kraft.

Gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Da das Verfahren der Behördenbeteiligung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist zur Sicherung der künftigen Planung und um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zwingend notwendig.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.



Beschlussvorschlag an den Rat:                      (einstimmig)

Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.