Sitzung: 27.09.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/055/2011
Sachverhalt:
Die vom Stadtrat am
24.09.2009 beschlossene und am 22.10.2009 in Kraft getretene Satzung über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N
„Gewerbegebiet Forst – Neu“ tritt mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 22.10.2011
außer Kraft.
Gemäß § 17 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.
Der Planungs- und
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 beschlossen, mit dem Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ die
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Da das Verfahren der
Behördenbeteiligung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist zur Sicherung der
künftigen Planung und um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die Verlängerung der
Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zwingend notwendig.
Die Satzung über die
Verlängerung der Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.