Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

Die Beigeordnetenwahl ist in der Ratssitzung (nichtöffentlich) vom 07.07.2011 einvernehmlich für die Ratssitzung am 21.07.2011 bestimmt worden. In einer interfraktionellen Sitzung vom 12.07.2011 sind Wahlvorschläge dem Bürgermeister benannt worden, mit der Bitte, die betroffenen Personen zur Ratssitzung einzuladen.

Vor der Wahlhandlung sind aus der Mitte des Rates die entsprechenden Wahlvorschläge einzubringen.

Für das Wahlverfahren gilt § 50 (2) GO NRW. Danach wird die Wahl, falls niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln (geheime Wahl), vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (echte Mehrheitswahl).

Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Bei der Mehrheitsermittlung zählt die Stimme des Bürgermeisters mit (§ 40 (2) Satz 2 „Mitglied kraft Gesetzes“).

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gemäß § 50 (2) zählen bei Beschlüssen und Wahlen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg ist die/der gewählte hauptamtliche Beigeordnete allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters.

Analog der Stellenausschreibung umfasst der Geschäftskreis die Aufgabenschwerpunkte

Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Liegenschaften/Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus sowie Kunst und Kultur.

Der TOP ist gemäß dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt.