Sachverhalt:
Die Beigeordnetenwahl ist in der Ratssitzung (nichtöffentlich)
vom 07.07.2011 einvernehmlich für die Ratssitzung am 21.07.2011 bestimmt
worden. In einer interfraktionellen Sitzung vom 12.07.2011 sind Wahlvorschläge
dem Bürgermeister benannt worden, mit der Bitte, die betroffenen Personen zur
Ratssitzung einzuladen.
Vor der Wahlhandlung sind aus der Mitte des Rates die
entsprechenden Wahlvorschläge einzubringen.
Für das Wahlverfahren gilt § 50 (2) GO NRW. Danach
wird die Wahl, falls niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln (geheime Wahl), vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat (echte Mehrheitswahl).
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Bei der Mehrheitsermittlung zählt die Stimme des
Bürgermeisters mit (§ 40 (2) Satz 2 „Mitglied kraft Gesetzes“).
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so
findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Gemäß § 50 (2) zählen bei Beschlüssen und Wahlen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit
mit.
Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg ist
die/der gewählte hauptamtliche Beigeordnete allgemeine/r Vertreter/in des
Bürgermeisters.
Analog der Stellenausschreibung umfasst der
Geschäftskreis die Aufgabenschwerpunkte
Stadtentwicklung, Planen und Bauen,
Liegenschaften/Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus sowie Kunst
und Kultur.
Der TOP ist gemäß dem
Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt.