Sitzung: 15.06.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/050/2011
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Wassenberg hat am 07. April 2011 beschlossen, den seit dem
22.
Juli 2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ in der
Ortschaft Effeld in einem Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches
aufzuheben.
Aufgrund
der vielschichtigen Probleme, mit der dieser Bebauungsplan behaftet ist, wurden
seit dem Zeitpunkt der Rechtskraft keinerlei Schritte zum Versuch einer
Umsetzung des Bebauungsplanes unternommen (notwendiges Umlegungs-verfahren),
zumal zwischenzeitlich Normenkontrollverfahren im Oberverwaltungsgericht NRW in
Münster eingereicht wurden.
Mit
diesem Verfahren soll erreicht werden, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird,
da er unter Berücksichtigung der vom OVG NRW seit Jahren vertretenen
Rechtsauffassung nichtig und aufgrund der erheblichen und schwerwiegenden
Planungsfehler auch über die §§ 214 ff. Baugesetzbuch nicht für sinnvoll
heilbar ist.
Aus
diesem Grunde fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 02. Mai – 03. Juni 2011 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht nach
hier vorgetragen.
Jedoch
haben mit gemeinsamem Schriftsatz vom 01. Juni 2011 drei Grundstückseigentümer
aus dem v.g. Plangebiet ihre Forderung vorgetragen, Kosten ersetzt zu bekommen,
in deren Vorlage die drei betroffenen Grundstückseigentümer getreten waren, um
den damaligen Forderungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zu
entsprechen, damit überhaupt dieses Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden
konnte.
Vorgenanntes
Schreiben ist jedoch nicht Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und somit
separat abzuwickeln.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Der seit dem 22. Juli 2008 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 51
„Paulusbruch“ wird gemäß § 10 Baugesetzung in Verbindung mit § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch aufgehoben.