Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: BV/FB1/084/2018
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur
Kenntnis:
Sachverhalt:
Die z. Z. gültige Gebührenordnung der Stadt Wassenberg vom 21.11.1997
für die Benutzung der Lehrschwimmbecken, der Sport- und Turnhallen, der
Sportplätze, der Mehrzweckhalle Ophoven, des Bürgerhauses Effeld, des Forums
der Betty-Reis-Gesamtschule Wassenberg und von Schulräumen wurde letztmalig zum
01.01.2002 im Zuge der EURO-Anpassung geändert.
Da zwischenzeitlich die Lehrschwimmbecken nicht mehr existent sind und
einige Gebäude, die zu Veranstaltungszwecken genutzt werden in der
Gebührenordnung noch nicht aufgeführt werden (z. B. Multifunktionale Bildungs-
und Begegnungsstätte, Bergfried, Aulen und Mehrzweckräume in den Grundschulen
etc.), ist eine Anpassung der Gebührenordnung erforderlich.
Die Gebühren wurden im Wesentlichen unverändert für die ortsansässigen
Vereine und Organisationen der Stadt Wassenberg übernommen. Es wurde nur eine
Gebührenanpassung bei der Nutzung von mehreren Räumen innerhalb einer Einrichtung
für eine Veranstaltung sowie für die Nutzung von städtischen Sportanlagen für
Sonderveranstaltungen vorgenommen.
Des Weiteren wurde die Nutzung durch auswärtige Vereine und
Organisationen sowie die Nutzung für Veranstaltungen gewerblicher oder beruflicher
Art betraglich festgelegt.
Die neue Gebührenordnung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf vorgelegte Gebührenordnung für die Nutzung öffentlicher
Einrichtungen der Stadt Wassenberg wird beschlossen und zum 01.01.2019 in Kraft
gesetzt.