Sitzung: 14.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/046/2011
Sachverhalt:
Für die Sitzung des
Ausschusses am 22.03.2011 (Rat 07.04.2011) hatte die Verwaltung bereits wie
folgt berichtet:
„Unter Berücksichtigung der Belange und
Anträge der Anwohner der Ringstraße vom 25.05.2010 (bekräftigt am 27.07.2010)
sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbusverkehres wird das
betroffene Teilstück der Ringstraße entsprechend dem Ergebnis aus der
Bürgerbeteiligung vom 22.11.2010 und der hierzu ergangenen
straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Heinsberg vom 25.11.2010 (als
Anlage beigefügt) umgestaltet. Der Beschluss beinhaltet die vom Stadtbetrieb
Wassenberg mit ca. 4.200 Euro veranschlagte, bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Die
vom Landwirt Peter Jennissen gem. § 24 GO NW hiergegen eingereichte Beschwerde
und Anregung vom 07.02.2011 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Das in Rede stehende Teilstück der
Ringstraße ist zwischenzeitlich überwiegend zweiseitig bebaut und nach dem
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als allgemeiner Wohnbereich
ausgewiesen. Der Ausbauzustand ist provisorisch; der Zeitpunkt für einen
Vollausbau ist nach dem derzeitigen Investitionsprogramm noch nicht festgelegt.
Der Straßenabschnitt wird seit dem Bau
der L 117 n verstärkt als Abkürzung für den Durchgangsverkehr aus und zu den
oberen Bereichen des Baugebietes IV (Mittlerer Weg; Oberer Weg, obere
Ringstraße u.a.) sowie in Teilen durch den Schulbusverkehr der Fa. Kremers
genutzt.
Die überwiegende Nutzung als
Verkehrsbereich für Durchgangsverkehre steht der mittlerweile zunehmenden
Bebauung wegen des festgelegten Wohngebietcharakters und dem tatsächlichen
Ausbauzustand entgegen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises
Heinsberg hatte zunächst am 14.01.2009, insbesondere im Hinblick auf schwere
und große Fahrzeuge angeregt, wegen des Ausbauzustandes und unübersichtlicher
Kurvenbereiche eine Sperrung dieser Straße für Fahrzeuge über 1,5 t zu
erwirken.
Der Fachbereich 1 – Schulen – hat
daraufhin am 23.01.2009 das Schulbusunternehmen gebeten,
diesen Straßenbereich nicht mehr zu
nutzen, sondern die Wendeschleife am Ende der Lambertusstraße.
Daraufhin fand am 27.01.2009 eine
Ortsbesichtigung mit u.a. dem Schulleiter Herrn Pütz und Herrn Kremers statt, wobei Herr Kremers einwendete, dass
ein Umfahren des Bereiches zu mehr Kilometerleistungen und auch zeitlich zu
nicht mehr für die Schule zu vertretende Verspätungen führe. Darüber hinaus
gäbe es ausreichende Ausweichmöglichkeiten bei Begegnungsverkehr oder geparkten
Fahrzeugen der Anwohner. Probleme seien nicht zu erwarten.
Es wurde vereinbart, den Schulbusverkehr
dort weiter stattfinden zu lassen und das Straßenverkehrsamt hiervon in
Kenntnis zu setzen.
Mit Schreiben vom 25.05.2010 (Anlage 1)
beantragten die Anwohner der Ringstraße den Einbau einer sog. Birgdener Schwelle,
der zumindest den Durchgangsverkehr ab Einmündungsbereich an der
Lambertusstraße unterbinden sollte. Der Antrag wurde dem Rat in seiner Sitzung
am 01.07.2010 bekanntgegeben. Die Anwohner bekräftigten Ihr Anliegen nochmals
mit Schreiben vom 27.07.2010 (Anlage 2).
Unter Beteiligung des Ortsvorstehers
Herrn Dohmen, Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg, der
Kreispolizeibehörde Heinsberg, den Anwohnern und einem Vertreter der Stadt
Wassenberg wurde in einem Ortstermin am 22.11.2010 die einvernehmliche Lösung
erzielt, wie sie sich aus der beigefügten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
vom 25.11.2010 (Anlage 3) ergibt und die gleichzeitig die Grundlage
für den heutigen Beschlussvorschlag bildet.
Die Kosten für die hierin enthaltenen,
baulichen Kleinlösungen wurden vom Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro
beziffert.
Der Landwirt Peter Jennissen,
Lambertusstraße 130, 41849 Wassenberg, zeigte sich mit dieser Lösung nicht
einverstanden. Hinsichtlich des Schriftverkehres mit ihm und der von ihm zu
Hilfe gebetenen Landwirtschaftskammer wird auf die beigefügten Anlagen 4 – 7
verwiesen.
Über einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
vom 07.02.2011 ersucht Herr Jennissen nun auch eine Entscheidung über den Rat
der Stadt Wassenberg (Anlage 8).
Der Leiter des Straßenverkehrsamtes
Heinsberg hat aus dortiger Sicht zu der Gesamtthematik mit Schriftsatz vom
02.03.2011 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Wassenberg nochmals Stellung
bezogen (Anlage 9) und die am 22.11.2010 gefundene Lösung bekräftigt.
Im Rahmen der Abwägung aller Belange
kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Interessen der Anwohner und
eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehres ein höherrangiges, öffentliches
Interesse gegenüber dem Einzelinteresse des Landwirtes Jennissen darstellen und
schlägt daher die eingangs genannte und bereits vom Straßenverkehrsamt des
Kreises Heinsberg konkretisierte, verkehrliche Umgestaltung vor.
Dem Bürgerantrag des Landwirtes
Jennissen vom 07.02.2011 ist dementsprechend nicht stattzugeben.“
Noch
vor der Ausschusssitzung am 22.03.2011 widersprachen wiederum einige Anwohner
mit Schriftsatz des Herrn Jens Linssen vom 20.03.2011 dieser Lösung. Das
Schulbusunternehmen Kremers wandte sich mit Schreiben vom 21.03.2011 gegen die
Lösungsvorschläge der Anwohner als auch der Stadt und brachte eine eigene, neue
Anregung vor.
Auf
Vorschlag des Bürgermeisters in der Sitzung am 22.03.2011 wurde die
Angelegenheit daraufhin zurückgestellt.
Mit
Schriftsatz vom 03.04.2011 (Anlage 1)
bekräftigen einige Anwohner ihre Ansichten aus dem Schreiben vom 20.03.2011 und
wenden sich gegen die Aussagen des Schulbusunternehmens aus dessen Schriftsatz
vom 21.03.2011 (Anlage 2).
Die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 28.04.2011
(Anlage 3) alternative, bauliche
Lösungen, wie sie beispielsweise in den benachbarten Niederlanden oder in der
Stadt Neuss vorzufinden sind, die mit allen Beteiligten als Kompromisslösung
abzustimmen und zu prüfen seien.
Dabei
ist der SPD-Fraktion bewusst, dass der – auch von ihr favorisierte – Einbau
einer sog. Birgdener Schwelle sicherlich kostengünstiger sei.
Die
von der SPD-Fraktion eingereichten Beispiels-Bilder zeigen straßenbauliche
Lösungen in endausgebauten Wohn- oder Zufahrtsbereichen. Kostenschätzungen sind
schwer möglich, aber Internetrecherchen haben ergeben, dass beispielsweise
alleine 1 elektromechanisch versenkbarer
Poller für öffentliche Verkehrsbereiche mit rd. 4.000 € zu veranschlagen ist.
Wie
bereits in der Vorlage aus März d.J. dargelegt, handelt es sich bei dem in Rede
stehenden Teilstück der Ringstraße um einen provisorischen Ausbauzustand (Anlage 4), der überwiegend lediglich
die baurechtliche Forderung nach einer Erschließung von Grundstücken
erfüllt.
Im
Jahre 1984 hat der Rat der Stadt Wassenberg beschlossen, durch eine
Verbreiterung des ehemaligen Wirtschaftsweges
·
eine
verkehrsmäßige Anbindung für den öffentlichen Verkehr aus dem Baugebiet Oberer
Weg/Mittlerer Weg an den Elsumer Weg und weiter in Richtung L 117 n zu
schaffen, wodurch
·
die östlich
gelegenen Grundstücke ( 7 Stück) bebaut werden könnten, was bei der damaligen
Ausbaubreite nicht möglich war.
Hierzu
hieß es wörtlich in der Beschlussvorlage:
„Hierfür würde zunächst eine einfache
Verbreiterung der Fahrbahnbefestigung um 1,50 m genügen. Wenn das Gebiet des
Bebauungsplanes 4 Oberer Weg/Mittlerer Weg komplett ausgebaut ist, könnten die
restlichen Arbeiten für einen ordnungsgemäßen Straßenausbau durchgeführt
werden.“
In
der Folgezeit wurde zunächst nur die Verbreiterung des ehemaligen Wirtschaftsweges
durch die Stadt vorgenommen.
Im
Jahre 1988 wurden für die hierdurch erschlossenen 7 Grundstücke im Zuge der
Bebauung und im Wege der sog. Kostenspaltung lediglich Beiträge für die
Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung erhoben.
Über
eine sog. Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen wurde
im Jahre 1996 die Möglichkeit geschaffen, auch die gegenüberliegenden
Grundstücke (früherer Aussenbereich) für eine Bebauung nutzbar zu machen.
Mit
einer Ausnahme sind auch diese Grundstücke zum heutigen Zeitpunkt vollständig
bebaut. Ein Ausbau der Straße i.S. des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1984 hat
jedoch bis heute nicht stattgefunden.
Da
die Voraussetzungen für einen Endausbau unter Berücksichtigung der fast vollständig
erfolgten Bebauung zu beiden Seiten und der Zielsetzung aus dem Jahre 1984
erfüllt sind, schlägt die Verwaltung vor, im Zuge der gängigen Praxis von
Straßenbaumaßnahmen den Ausbau der Ringstraße in das Ausbauprogramm für das
Jahr 2012 aufzunehmen und den Anliegern im Rahmen der durchzuführenden
Bürgerbeteiligung die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen hinsichtlich
einer endgültigen und dauerhaften Fertigstellung dort einzubringen.
Eine
Entscheidung oder Beschlussfassung über den Bürgerantrag des Landwirtes
Jennissen nach § 24 GO NRW vom 07.02.2011 ist sodann nicht mehr erforderlich,
da die ursprünglich von ihm kritisierte Maßnahme nicht zur Ausführung kommt.
Stadtverordneter Dohmen erklärt, seine Fraktion sei grundsätzlich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden bittet aber darum, dass bei positivem Ratsbeschluss die Bürger rechtzeitig über die Maßnahme und die anfallenden Kosten informiert werden.
Außerdem beantragt Stadtverordneter Dohmen, das Teilstück der Ringstraße zwischen der Lambertusstraße und der Einmündung zum Mittleren Weg mit in das Ausbauprogramm 2012 aufzunehmen. Seines Wissens, so Stadtverordneter Dohmen weiter, bestehe bereits ein ähnlicher Antrag der SPD-Fraktion.
Sollte der Rat einen positiven Beschluss fassen, so die Erläuterung von Kämmerer Darius, werde die Maßnahme im Haushaltsplan 2012 aufgenommen. Der Ablauf sei dann genau wie bei jeder anderen Ausbaumaßnahme mit entsprechender Infoveranstaltung für die Bürger, bei der wie gewohnt 2 Möglichkeiten mit Bezifferung der anfallenden Kosten vorgestellt werden. Bei dieser Veranstaltung, so Kämmerer Darius weiter, haben die Bürger auch die Möglichkeit, Wünsche und Anregungen vorzutragen.
Abschließend stellt Kämmerer Darius fest, dass der Rat seinerzeit den Endausbau der Ringstraße für das Teilstück Einmündung Lambertusstraße bis Einmündung Mittlerer Weg durch Beschluss zurückgestellt hat.
Stadtverordneter Kluth befürwortet den Antrag von Herrn Dohmen.
Bürgermeister Winkens erklärt, dass der Antrag auf Erweiterung des Beschlussvorschlages bei der Abstimmung berücksichtigt werde.
Zum Abschluss der sich anschließenden Diskussion über mögliche Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zum Ausbau der Ringstraße sagt Fachbereichsleiter Schiefke zu, sich dafür einzusetzen, dass kurzfristig das Schild Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht wird.
Anschließend lässt Bürgermeister Winkens über den durch Antrag ergänzten Verwaltungsvorschlag abstimmen, es ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Das Teilstück der Ringstraße im Stadtteil Birgelen (Bereich zwischen
Elsumer Weg und Lambertusstraße) und das Teilstück Lambertusstraße bis
Einmündung Mittlerer Weg werden für einen Endausbau in das Ausbauprogramm 2012
aufgenommen.
Der
Ratsbeschluss bezüglich der Zurückstellung des Endausbaues für das Teilstück
Lambertusstraße bis Einmündung Mittlerer Weg wird aufgehoben.