Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

Die bisher bei der Stadt beschäftigten Mitarbeiter, welche zukünftig in die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH übergeleitet werden sollen, ist der bisherige Besitzstand zu wahren. Das heißt, dass diese weiterhin eine Bezahlung in Anlehnung an den jeweils geltenden TVöD erhalten sowie zusätzlich, wie bisher, in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse versichert werden sollen. Hierfür ist eine Mitgliedschaft der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zu begründen.

Um als juristische Person des privaten Rechts eine Mitgliedschaft in der RZVK zu begründen, ist die Beibringung einer Sicherheitsleistung zur Absicherung des Insolvenzrisikos gegenüber der RZVK zu erbringen. Als Sicherungsmittel kommt u.a. eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, deren Insolvenzfähigkeit durch Gesetz ausgeschlossen ist, in Betracht.

Nach Rückmeldung der RZVK ist diese Verpflichtungserklärung durch die Stadt Wassenberg bis zu einer Höhe von 180.000 € zu erbringen und bedarf hierzu der Genehmigung durch den Rat der Stadt Wassenberg.


Beschluss:  (einstimmig)     


Die Stadt Wassenberg verpflichtet sich unwiderruflich, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH an die RZVK den vorgesehenen finanziellen Ausgleich bis zu einer Höhe von 180.000 € zu erbringen und die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten an die RZVK zu zahlen.