Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB1/076/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Die bisher bei der Stadt
beschäftigten Mitarbeiter, welche zukünftig in die Kunst, Kultur und
Heimatpflege Wassenberg gGmbH übergeleitet werden sollen, ist der bisherige
Besitzstand zu wahren. Das heißt, dass diese weiterhin eine Bezahlung in
Anlehnung an den jeweils geltenden TVöD erhalten sowie zusätzlich, wie bisher,
in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse versichert werden sollen. Hierfür ist
eine Mitgliedschaft der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH in der
Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zu begründen.
Um als juristische Person
des privaten Rechts eine Mitgliedschaft in der RZVK zu begründen, ist die
Beibringung einer Sicherheitsleistung zur Absicherung des Insolvenzrisikos
gegenüber der RZVK zu erbringen. Als Sicherungsmittel kommt u.a. eine
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts, deren Insolvenzfähigkeit durch Gesetz ausgeschlossen ist,
in Betracht.
Nach Rückmeldung der RZVK ist diese Verpflichtungserklärung durch die Stadt Wassenberg bis zu einer Höhe von 180.000 € zu erbringen und bedarf hierzu der Genehmigung durch den Rat der Stadt Wassenberg.
Beschluss: (einstimmig)
Die Stadt Wassenberg verpflichtet sich unwiderruflich, für den Fall der
Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der Kunst, Kultur und
Heimatpflege Wassenberg gGmbH an die RZVK den vorgesehenen finanziellen
Ausgleich bis zu einer Höhe von 180.000 € zu erbringen und die zu seiner
Ermittlung erforderlichen Kosten an die RZVK zu zahlen.