Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung ‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 4.974.200,00 € beziffert werden. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

a)      Niederschlagswassergebühr

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2017 führte zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 26.789,03 €, so dass der Bestand Anfang 2018 auf 39.240,50 € anstieg. Für das Jahr 2018 war keine Entnahme aus diesem Sonderposten vorgesehen, nach einer überschläglichen Abrechnung für das 2018 ist auch keine Entnahme notwendig, so dass dieser Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 30.000,00 € zeitnah in die Gebührenkalkulation eingestellt wird. Dies führt – neben anderen Faktoren – zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr von bisher 1,74 €/m² auf 1,66 €/m² für das Jahr 2019.

 

b)      Schmutzwassergebühr

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2018 führte zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 57.361,61 €. Der Bestand des Sonderpostens stieg damit auf 137.552,71 €. Für das Jahr 2018 ist eine Entnahme in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen, in die Kalkulation 2019 werden zur Aufwandsdeckung weitere 45.000,00 € eingestellt. Bei leicht sinkenden Gesamtaufwendungen und steigenden Wasserverbräuchen wird die Schmutzwassergebühr im Jahr 2019 von bisher 3,10 €/m³ auf 3,08 €/m³ gesenkt.

 


Beschlussvorschlag:   (einstimmig)


Die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen (Anlage 4) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.