Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: BV/FB5/075/2018
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung
‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Gesamtaufwand von
4.974.200,00 € beziffert werden. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird
verwiesen.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2017 führte zu einer
Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 26.789,03 €,
so dass der Bestand Anfang 2018 auf 39.240,50 € anstieg. Für das Jahr 2018 war
keine Entnahme aus diesem Sonderposten vorgesehen, nach einer überschläglichen
Abrechnung für das 2018 ist auch keine Entnahme notwendig, so dass dieser
Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 30.000,00 € zeitnah in die
Gebührenkalkulation eingestellt wird. Dies führt – neben anderen Faktoren – zu
einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr von bisher 1,74 €/m² auf 1,66
€/m² für das Jahr 2019.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2018 führte zu einer Zuführung
zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 57.361,61 €. Der Bestand
des Sonderpostens stieg damit auf 137.552,71 €. Für das Jahr 2018 ist eine
Entnahme in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen, in die Kalkulation 2019 werden zur
Aufwandsdeckung weitere 45.000,00 € eingestellt. Bei leicht sinkenden
Gesamtaufwendungen und steigenden Wasserverbräuchen wird die
Schmutzwassergebühr im Jahr 2019 von bisher 3,10 €/m³ auf 3,08 €/m³ gesenkt.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf vorgelegte 11. Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von
Grundstücksanschlüssen (Anlage 4) wird beschlossen und mit Wirkung vom
01.01.2019 in Kraft gesetzt.