Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: BV/FB5/071/2018
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Erstmals seit 3 Jahren ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die
Notwendigkeit zur Kostendeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“ die
Abfallgebühren anzuheben.
Ursächlich hierfür sind verschiedene Faktoren:
1. Kosten
- Erhöhung der Grundgebühr des Kreises Heinsberg ab 01.01.2019;
- Erhöhung der Gewichtsgebühr für die Entsorgung von Haus- und
Sperrmüll ab 01.01.2019;
- Anpassung der Unternehmerentschädigung für die Abfuhr von Haus-
und Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfällen (erstmals seit 2012);
- Tarifliche Anpassungen bei den Personalkosten
2. Einnahmen
- Sinkende Einnahmen bei der Vermarktung der Abfallfraktion
Papier/Pappe/ Kartonagen;
Zwar steht dem Gebührenhaushalt noch ein Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von rd. 92.000,00 € zur Verfügung (Stand
01.01.2018 167.739,92 €, vorgesehene
Entnahme in 2018 ursprünglich 92.000,00 €, nach derzeitigem Stand „lediglich“
75.000,00 € notwendig). Von diesen 92.000,00 € werden 78.000,00 € in die
Kalkulation eingestellt. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, die Mehrkosten
auszugleichen.
Die Jahresgebühr
beträgt ab dem 01.01.2019
bei wöchentlicher Entsorgung |
bisher |
|
für ein 35 l-Gefäß |
150,00 € |
(134,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
198,00 € |
(176,00 €) |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
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für ein 35 l-Gefäß |
75,00 € |
(67,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
98,00 € |
(88,00 €) |
für ein 1.100 l-Gefäß |
2.173,00 € |
(1.937,00 €) |
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg (Anlage 3) wird beschlossen und
mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.