Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/FB2/067/2018
Der Ausschuss nimmt
die Beschussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 13.04.2018
(als Anlage 1 beiliegend) die unkontrollierte Öffnung des Kleinspielfeldes nach
Schulschluss und in Ferienzeiten; der jeweilige Schließungszeitpunkt soll dazu
noch festgelegt werden und die Schließung durch einen Mitarbeiter der Stadt
oder des Stadtbetriebes dann erfolgen.
Der Antrag ist abzulehnen.
1. Das Kleinspielfeld befindet sich auf dem
Schulgrundstück der GGS am Burgberg und wird von der Schule bzw. der OGS dieser
Schule bis 18.00 Uhr genutzt.
Die bekanntermaßen stark gestiegenen
Schülerzahlen dieser Schule und auch der OGS, die die Einrichtung eines
zusätzlichen vierten Jahrgangs in den Eingangsklassen erforderlich macht, ist
zur Gewährleistung des Sportunterrichts und auch der Betreuungsangebote
innerhalb dieses Zeitkorridors auf die Nutzung dieses Kleinspielfeldes in einem verkehrssicheren Zustand angewiesen.
Die Schulleitung der GGS Wassenberg, der dieser Antrag zur Kenntnis gegeben
wurde, hat daraufhin nochmals an die unhaltbaren Zustände aus den Vorjahren
erinnert, als dieses Kleinspielfeld nach Schulschluss und in den Ferien bei
Vorhalten eines bloßen Schließdienstes allgemein zugänglich geöffnet wurde. Die
Nutzer hielten sich bekanntermaßen an keinerlei Regeln, das Spielfeld war
vermüllt (u. a. Teilflächen mit Glasscherben übersät), Zäune wurden beschädigt,
Netze eingerissen, die Bande beschädigt, das Spielfeld mit Fahrrädern und
sonstigen Geräten befahren und in den Grünstreifen Fäkalien hinterlassen. Auch
waren diese Auswüchse den Anwohnern nicht mehr zumutbar, unabhängig davon, dass
es sich um ein planungsrechtlich ausgewiesenes „Schulgrundstück“ handelt und
nicht um einen Bolzplatz.
Die Verkehrssicherungspflicht konnte die
Stadt nicht gewährleisten, die Nutzung des Kleinspielfeldes durch die Schule
war deutlich eingeschränkt und Instandsetzungskosten von einigen tausend Euro
entstanden.
Für die GGS Am Burgberg gilt es weitere
Belastungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Kleinspielfeld durch
diese Schule intensiv und verkehrssicher genutzt werden kann, zumal an anderer
Stelle (vgl. nachstehende Ziffer 3 der Begründung) eine geeignete Alternative
gegeben ist.
2. Unabhängig von der unter vorstehender Ziffer
1 beschriebenen Nutzung durch die GGS „Am Burgberg“ wird das Kleinspielfeld
außerhalb der Schulzeiten zu Trainingszwecken von Vereinsmannschaften aus dem
Stadtgebiet Wassenberg genutzt.
Darüber hinaus hält die Stadt auch das
Angebot vor, dass Gruppen auf Antrag das Kleinspielfeld zeitlich begrenzt
außerhalb der vergebenen Belegungszeiten nutzen können, wenn ein erwachsener,
verantwortlicher Betreuer benannt und eine Kaution hinterlegt wird. Der verantwortliche Betreuer muss neben der
Übernahme des Schließdienstes auch zwingend während der Nutzungszeit zur
Durchführung der Aufsicht anwesend sein.
3. Zur Erfüllung des vorliegenden
Antragsinhalts stellt die Stadt im Stadtteil Wassenberg jederzeit frei
zugänglich - und ohne Erforderlichkeit eines Schließdienstes - ein
Kleinspielfeld an der Bergstraße, mit vandalismussicheren Toren ausgestattet,
zur Verfügung. Mit diesem Angebot steht eine geeignete Alternative im Stadtteil
Wassenberg zur Verfügung, die die dem Antrag zu entnehmenden
Nutzungsbedingungen, wie freie Zugänglichkeit u. ä., erfüllt.
Die Stadtverordnete Simons regt an, am Zaun des Kleinfußballfeldes ein Schild mit den erforderlichen Informationen aufzuhängen.
Beschluss: (14 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Der Antrag des
SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 13.04.2018 auf eine unkontrollierte Öffnung des
Kleinspielfeldes auf dem Schulgrundstück der GGS Wassenberg wird abgelehnt.