Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Satzung des Stadtbetriebes Wassenberg ist nicht unzulässig, sondern orientiert sich an der vom Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Mustersatzung.

 

Bei der Sitzung des Verwaltungsrates gibt es immer dann einen öffentlichen Teil, wenn beispielsweise die Änderung von Satzungen und/oder die Genehmigung zum Forstwirtschaftsplan Grundlage der Beratung ist.

 

Die Satzung des Stadtbetriebes Wassenberg hält sich an das vom Städte- und Gemeindebund für die Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts herausgegebene Muster und es besteht kein Verstoß gegen den bedeutsamen Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit.

 

 


Beschluss:  (16 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)


Der Antrag des Herrn Stangier vom 31.05.2018 auf Änderung der Satzung für den Stadtbetrieb Wassenberg vom 10.02.2004 wird abgelehnt.