Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/061/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat am 17. April 2018 die Änderung des LEP NRW
beschlossen und das zur Änderung erforderliche Verfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
wurde u.a. auch die Stadt Wassenberg vom Ministerium für Wirtschaft, Inovation,
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom
26. April 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15. Juli 2018
aufgefordert.
Der LEP NRW enthält Ziele und Grundsätze in folgenden Kapiteln:
-
Räumliche
Struktur des Landes
-
Erhaltende
Kultur-Landschaftsentwicklung
-
Klimaschutz
und Anpassung an den Klimawandel
-
Regionale
und grenzübergreifende Zusammenarbeit
-
Siedlungsraum
-
Freiraum
-
Verkehr
und technische Infrastruktur
-
Rohstoffversorgung
-
Energieversorgung
Zum Entwurf der nun geplanten Änderung des LEP NRW wird wie folgt
Stellung genommen:
Die Stadt Wassenberg begrüßt, dass das Leitbild „Flächensparende
Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 6.1-2) ersatzlos entfällt. Dieses beinhaltete
die Vorgabe, den täglichen Flächenverbrauch in NRW auf 5 ha zu beschränken und
langfristig auf „netto – 0“ zu reduzieren.
Des Weiteren ist auch zu begrüßen, dass in kleinen Ortsteilen mit
weniger als 2.000 Einwohnern, die im regionalplanerisch festgelegten Freiraum
liegen, die Festsetzung von Bauflächen und Baugebieten erleichtert wird (Ziel 2
– 4).
Kritisch anzumerken sind jedoch die unveränderten Regelungen des Zieles
6.1-1:
- Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (Ziel 6.1-1)
Die Vorgabe legt u.a. fest, dass vorhandene
Flächenreserven im Regional- und Flächennutzungsplan wieder dem Freiraum
zugeführt werden müssen, sofern sie noch nicht in verbindliche Bauleitpläne
umgesetzt wurden.
Aus Sicht der Stadt Wassenberg widerspricht
dies dem mittel- und langfristigen, zukunftsorientierten Charakter eines Flächennutzungsplanes.
Darüber hinaus werden die mittel- und langfristige Flächenpolitik sowie eine
von der Kommune beabsichtigte städtebauliche Entwicklung stark eingeschränkt.
- Flächentausch (Ziel 6.1-1)
Dieses Ziel schreibt vor, dass die
Inanspruchnahme von Freiraum nur zulässig ist, wenn zugleich an anderer Stelle
bereits festgelegter Siedlungsraum wieder als Freiraum bzw. innerstädtischer
Freiraum festgelegt wird. Aus Sicht der Stadt Wassenberg handhaben die Kommunen
dieses Instrument seit Jahren, es kann aber nicht allein Maßstab für weitere
Entwicklungen sein.
Im Übrigen unterstützt die Stadt Wassenberg
die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 22. Mai 2018
insbesondere hinsichtlich der Ausführung zum Grundsatz 6.1-2 und den Zielen 2-4
und 6.1-1.
Beschluss: (einstimmig)
Beschluss:
Die Änderung des geltenden Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
wird in der vorliegenden Fassung vom 17. April 2018 abgelehnt, da die Belange
der Stadt Wassenberg nur unzureichend berücksichtigt und insbesondere durch die
Festlegungen im Ziel 6.1-1 erheblich eingeschränkt werden. Im Übrigen unterstützt die Stadt Wassenberg
die Bewertung des Städte- und Gemeindebundes vom 22. Mai 2018 zur geplanten
Änderung des Landesentwicklungsplanes.