Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) vom 15.12.2016 wurde der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt. Die Umbenennung bringt keinen inhaltlichen Paradigmenwechsel mit sich. Auch der Gleichstellungsplan ist eine der elementaren Maßnahmen zur Frauenförderung mit dem Ziel des Abbaus struktureller Benachteiligungen von Frauen.

 

Gem. § 5 Abs. 1 des LGG NRW hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Der Gleichstellungsplan ist nach Ablauf fortzuschreiben.

 

Der Gleichstellungsplan ist durch den Rat der Stadt als Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.

 

Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans hat die Dienststelle einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Rat gemeinsam mit der Fortschreibung des Gleichstellungsplans vorzulegen.

 

Mit Beschluss vom 11.12.2014 (TOP 18.1) hat der Rat der Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2015-2017 zugestimmt. Der Bericht zum Frauenförderplan vom 11.12.2014 sowie ein Entwurf über die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten ist ebenfalls beigefügt. Ein Personalrat ist derzeit in der Dienststelle nicht vorhanden.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Bericht zum Frauenförderplan vom 11.12.2014 wird zur Kenntnis genommen.

b)      Der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018-2022 wird zugestimmt.

 

Beschluss: einstimmig