Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Der Landesgesetzgeber hat in § 38 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Die Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein grundlegender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, denn gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.

 

Das vom Rat zu beschließende Wasserversorgungskonzept ist anschließend bis zum 30.06.2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

 

Um die gesetzgeberische Vorgabe zu erfüllen, ist das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg gemeinsam erstellt worden, da diese vier Städte vom Kreiswasserwerk Heinsberg mit Trinkwasser versorgt werden.

 

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

In der Sitzung wird der Geschäftsführer des Kreiswasserwerkes, Herr Dipl.-Ing. Leonards und/oder ein Gutachter des mit der Erstellung des Konzeptes beauftragten Unternehmens,  AHU AG aus Aachen, das Wasserversorgungskonzept erläutern bzw. zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

In dieser Sitzung wird dann gleichzeitig dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2017 entsprochen, wonach ein kompetenter Vertreter über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informieren soll.

 

Herr Seidl merkt an, dass das Wasser nicht grundsätzlich unbedenklich sei und erst durch Kohlefilter trinkbar gemacht werden müsse.

 


Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg wird zugestimmt.

 

Beschluss: einstimmig

 

Dem Wasserversorgungskonzept wurde einstimmig zugestimmt.