Sitzung: 03.05.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/SBW/032/2018
Der Rat nimmt den
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber hat in § 38 Abs. 3 LWG
NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für das
Gemeindegebiet aufzustellen haben. Die Aufstellung eines
Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein grundlegender Bestandteil der
öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, denn gemäß § 50 Abs. 1 des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz
NRW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Das vom Rat zu beschließende
Wasserversorgungskonzept ist anschließend bis zum 30.06.2018 der zuständigen
Bezirksregierung vorzulegen.
Um die
gesetzgeberische Vorgabe zu erfüllen, ist das im Entwurf vorliegende
Wasserversorgungskonzept für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg
und Wegberg gemeinsam erstellt worden, da diese vier Städte vom Kreiswasserwerk
Heinsberg mit Trinkwasser versorgt werden.
Der Entwurf des
Wasserversorgungskonzeptes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
In der Sitzung wird
der Geschäftsführer des Kreiswasserwerkes, Herr Dipl.-Ing. Leonards und/oder
ein Gutachter des mit der Erstellung des Konzeptes beauftragten
Unternehmens, AHU AG aus Aachen, das Wasserversorgungskonzept
erläutern bzw. zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
In dieser Sitzung wird dann gleichzeitig dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2017 entsprochen, wonach ein kompetenter Vertreter über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informieren soll.
Herr Seidl merkt an, dass das Wasser nicht grundsätzlich unbedenklich sei und erst durch Kohlefilter trinkbar gemacht werden müsse.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg wird zugestimmt.
Beschluss:
einstimmig
Dem Wasserversorgungskonzept wurde einstimmig zugestimmt.