Sitzung: 18.04.2018 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/SBW/032/2018
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber hat in § 38
Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für
das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Die Aufstellung eines
Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein grundlegender Bestandteil der
öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, denn gemäß § 50 Abs. 1 des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz
NRW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Das vom Rat zu beschließende
Wasserversorgungskonzept ist anschließend bis zum 30.06.2018 der zuständigen
Bezirksregierung vorzulegen.
Um die gesetzgeberische Vorgabe zu erfüllen, ist das im
Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die vier Städte Erkelenz,
Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg gemeinsam erstellt worden, da diese vier
Städte vom Kreiswasserwerk Heinsberg mit Trinkwasser versorgt werden.
Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes liegt dieser
Beschlussvorlage als Anlage bei.
In der Sitzung wird der Geschäftsführer des
Kreiswasserwerkes, Herr Dipl.-Ing. Leonards und/oder ein Gutachter des mit der
Erstellung des Konzeptes beauftragten Unternehmens, AHU AG aus Aachen, das
Wasserversorgungskonzept erläutern bzw. zur Beantwortung von Fragen zur
Verfügung stehen.
In dieser Sitzung wird dann gleichzeitig dem Antrag der
Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2017 entsprochen, wonach ein kompetenter
Vertreter über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer
Region informieren soll.
Herr Dipl.-Geologe Sailer vom Büro AHU AG, Aachen, stellt das
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Wassenberg ausführlich vor.
Stadtverordneter Dr. Feix erklärt, dass die Gefährdung durch das
Aufbringen von Gülle und somit die Nitratbelastung stärkere Beachtung finden
müsste. Auch die Belastung durch Medikamente und Antibiotikum müsse stärker
untersucht werden.
Herr Dipl.-Ing. Leonards, Geschäftsführer Kreiswasserwerk Heinsberg,
führt aus, dass die zulässigen Nitratobergrenzen deutlich unterschritten
werden. Das Kreiswasserwerk ist seit längerem in einer Kooperation mit der
Landwirtschaft und es wurde z.B. festgelegt, wann gedüngt, gepflügt und
geerntet wird. Ein Problem bestehe darin, dass nach der Ernte noch viel
Stickstoff im Boden verbleibe, aber diesem Problem werde nun dadurch begegnet,
dass nach der Ente eine Zwischenfrucht eingesät wird, um den überschüssigen
Stickstoff zu binden. Hierdurch werden sehr gut Erfolge erzielt. Seit 2005 sind
die Nitratwerte von 60 mg auf unter 30 mg gesunken. Auch langfristig ist nicht
zu erwarten, dass es in Wassenberg Probleme mit zu hohen Nitratwerten geben
wird.
Stadtverordneter Stieding spricht das Problem mit der Belastung durch
Pflanzenschutzmittel an.
Hierzu führt Herr Leonards aus, dass es in Wassenberg keine Probleme
mit den Werten bei Pflanzenschutzmittel gebe. Zudem werde das Wasser natürlich
auch von solchen Stoffen gereinigt, die entsprechende Aufbereitung erläutert er
anhand der Präsentation.
Stadtverordneter Thissen fehlen in dem Konzept die Schlussfolgerungen
welche Maßnahmen zu treffen sind, um die aufgeführten Überschreitungen der
zulässigen Werte bei Nitrat, Pflanzenschutzmittel u.a. zu senken.
Herr Leonards macht nochmal deutlich, dass zu unterscheiden gelte
zwischen Rohwasser und Trinkwasser und das es in Wassenberg keine
Überschreitungen von zulässigen Grenzwerten gebe und somit seien auch keine
Maßnahmen zu treffen. Das Konzept hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass das vorliegende Konzept alle vom
Gesetzgeber geforderten Tatbestände erfüllt. In Wassenberg werden alle
Grenzwerte deutlich unterschritten, somit seien auch keine Maßnahmen in das
Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Weitergehende Forderungen zu einer noch
deutlicheren Reduzierung der Werte können nur durch gesetzgeberische Maßnahmen
erreicht werden, nicht auf der Ebene der Kommunen.
Beschlussvorschlag an den Rat: (16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Dem vorgestellten
Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt
Wassenberg wird zugestimmt.