Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 7
Vorlage: BV/FB6/024/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 25.04.2001 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft
Orsbeck mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für Wohnbebauung auf einer
bisher gewerblich genutzten Fläche zu schaffen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom
22.05. bis 06.06.2001 statt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 19.02.2002 bis 22.03.2002 statt.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.05. bis 02.06.2002
statt.
Der ursprünglich für
den 11.07.2002 vorgesehene Satzungsbeschluss wurde zurückgestellt, da
abschließende Grundstücksverhandlungen nicht zu einer Einigung führten.
Aufgrund erneuter
Antragstellung durch den Vorhabenträger mit Hinweis auf die Verkleinerung des
Plangebietes, das sich künftig lediglich auf die Grundstücke Gemarkung Orsbeck,
Flur 3, Flurstücke 479 und 480 beziehen wird, fasste der Planungs- und
Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 06.09.2017 den
Beschluss, das Plangebiet zu verkleinern und ferner auf der Grundlage des
verkleinerten Plangebietes eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
durchzuführen.
Die Bekanntmachung
über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 02/2018 am
26.01.2018 veröffentlicht. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit dauerte
vom 05. Februar bis 05. März 2018.
Innerhalb dieser Frist
wurden zwei Stellungnahmen abgegeben:
- Private vom 26.02.2018
- Kreis Heinsberg vom 01.03.2018
Beide Stellungnahmen sind dieser
Beschlussvorlage beigefügt.
Aufgrund der
vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowohl seitens der Privaten wie auch
durch den Kreis Heinsberg wurden die ebenfalls beigefügten Abwägungsvorschlägen
erstellt.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck, die Begründung
sowie die textlichen Festsetzungen sind ebenfalls dieser Anlage beigefügt und
wie die übrigen Unterlagen auch im Ratsinformationssystem einsehbar und
abrufbar.
Stadtverordneter Minkenberg teilt mit, dass er dem
Beschlussvorschlag wegen der Bauhöhe nicht zustimmen kann.
Beschluss:(24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)
a) Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.
Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den beigefügten
Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschluss:
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 62 „Weilerstraße“ in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.