Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB3/026/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
16.01.2018 beantragt Frau Edda Weitz, Haus-+ Grund-Consulting die im
Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ entstehende Stichstraße mit
dem Straßennamen „Fasanenweg“ zu benennen. Die Lage der neuen Straße ist aus
der in der Anlage beigefügten Karte ersichtlich.
Ein Straßenname dient
vor allem der Orientierung und soll gewährleisten, dass innerhalb eines besiedelten
Gebietes der gewünschte Bestimmungsort eindeutig bezeichnet und aufgesucht
werden kann. Ferner ist die Anzahl der Straßennamen möglichst gering zu halten,
wobei kurze Stichstraßen und Wohnwege nur dann separat zu benennen sind, wenn
es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
Der Benennung von
Straßen wird zunächst eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion zugeschrieben;
danach ist es in erster Linie Zweck der Straßenbezeichnung, im Verkehr der
Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von
Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu
ermöglichen und zu erleichtern. Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung ist auch die postalische Auffindbarkeit und Eindeutigkeit insbesondere
für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst zu beachten, so dass hier
eine separate Straßenbenennung die einfache und eindeutige Auffindbarkeit der
Liegenschaften an dieser Straße nicht gewährleistet.
Um eine eindeutige
Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der an dieser Straße gelegenen
Liegenschaften, insbesondere für die vorgenannten Institutionen, zu
gewährleisten, sollte die Stichstraße ebenfalls den Straßennamen „Nautikstraße“
erhalten.
Beschluss: (einstimmig)
Die im Bebauungsplan
Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ entstehende Stichstraße erhält (ebenfalls)
den Straßennamen „Nautikstraße“ .