Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2017 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 460.000 €.

 

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2017 vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,637 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,097 Mio. €.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2017 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2017 ausführlich erläutert wird.

 

Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt. Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 460.000 € liegt nur leicht unterhalb der erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal 2017 mit einem zu diesem Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 476.000 €.

 

Als wesentliche Gründe für das verbesserte Jahresergebnis sind hier aber insbesondere die erhöhten Erträge aus der Gewerbesteuer und aus den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen hervorzuheben.

So können einzelne Mehraufwendungen u.a. bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2018 vorgesehen.