Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/006/2018
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige
Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 95
Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige
Jahresergebnis 2017 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 460.000 €.
Gegenüber dem in der
Haushaltsplanung 2017 vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,637
Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,097
Mio. €.
Neben der
vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem
vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des
Finanzcontrollings zum 31.12.2017 beigefügt, in dem die Entwicklung des
Jahresergebnisses 2017 ausführlich erläutert wird.
Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung
der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt.
Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 460.000 € liegt nur leicht unterhalb der
erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal 2017 mit einem zu diesem
Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 476.000 €.
Als wesentliche Gründe für das verbesserte
Jahresergebnis sind hier aber insbesondere die erhöhten Erträge aus der
Gewerbesteuer und aus den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie
Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen hervorzuheben.
So können einzelne Mehraufwendungen u.a. bei
den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.
Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der
Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss
beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des
geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung
des Jahresabschlusses 2017 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für
September 2018 vorgesehen.