Sachverhalt:
Die bisher gültige Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Wassenberg datiert vom 20. März 2000.
Neben einigen kleineren redaktionellen Änderungen
war die Überarbeitung der Satzung deshalb notwendig geworden, um im § 2 Abs. 1
den Satz 2 neu aufzunehmen:
„Besteht neben der Pflicht ……………“
Die im § 41 Abs. 2 FSHG vorgenommene Ergänzung
beinhaltet, dass der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom
Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten ist, wenn neben
der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde
oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung besteht.
Diesbezüglich hat das OVG NRW mit Entscheidung vom
16. Februar 2007 klargestellt, dass die Beseitigung einer Ölspur auf
öffentlichen Verkehrsflächen durch die Feuerwehr eine Hilfeleistung in einem
Unglücksfall darstellt und damit auch originäre Aufgabe der Feuerwehr gemäß
FSHG ist. Bei Nichterreichbarkeit des Straßenbaulastträgers müssen deshalb
Feuerwehr und Polizei zur Gefahrenabwehr tätig werden.
Des Weiteren war es erforderlich, den bestehenden
Kostentarif (Anlage zur Satzung) entsprechend anzupassen.
Bei der Neuberechnung der Stundensätze der
Feuerwehrfahrzeuge wurden zugrundegelegt:
·
ermittelter Zeitwert zum Bezugsstichtag 01.01.2007
·
Restlaufzeit im Rahmen der Abschreibung
·
tatsächliche Ist-Ausgaben je Fahrzeug im Jahre
2008
·
konkrete Einsatzzeiten aufgrund der
Feuerwehreinsatzberichte aus dem Jahre 2008
Bedingt durch die v. g. Kriterien gab es als
Berechnungsergebnis teilweise gravierende Unterschiede in den ermittelten
Stundensätzen. In Abstimmung mit der Wehrleitung wurde sich jedoch in der Form
verständigt, aus der jeweiligen Fahrzeuggruppe einen Mittelwert zu berechnen,
der als entsprechende Bezugsgröße im Kostentarif aufzunehmen ist.
Aus Sicht von Feuerwehr und
Verwaltung sind diese jetzt vorgeschlagenen Stundensätze für die jeweiligen Fahrzeuggruppen eine
realistisch angemessene Berechnungsgrundlage, die auch dem Stundensatz anderer
kreisangehöriger Kommunen annähernd entspricht.
Aus den Reihen des Ausschusses wird bemängelt, dass die bisher festgesetzten Gebühren aus der Vorlage nicht ersichtlich seien. Künftig sollen den Vorlagen umfangreichere Informationen beigefügt werden.
Bürgermeister Winkens sagt zu, entsprechende Unterlagen der Niederschrift beizufügen (siehe Anlagen).
Der Ausschuss
kommt überein, die Beschlussfassung bis zur Ratssitzung zurückzustellen.