Sitzung: 14.12.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB5/091/2017
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt
zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018
mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 09.11.2017.
Auf Grund aktualisierter Informationen zur
Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der
Haushaltssatzung.
Im Einzelnen
sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:
91610100 |
Realsteuern |
||||
401200 |
Grundsteuer B |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
2.241.000 |
2.274.000 |
2.308.000 |
2.341.000 |
|
Beschlussfassung |
2.243.000 |
2.277.000 |
2.309.000 |
2.341.000 |
|
Differenz |
2.000 |
3.000 |
1.000 |
0 |
401300 |
Gewerbesteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
3.560.000 |
3.730.000 |
3.840.000 |
3.950.000 |
|
Beschlussfassung |
3.520.000 |
3.610.000 |
3.750.000 |
3.860.000 |
|
Differenz |
-40.000 |
-120.000 |
-90.000 |
-90.000 |
Die Planung für Grund- und Gewerbesteuer
erfolgt gemäß den für die Planjahre erwarteten Veranlagungen zzgl. einer
Steigerungsrate gemäß den Orientierungsdaten des Landes. Für den Entwurf der
Haushaltssatzung lagen noch keine aktualisierten Orientierungsdaten für das
Jahr 2018 vor, so dass die Planung auf Grundlage der Planungsrichtwerte des
Städte- und Gemeindebundes NRW erfolgte.
Die neuen Orientierungsdaten sind mit dem
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW vom 09.11.2017 bekannt gegeben worden. Auf dieser Grundlage ist
nunmehr eine Anpassung der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 und die
Folgejahre bis 2021 erfolgt.
Während dies bei den Erträgen aus der
Grundsteuer B nur zu einer geringfügigen Anpassung führt, reduzieren sich die
geplanten Erträge aus der Gewerbesteuer im Jahr 2018 um 40.000 €.
91610300 |
Steueranteile |
||||
402100 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
7.183.000 |
7.578.000 |
8.018.000 |
8.483.000 |
|
Beschlussfassung |
7.138.000 |
7.552.000 |
7.982.000 |
8.437.000 |
|
Differenz |
-45.000 |
-26.000 |
-36.000 |
-46.000 |
402200 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
678.800 |
665.800 |
677.500 |
689.900 |
|
Beschlussfassung |
679.500 |
667.500 |
679.700 |
691.200 |
|
Differenz |
700 |
1.700 |
2.200 |
1.300 |
Die Planung der Gemeindeanteile an der
Einkommen- und Umsatzsteuer erfolgt auf Grundlage des voraussichtlichen
Aufkommens im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der vorläufigen Schlüsselzahl
und der Orientierungsdaten des Landes für die Folgejahre.
Analog zur Planung bei den Realsteuern
werden die Planwerte auch hier auf Grund der aktuellen Orientierungsdaten
angepasst. Für die den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer muss daher mit
einer Reduzierung der geplanten Erträge um 45.000 € für das Jahr 2018 gerechnet
werden, während es beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nur zu
geringfügigen Abweichungen kommt.
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
405100 |
Familienleistungsausgleich |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
679.600 |
700.700 |
725.900 |
751.300 |
|
Beschlussfassung |
718.100 |
744.700 |
767.000 |
793.900 |
|
Differenz |
38.500 |
44.000 |
41.100 |
42.600 |
411100 |
Schlüsselzuweisungen vom Land |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
9.542.000 |
10.172.000 |
11.106.000 |
12.622.000 |
|
Beschlussfassung |
9.777.000 |
10.134.000 |
11.152.000 |
12.423.000 |
|
Differenz |
235.000 |
-38.000 |
46.000 |
-199.000 |
Die Planung der allgemeinen Zuweisungen
erfolgte im Entwurf der Haushaltssatzung 2018 auf Grundlage einer
Simulationsberechnung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.
Für die Beschlussfassung des Haushalts steht nunmehr die 1. Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW 2018 zur Verfügung.
Gemäß der aktuellen Modellrechnung erhöhen
sich die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich um 38.500 € und die Erträge
aus der Schlüsselzweisung vom Land um 235.000 € im Jahr 2018.
Die weitere Kalkulation der
Schlüsselzuweisungen für die Planjahre 2019 bis 2021 berücksichtigt ebenfalls
die aktuellen Orientierungsdaten und die sich daraus ergebenden Änderungen der
eigenen Steuerkraft aus Grund- und Gewerbesteuer sowie aus den Anteilen an der
Einkommen- und Umsatzsteuer.
91110100 |
Elektrizitätsversorgung |
||||
451100 |
Konzessionsabgaben |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
434.000 |
434.000 |
434.000 |
434.000 |
|
Beschlussfassung |
410.200 |
410.200 |
410.200 |
410.200 |
|
Differenz |
-23.800 |
-23.800 |
-23.800 |
-23.800 |
Auf Grund der nunmehr vorliegenden
Abschlagsankündigung für das Jahr 2018 ist von niedrigeren Erträgen aus
Konzessionsabgaben für die Stromversorgung in Wassenberg auszugehen.
90610100 |
Jugendzentrum Wassenberg |
||||
527900 |
Sonstige besondere Aufwendungen |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
4.700 |
4.700 |
4.700 |
4.700 |
|
Beschlussfassung |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
|
Differenz |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Auf Grund eines öffentlich-rechtlichen
Vertrags mit dem Kreis Heinsberg als Träger der Jugendhilfe erhält die Stadt
Wassenberg eine Zuweisung zum Betrieb des Jugendzentrums Wassenberg. Neben der
Erstattung von Personalkosten enthält diese Zuweisung auch einen Anteil von
5.000 € für pädagogische Sachkosten. Dieser Anteil ist dem Jugendzentrum neben
den allgemeinen Aufwendungen zusätzlich für besondere Projekte der Jugendarbeit
zur Verfügung zu stellen.
90450100 |
Bürgerbücherei "Bücherkiste" |
||||
531800 |
Zuschüsse lfd. (übriger Bereich) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
|
Beschlussfassung |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
|
Differenz |
500 |
500 |
500 |
500 |
Auf Grund eines Antrags des Vereins
“Bücherkiste“ wird der jährliche Zuschuss an die Einrichtung auf 3.500 €
erhöht.
91610500 |
Steuerbeteiligungen |
||||
534100 |
Gewerbesteuerumlage |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
302.800 |
317.600 |
327.200 |
336.600 |
|
Beschlussfassung |
300.000 |
307.200 |
319.500 |
329.100 |
|
Differenz |
-2.800 |
-10.400 |
-7.700 |
-7.500 |
534200 |
Beteiligung Fonds Deutsche Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
285.500 |
299.500 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
287.200 |
289.700 |
0 |
0 |
|
Differenz |
1.700 |
-9.800 |
0 |
0 |
Die Planansätze für die Gewerbesteuerumlagen
reduzieren sich zunächst analog zu den auf Grund der neuen Orientierungsdaten
reduzierten Planansätzen der Gewerbesteuererträge.
Entgegen der Orientierungsdaten des Landes
NRW sieht nunmehr der Verordnungsentwurf des Bundes für das Jahr 2018 vor, die
sog. Erhöhungszahl für die Berechnung des Anteils am Fonds Deutsche Einheit
nicht auf 4,0% zu senken, sondern bei 4,5% zu belassen. Trotz der Senkung der
geplanten Gewerbesteuererträge führt dies im Jahr 2018 zu einer leichten
Erhöhung dieses Umlageanteils.
91610600 |
Allgemeine Umlagen |
||||
537400 |
Allgemeine Kreisumlage |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
8.798.600 |
9.065.000 |
9.517.000 |
9.957.000 |
|
Beschlussfassung |
8.841.300 |
9.122.000 |
9.568.000 |
10.015.000 |
|
Differenz |
42.700 |
57.000 |
51.000 |
58.000 |
537500 |
Mehrbelastung Kreisjugendamt |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
4.885.500 |
5.249.000 |
5.618.000 |
5.981.000 |
|
Beschlussfassung |
4.897.800 |
5.269.000 |
5.635.000 |
6.002.000 |
|
Differenz |
12.300 |
20.000 |
17.000 |
21.000 |
Der Kreis Heinsberg wird in seinem Haushalt
für das Jahr 2018 den Umlagebedarf für die allgemeine Kreisumlage
voraussichtlich unverändert bei 127,0 Mio. € festsetzen. Gleiches gilt für die
Mehrbelastung für das Kreisjugendamt mit einem Umlagebedarf von unverändert rd.
26,5 Mio. €.
Die 1. Modellrechnung zum GFG 2018 führt
jedoch zu geänderten Umlagegrundlagen (Kennzahl aus eigener Steuerkraft und
Schlüsselzuweisungen) der kreisangehörigen Kommunen. Da die Stadt Wassenberg im
Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Kommunen nunmehr einen höheren Anteil
an den Umlagegrundlagen ausweist, sind durch die Stadt Wassenberg auch höhere
Anteile an der allgemeinen Kreisumlage (+42.700 €) und der Mehrbelastung für
das Kreisjugendamt (+12.300 €) zu tragen.
Die dargestellten
Änderungen der Ergebnisplanung führen insgesamt zu den folgenden Veränderungen
der geplanten Jahresergebnisse:
26 |
Jahresergebnis |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
24.000 |
295.400 |
1.139.600 |
2.224.100 |
|
Beschlussfassung |
132.000 |
74.000 |
1.014.300 |
1.832.200 |
|
Differenz |
108.000 |
-221.400 |
-125.300 |
-391.900 |
Der geplante
Jahresüberschuss im Jahr 2018 steigt somit von 24.000 € im Entwurf der
Haushaltssatzung auf nunmehr 132.000 € in der Beschlussfassung.
Bei den
geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2019 bis 2021 treten Reduzierungen
ein; trotzdem werden weiterhin im gesamten Planungszeitraum Jahresüberschüsse
ausgewiesen.
Da alle
Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind
die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.
Der Saldo aus
lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher analog zur
Ergebnisplanung wie folgt:
17 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
1.228.800 |
2.017.600 |
2.924.300 |
4.216.200 |
|
Beschlussfassung |
1.336.800 |
1.796.200 |
2.799.000 |
3.824.300 |
|
Differenz |
108.000 |
-221.400 |
-125.300 |
-391.900 |
Folgende
Änderungen werden zudem an den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in der
Finanzplanung vorgenommen:
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
681110 |
Zuweisungen inv. (Investitionspauschale) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
39.900 |
44.100 |
48.700 |
53.900 |
|
Differenz |
39.900 |
44.100 |
48.700 |
53.900 |
681130 |
Zuweisungen inv. (Sportpauschale) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
49.600 |
|
Beschlussfassung |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
61.200 |
|
Differenz |
11.400 |
11.500 |
11.600 |
11.600 |
Die Planansätze für die Zuweisungen aus der
Investitionspauschale und der Sportpauschale des Landes werden nunmehr
ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2018 aktualisiert.
Die Investitionspauschale erhöht sich im
Jahr 2018 um 39.900 € auf nunmehr insgesamt 953.700 €, die Sportpauschale um
11.400 € auf insgesamt 60.000 €.
Diese pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf
zum Haushalt 2018 weitestgehend bereits konkreten Investitionsmaßnahmen
zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen
Zuweisungen geplant und nachfolgend im Jahresabschluss 2018 konkret zugeordnet.
Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der
Finanzplanung:
36 |
Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
-1.890.100 |
-3.289.400 |
845.800 |
3.196.500 |
|
Beschlussfassung |
-1.730.800 |
-3.455.200 |
780.800 |
2.870.100 |
|
Differenz |
159.300 |
-165.800 |
-65.000 |
-326.400 |
Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung
daher wie folgt:
38 |
Liquide Mittel |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Entwurf |
1.547.100 |
-1.742.300 |
-896.500 |
2.300.000 |
|
Beschlussfassung |
1.706.400 |
-1.748.800 |
-968.000 |
1.902.100 |
|
Differenz |
159.300 |
-6.500 |
-71.500 |
-397.900 |
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des
Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt.
Fraktionsvorsitzender
Maurer verliest die Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage 9).
Im Folgenden verliest die Fraktionsvorsitzende Konarski die Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 10).
Fraktionsvorsitzender Seidl verliest die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 11).
Im Folgenden verliest der Fraktionsvorsitzende Vaßen die Haushaltsrede der WFW-Fraktion (Anlage 12).
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Feix verliest die Haushaltsrede der Fraktion Die Linke (Anlage 13).
Abschließend teilt die Fraktionsvorsitzende Dr. Beckers mit, dass die FDP-Fraktion dem Haushalt ohne Wenn und Aber zustimme und wünscht allen ein Frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr.
Beschluss: (einstimmig)
1.
Die
in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2018 werden beschlossen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr
2018 eine Verbesserung von insgesamt 108.000,00 €. Die Verbesserung im
Finanzplan beträgt 159.300,00 €.
Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten
einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.