Sitzung: 14.12.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/011/2017/1
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit der
Mitteilungsvorlage MV/FB5/001/2017 vom 28.12.2016 wurden die bei der
Verabschiedung des Haushalts 2017 vorgetragenen Haushaltsreden ausgewertet und
die darin enthaltenen Anträge und Fragen – soweit möglich – nach Sachthemen
gegliedert.
Mit den
Anmerkungen der Verwaltung in den Vorlagen zur Ratssitzung 02.03.2017 und
Haupt- und Finanzausschusssitzung 06.09.2017 sind die Punkte 1.2, 2.1, 2.3, 2.5
und 2.6, 3.1, 4.1 und 5.2 erledigt.
Nachstehend
nunmehr der Sachstandsbericht (2. aktualisierte Fassung) zu den noch nicht
und/oder nur teilweise erledigten Punkten; der jeweilige aktuelle Sachstand zu
diesen einzelnen Punkten ist grau hinterlegt und -wie aus dem Vorjahr bekannt-
werden die Ziffern aus der ursprünglichen Vorlage beibehalten.
1.
Bergfried
1.1
Antrag
der FDP-Fraktion vom 15.12.2016 zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes und dessen
Finanzierung für den Bergfried
Anmerkung:
Nach Installierung der Aufzugsanlagen und
einer gebotenen Abstimmung von künftigen gemeinsamen Nutzungen Bergfried/Burg
wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2017 eine Nutzungskonzeption erstellen.
Stand: 04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z. Z.
keinen weiteren Sachstandsbericht.
Stand: 01.12.2017
Zu diesem Punkt
gibt es z. Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.
2.
Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw.
–einrichtungen
2.2 Antrag der SPD-Fraktion vom
15.12.2016 zur Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Zukunft für die
gesamte Stadt Wassenberg und nicht nur für den Stadtkern (wie sieht die weitere
Entwicklung aus, welche Möglichkeiten hat man für die Zukunft, können hierfür
weitere Förderprogramme ausgeschöpft werden und wurde der demografische Wandel
ausreichend berücksichtigt?)
Anmerkung:
In der Stadt Wassenberg wird zwar aktuell
ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtkern Wassenberg umgesetzt,
jedoch ist bekannt, dass für den Stadtteil Myhl die nächste Maßnahme ansteht
und zudem mit Hinweis auf die vorstehende Ziffer 2.1 weitere
Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortschaften geprüft werden.
Darüber hinaus steht mit der Anpassung des
Regionalplanes gleichzeitig eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wassenberg in den nächsten Jahren bevor. Es sind somit eine Vielzahl von
Maßnahmen aufeinander abzustimmen unter möglichst optimaler Ausnutzung der
vorhandenen Infrastruktur (z.B. Kindergärten und deren Angebote, Grundschule
mit Ganztagsbetrieb, Betty-Reis-Gesamtschule, sonstige Einrichtungen,
verkehrliche Infrastruktur, Spiel- und Sportstätten).
Zu den Auswirkungen des demografischen
Wandels hat der Kreis Heinsberg eigens eine Stabsstelle eingerichtet, die die
Entwicklungen kreisweit erfasst, wie aus Publikationen bereits bekannt, die Daten
auf die einzelnen Kommunen des Kreises „herunterbricht“ und die Fortentwicklung
mit externen Partnern betreibt.
Über die Kreisumlage finanzieren die
Kommunen diese Stabsstelle anteilig mit und im Hinblick auf die großräumig
anzusehende Aufgabenstellung macht es keinen Sinn, zusätzlich kleinflächig
Parallelmaßnahmen zu entwickeln, die lediglich den Einsatz finanzieller Mittel
zur Beauftragung externer Büros erfordern und letztlich wahllos austauschbare
Handlungsempfehlungen in Form einer Hochglanzbroschüre als Ergebnis liefern.
Stand:
04.08.2017
Zu diesem Punkt, der mit der vorstehenden
Anmerkung zumindest teilweise erledigt ist, gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
Stand: 01.12.2017
Unterstellt, die
Haushaltssatzung 2018 und das Investitionsprogramm bis 2021 wird beschlossen,
dann befinden sich die Entwicklungsmaßnahmen im Umsetzungsprozess und mit dem bereits
in der Vorlage der 1. aktualisierten Fassung vorgenommenen Hinweis auf die zu
den Auswirkungen des demografischen Wandels beim Kreis Heinsberg eingerichtete
Stabsstelle ist dieser Punkt nunmehr erledigt.
2.4 Antrag Fraktion „Die Linke“
vom 15.12.2016 zur Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Bau einer öffentlichen
Toilettenanlage“ (vorgeschlagener Standort eingangs der Synagogengasse) in das
Investitionsprogramm für 2018 oder 2019; gleichzeitig soll eine Erhöhung der
Zahl von Bänken und Abfallbehältern geprüft werden.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird zu den
Investitionskosten und insbesondere zu den Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungskosten einer öffentlichen Toilettenanlage im Laufe des Jahres
2017 berichten; unabhängig davon wird der vorgeschlagene Standort als absolut
ungeeignet bezeichnet. Zum zweiten Teil des Antrags wird berichtet, dass wir in
der Stadt Wassenberg bereits heute über eine überhöhte Zahl von Sitzbänken und
Abfallbehältern verfügen. Die Unterhaltung der hohen Zahl von Bänken kann
zwischenzeitlich nur noch im Dreijahresrhythmus erfolgen. Zudem stellen wir
seit Jahren fest, dass an einigen Standorten Abfallbehälter mit Hausmüll
befüllt werden. In den Fällen, wo dies regelmäßig unterjährig festgestellt
wird, werden Abfallbehälter als einzig wirksame Maßnahme ersatzlos abgebaut.
Bis 2020 beabsichtigt der Stadtbetrieb ein Kataster mit den Bankstandorten zu
erstellen.
Stand:
04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
Stand: 01.12.2017
Zu
den Kosten des Baues einer öffentlichen Toilettenanlage wird berichtet, dass
für eine vergleichare Toilettenanlage in Erkelenz die Investitionskosten rd.
110.000,00 Euro inkl. Nebenkosten bereits im Jahre 2010 betragen haben. Die
laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung einer derartigen Toilettenanlage
betragen mind. 10.000,00 Euro (ca. 7.000,00 Euro für Unterhaltung und ca.
3.000,00 Euro für Bewirtschaftung). Zusätzlich muss ein Mitarbeiter wöchentlich
die beweglichen Teile abschmieren. Berücksichtigt man die das Ergebnis noch
zusätzlich belastenden Beträge für Abschreibung und Finanzierung, betragen die
laufenden Kosten mehr als 20.000,00 Euro/Jahr. Die Erträge aus der Benutzung
(Benutzungsgebühr 0,50 Euro) liegen unter 1.000,00 Euro/Jahr und können
vernachlässigt werden, zumal auch der zusätzliche Aufwand zur Beseitigung
sonstiger Mängel (Münzeinwurf wird häufig mit Papier und Holzstücken verstopft
– Reparatur erfordert fachkundiges Personal- und die Beseitigung von
Verstopfungen des WCs) nicht eingerechnet wurde.
Da
bereits zum Stand 04.08.2017 die Mitteilung erfolgte, dass die Erstellung eines
Katasters mit den Bankstandorten durch den Stadtbetrieb bis 2020 vorgenommen
wird, ist die Ziffer 2.4 mit dieser Mitteilung erledigt.
2.7 Frage der Fraktion „Die
Linke“ vom 15.12.2016, ob im Zusammenhang mit den Wohngebieten in der Oberstadt
die Kapazität des Kindergartens „Apfelbaum“ noch ausreichend sei oder gar die
Erweiterung des Kindergartens Apfelbaum bzw. der Neubau eines Kindergartens in
der Oberstadt erforderlich sei; um eine entsprechende Information innerhalb des
Jahres 2017 wird gebeten.
Anmerkung:
Die Grundstücke in den Baugebieten der
Wassenberger Oberstadt sind nahezu ausnahmslos bebaut. Der sechszügige
Kindergarten Apfelbaum hat ein Einzugsgebiet, das über den Bereich der
Wassenberger Oberstadt hinausgeht. Dies gilt auch für die übrigen Kindergärten
in den Stadtteilen Wassenberg, Myhl und Orsbeck. Die dort gelegenen weiteren
insgesamt fünf Kindergärten haben allesamt Einzugsgebiete über den einzelnen
Stadtteil hinaus. Dies hängt auch z. T. mit der Vielfalt der einzelnen
Kindergartenträger zusammen. In einzelnen Kindergärten bestehen teilweise
Kapazitäten zum Ausbau. Konkret ist der Verwaltung eine Erweiterungsabsicht im
Stadtteil Wassenberg in einer Einrichtung bekannt, deren Entwicklung in 2017
abgewartet werden muss.
Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit
berichten.
Stand:
04.08.2017
Zu diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren
Sachstandsbericht.
Stand: 01.12.2017
Zu
diesem Punkt gibt es z.Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.
5. Sonstiges
5.1 Die Fraktion „Die Linke“
beantragt am 15.12.2016, dass in 2017 ein kompetenter Vertreter des Wasserverbandes den Rat über
den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region
informiert.
Anmerkung:
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung den Antrag an den
Wasserverband weiterleiten. Die Antwort des Wasserverbandes lautet vermutlich,
dass die Nitratbelastung des Grundwassers nicht zu den Aufgaben des
Wasserverbandes zählt.
Stand:
04.08.2017
Nach der Novellierung des Landeswassergesetzes
sind die Kommunen verpflichtet, ein kommunales
Wasserversorgungskonzept aufzustellen und durch den Rat beschließen zu lassen. Die Vorstellung dieses
Wasserversorgungskonzeptes, das vom Aufgabenträger erstellt wird, soll gleichzeitig diesen Punkt mit
abdecken, indem über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers unserer
Region berichtet wird. Nach derzeitiger Einschätzung
ist davon auszugehen, dass die Beratung eines kommunalen Wasserversorgungskonzeptes im I.
Quartal 2018 ansteht.
Stand: 01.12.2017
Zu diesem Punkt gibt es mit
Hinweis auf die anstehende Beratung in 2018 zur Zeit keinen weiteren
Sachstandsbericht.
Zu der Anregung der Stadtverordneten Konarski, die Niederschriften zukünftig so abzufassen, dass keine Nachfragen entstehen, weist Stadtkämmerer Darius darauf hin, dass die Informationsweitergabe auch innerhalb der Fraktion erfolgen könne, da von jeder Fraktion Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen.
Stadtverordnete Dr. Beckers weist darauf hin, dass bereits in einer
Haushaltsrede beantragt wurde, Ausschuss- und Ratssitzungen zukünftig
aufzuzeichnen. Damit würden Nachfragen entfallen.