Sitzung: 30.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB3/027/2017
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem
Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Anregung und Beschwerde bezieht sich auf Gefahrensituationen im
Bereich des Kurvenbereichs der Straße „Am Römerhof 33“, welche insbesondere
durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer bzw. durch
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der dortigen Tempo 30 Zone entstehen. Nach
Rücksprache mit der Polizei sind Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich nicht
umsetzbar.
Bei der Straße „Am Römerhof“ handelt es sich um eine gemeinsam genutzte
Verkehrsfläche mit einer Breite von 8,50 m für die nach § 45 Abs. 1c StVO eine
Tempo 30-Zone angeordnet wurde. In dem vorgenannten unübersichtlichen
Kurvenbereich befindet sich zur Geschwindigkeitsreduzierung eine
Aufpflasterung. Trotz Aufpflasterung kommt es offensichtlich zu
Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch ausparkende PKW’s, Verkehrsteilnehmer
als auch Fußgänger gefährdet werden.
Auf Grund dessen wurden die folgenden Punkte bereits geprüft:
1.
Aufbringen
von zusätzlichen Bodenschwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit vor und
hinter dem o.g. Kurvenbereich
2.
Aufbringen
von 30 Km/h Symbolen auf der Straße
3.
Schaffung einer „Spielstraße“
Die vorgenannten Punkte sind aus rechtlichen Gründen jedoch nicht
umsetzbar, so dass nun bauliche Veränderungen durch das Ingenieurbüro A. Gietemann geprüft werden sollen.
Der Antrag der WFW vom 16.10.2017 wird zuständigkeitshalber an den
Stadtbetrieb weitergeleitet, so dass bauliche Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich der Straße „Am Römerhof 33“ durch
das Ingenieurbüro Gietemann geprüft werden können.