Sitzung: 07.04.2011 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB4/019/2011
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 28.03.2011 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Bereits im Jahre 1998 erfolgte der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ in der
Ortschaft Effeld.
Das sehr schwierige
Aufstellungsverfahren endete mit dem Satzungsbeschluss durch den Stadtrat am
19. Juni 2008. Der v. g. Bebauungsplan erhielt Rechtskraft mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wassenberg am 22. Juli 2008. Der der
Beschlussvorlage beigefügte Lageplan beinhaltet die Abgrenzung des
Geltungsbereiches.
Aufgrund der vielschichtigen Probleme,
mit denen dieser Bebauungsplan behaftet ist, hat die Verwaltung in den letzten
Jahren keinerlei Schritte zum Versuch einer Umsetzung des Bebauungsplanes
unternommen (notwendiges Umlegungs-verfahren), zumal zwischenzeitlich
Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht
wurden.
Der Bebauungsplan ist unter
Berücksichtigung der vom OVG NRW seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung
nichtig und aufgrund der erheblichen und schwerwiegenden Planungsfehler auch
über §§ 214 ff. BauGB nicht sinnvoll heilbar.
Es wird hierbei auf die sehr
ausführliche Sachverhaltsschilderung im nicht-öffentlichen Teil der Planungs-
und Umweltausschusssitzung vom 16. März 2011 (TOP 7.) verwiesen. Aus den darin
aufgeführten Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung die logische Konsequenz (auch
aus Gründen einer Kostenminimierung), den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beteiligungsvorgaben (Beteiligung der
Öffentlichkeit; betroffene Eigentümer und beteiligte Behörden) aufzuheben.
Beschluss: (einstimmig)
Gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Paulusbruch“ gefasst.